Mitteilung 002
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2021) 04017
Richtlinie (EU) 2015/1535
Übersetzung der Mitteilung 001
Notifizierung: 2021/0711/I
No abre el plazo - Nezahajuje odklady - Fristerne indledes ikke - Kein Fristbeginn - Viivituste perioodi ei avata - Καμμία έναρξη προθεσμίας - Does not open the delays - N'ouvre pas de délais - Non fa decorrere la mora - Neietekmē atlikšanu - Atidėjimai nepradedami - Nem nyitja meg a késéseket - Ma’ jiftaħx il-perijodi ta’ dawmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Neotvorí oneskorenia - Ne uvaja zamud - Määräaika ei ala tästä - Inleder ingen frist - Не се предвижда период на прекъсване - Nu deschide perioadele de stagnare - Nu deschide perioadele de stagnare.
(MSG: 202104017.DE)
1. MSG 002 IND 2021 0711 I DE 12-11-2021 I NOTIF
2. I
3A. MINISTERO DELLO SVILUPPO ECONOMICO
Direzione generale per il mercato, la concorrenza, la tutela del consumatore e la normativa tecnica
Divisione VI - Normativa tecnica - Sicurezza e conformità dei prodotti
00187 Roma - Via Sallustiana, 53
tel. +39 06 4705.5368 - e-mail: ucn98.34.italia@mise.gov.it
3B. MINISTERO DELLO SVILUPPO ECONOMICO
Direzione generale per il mercato, la concorrenza, la tutela del consumatore e la normativa tecnica
Divisione VIII - Strumenti di misura e metalli preziosi
4. 2021/0711/I - I10
5. Entwurf einer Richtlinie des Ministers für wirtschaftliche Entwicklung betreffend die Annahme – gemäß Art. 3 Abs. 4 des Dekrets Nr. 93 des Ministers für wirtschaftliche Entwicklung vom 21. April 2017 – von technischen Datenblättern für die regelmäßige Inspektion von in Betrieb befindlichen Messgeräten, die für rechtliche Messzwecke verwendet werden.
6. Diese Richtlinie gilt für die regelmäßige Inspektion folgender Messgeräte:
a) Blatt L: Systeme zur kontinuierlichen und dynamischen Messung von Flüssigkeiten außer Wasser, die auf Tankschiffen montiert sind (ausgenommen Flüssiggase und kryogene Flüssigkeiten);
B) Blatt M: Systeme zur kontinuierlichen und dynamischen Messung von Flüssigkeiten außer Wasser, bei denen es sich um Flüssiggase handelt, die auf Tankschiffen (LPG) montiert sind.
7. -
8. Der Richtlinienentwurf besteht aus 3 Artikeln und 2 im Anhang beigefügten Datenblättern.
Artikel 1 enthält den Gegenstand und den Anwendungsbereich der Richtlinie und legt die Messgeräte fest, auf die sie Anwendung findet.
In Artikel 2 sind die Anhänge aufgeführt, aus denen hervorgeht, welche Verfahren bei der wiederkehrenden Prüfung der in Artikel 1 genannten Messgeräte einzuhalten sind.
Artikel 3 definiert den Veröffentlichungsprozess der Richtlinie.
Die Anhänge enthalten die Ergänzungsblätter zu denen, die bereits in dem genannten Dekret 93/2017 enthalten sind (Art. 3 Abs. 4 des genannten Dekrets Nr. 93 vom 21. April 2017, enthält außerdem: „Um die technischen Verfahren bei den Kontrollen im gesamten Hoheitsgebiet zu vereinheitlichen und die Anforderungen dieser Verordnung besser zu präzisieren, kann das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung spezifische Richtlinien auch im Hinblick auf spezifische technische Normen festlegen.“):
Anhang I:
— Blatt L: Systeme zur kontinuierlichen und dynamischen Messung von Flüssigkeiten außer Wasser, die auf Tankschiffen montiert sind (ausgenommen Flüssiggase und kryogene Flüssigkeiten);
— Blatt M: Systeme zur kontinuierlichen und dynamischen Messung von Flüssigkeiten außer Wasser, bei denen es sich um Flüssiggase handelt, die auf Tankschiffen montiert sind (LPG)
9. Vereinheitlichung der technischen Verfahren im gesamten Hoheitsgebiet für die regelmäßige Inspektion der in den technischen Datenblättern genannten Instrumente. Diese Richtlinie fügt drei neue Anhänge zu den bereits durch das Dekret 93/2017 definierten Anhängen hinzu und ist in einem Kontext angesiedelt, der darauf abzielt, die Tätigkeiten der Stellen, die die periodische Überprüfung durchführen, zu homogenisieren und die Wirksamkeit der Kontrollen durch die zuständigen Behörden zu verbessern, um das Vertrauen der Verbraucher zu stärken und den Handel zu gewährleisten.
10. Verweise auf grundlegende Texte: — Dekret Nr. 93 des Ministers für wirtschaftliche Entwicklung vom 21. April 2017: entsprechend der Meldung 2016-580-I.
— Es sei auch darauf hingewiesen, dass das europäische Informationsverfahren im Zusammenhang mit dem Richtlinienentwurf des Ministers für wirtschaftliche Entwicklung, das auch die Annahme von technischen Datenblättern für die regelmäßige Inspektion von für gesetzliche Messzwecke verwendeten Messgeräten im Betrieb betrifft, mit der Notifizierung 2021-0178-I durchgeführt wurde und die technischen Datenblätter ergänzt, die bereits in dem oben genannten Dekret festgelegt wurden; die obligatorische Enthaltungsfrist nach Annahme der Maßnahme endete am 24. Juni 2021, und die Mitgliedstaaten gingen keine Stellungnahmen ein, und die entsprechende Maßnahme wird derzeit angenommen.
11. Nein
12. -
13. Nein
14. Nein
15. Der Inhalt des Dekrets steht im Einklang und steht im Einklang mit den Bestimmungen des Ministerialdekrets 93/2017; daher wird davon ausgegangen, dass das Dekret keine wesentlichen Auswirkungen auf die Betreiber in den betreffenden Sektoren und die Inhaber der betreffenden Messinstrumente haben wird.
16. TBT-Aspekte
Nein – Der Entwurf hat keine wesentlichen Auswirkungen auf den internationalen Handel.
SPS-Aspekte
Nein – Der Entwurf ist keine medizinische oder pflanzenschutzrechtliche Maßnahme
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