Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2021) 00131
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notificación - Oznámení - Notifikation - Notifizierung - Teavitamine - Γνωστοποίηση - Notification - Notification - Notifica - Pieteikums - Pranešimas - Bejelentés - Notifika - Kennisgeving - Zawiadomienie - Notificação - Hlásenie-Obvestilo - Ilmoitus - Anmälan - Нотификация : 2021/0013/D - Notificare.
No abre el plazo - Nezahajuje odklady - Fristerne indledes ikke - Kein Fristbeginn - Viivituste perioodi ei avata - Καμμία έναρξη προθεσμίας - Does not open the delays - N'ouvre pas de délais - Non fa decorrere la mora - Neietekmē atlikšanu - Atidėjimai nepradedami - Nem nyitja meg a késéseket - Ma’ jiftaħx il-perijodi ta’ dawmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Neotvorí oneskorenia - Ne uvaja zamud - Määräaika ei ala tästä - Inleder ingen frist - Не се предвижда период на прекъсване - Nu deschide perioadele de stagnare - Nu deschide perioadele de stagnare.
(MSG: 202100131.DE)
1. MSG 001 IND 2021 0013 D DE 12-01-2021 D NOTIF
2. D
3A. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat E B 2, 11019 Berlin,
Tel.: 0049-30-2014-6353, Fax: 0049-30-2014-5379, E-Mail: infonorm@bmwi.bund.de
3B. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Referat 321, 53107 Bonn, FAX 0049 228 99 529 4162, TEL 0049 228 99 529 4354, E-Mail 321@bmel.bund.de
4. 2021/0013/D - C90A
5. Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes – Verbot des Kükentötens
6. Zukünftiges Verbot des Tötens von Hühnerküken aus Zuchtlinien, die auf die Legeleistung ausgerichtet sind.
7. -
8. Mit dem Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes wird das Verbot des Tötens von Hühnerküken in das Tierschutzgesetz aufgenommen. Von dem Verbot umfasst sind auch die Zucht- und Vermehrungstiere. Weiterhin aufgenommen wird das Verbot von Eingriffen an einem Hühnerei und der Abbruch des Brutvorgangs ab dem siebten Bebrütungstag, die bei oder nach der Anwendung von Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei durchgeführt werden, und den Tod des Hühnerembryos verursachen.
Das Verbot des Tötens von Hühnerküken tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und das Verbot der Eingriffe am Hühnerei und des Abbruchs des Brutvorgangs am 1. Januar 2024.
9. Männlichen Küken werden bei den Erzeugern aus ökonomischen Gründen aussortiert und derzeit kurz nach dem Schlupf in den Brütereien getötet. Wirtschaftliches Interesse an Hennen, die speziell auf eine hohe Legeleistung gezüchtet sind, ist kein vernünftiger Grund im Sinne von § 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes für das Töten männlicher Küken aus diesen Zuchtlinien. Es wurden praxistaugliche Methoden entwickelt, mit denen bereits vor dem Schlupf des Kükens sein Geschlecht bestimmt werden kann. Zudem können die männlichen Küken aufgezogen und gemästet oder Zweinutzungslinien verwendet werden.
Bei Hühnerembryonen gilt derzeit als gesichert, dass vor dem siebten Bebrütungstag kein Schmerzempfinden vorhanden ist. Zwischen dem siebten und dem 15. Bebrütungstag findet die Entwicklung der Fähigkeit, Schmerzen zu empfinden, statt. Daher enthält der Entwurf zudem das Verbot von Eingriffen an einem Hühnerei und des Abbruchs des Brutvorgangs ab dem siebten Bebrütungstag, die bei oder nach der Anwendung von Verfahren zur Geschlechtsbestimmung durchgeführt werden und den Tod des Hühnerembryos verursachen.
10. Bezug zu den Grundlagentexten: Tierschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, 1313), das zuletztdurch Artikel 280 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/TierSchG.pdf
Grundlagentexte wurden im Rahmen einer früheren Notifizierung übermittelt: 2012/0200/D: 2006/0231/D
11. Nein
12. -
13. Nein
14. Nein
15. Der Erfüllungsaufwand ist in der Datei enthalten.
16. TBT-Übereinkommen
NEIN - Der Entwurf hat keine wesentlichen Auswirkungen auf den internationalen Handel.
SPS-Übereinkommen
NEIN - Der Entwurf hat keine wesentlichen Auswirkungen auf den internationalen Handel.
Nein - Der Entwurf ist keine gesundheitspolizeiliche oder pflanzenschutzrechtliche Maßnahme
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