Mitteilung 002
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2023) 01188
Richtlinie (EU) 2015/1535
Übersetzung der Mitteilung 001
Notifizierung: 2023/0220/S
No abre el plazo - Nezahajuje odklady - Fristerne indledes ikke - Kein Fristbeginn - Viivituste perioodi ei avata - Καμμία έναρξη προθεσμίας - Does not open the delays - N'ouvre pas de délais - Non fa decorrere la mora - Neietekmē atlikšanu - Atidėjimai nepradedami - Nem nyitja meg a késéseket - Ma’ jiftaħx il-perijodi ta’ dawmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Neotvorí oneskorenia - Ne uvaja zamud - Määräaika ei ala tästä - Inleder ingen frist - Не се предвижда период на прекъсване - Nu deschide perioadele de stagnare - Nu deschide perioadele de stagnare.
(MSG: 202301188.DE)
1. MSG 002 IND 2023 0220 S DE 28-04-2023 S NOTIF
2. S
3A. Kommerskollegium
Box 6803, 113 86 Stockholm
Sverige
Tel: 08-690 48 00
epost: 1535@kommerskollegium.se
3B. Transportstyrelsen
Jussi Björlings väg 19
Box 267
781 23 Borlänge
4. 2023/0220/S - T40T
5. Vorschriften der schwedischen Verkehrsagentur über technische Anforderungen für Fahrzeugkombinationen mit mehr als 25,25 m Länge
6. LKW und Anhänger, Schilder und andere Ausrüstungen für diese Fahrzeuge.
7. - Die Notifizierung betrifft die Richtlinie 96/53 des Rates. Es gibt keine spezifischen Bestimmungen, der Vorschlag geht nicht über die Verpflichtungen aus der Richtlinie hinaus.
8. Die Vorschriften sind neu und werden auf der Grundlage von Kapitel 4 § 17 Buchstabe f der schwedischen Straßenverkehrsverordnung (1998:1276), die am 31. August 2023 in Kraft tritt, erlassen. In Kapitel 4 § 17 Buchstabe f heißt es, dass die schwedische Verkehrsagentur oder, wenn die Gemeinde Straßenbetreiber ist, die Gemeinde vorschreiben kann, dass auf einer bestimmten Straße, einem Teil der Straße oder einem Straßenabschnitt ungeachtet § 17 eine Fahrzeugkombination mit einer Länge von höchstens 34,5 m, einschließlich der Last, gefahren werden kann, sofern bestimmte Bedingungen für die Fahrzeugkombination erfüllt sind.
Eine dieser Bedingungen besteht darin, dass das Fahrzeug bzw. die Fahrzeugkombination die von der schwedischen Verkehrsagentur festgelegten Anforderungen an die Konstruktion oder Ausrüstung erfüllt. Der Vorschriftenentwurf enthält solche Anforderungen und bezieht sich insbesondere auf Stabilität, Platzbedarf, Startfähigkeit, Bremssystem, indirektes Sichtfeld und verlängerten Radstand.
9. Der allgemeine Zweck der neuen Bestimmung von Kapitel 4 § 17 der schwedischen Straßenverkehrsverordnung, besteht darin, die Verkehrseffizienz und die Klimaauswirkungen des Verkehrs zu erhöhen. Gleichzeitig darf die Bewegung der langen Fahrzeugkombinationen weder zu Schäden noch zu vorzeitigem Verschleiß der Infrastruktur führen, dass die Verkehrssicherheit nicht aufrechterhalten werden kann oder dass die Passierbarkeit für andere Verkehrsträger beeinträchtigt wird.
Ziel der Vorschriften ist, dass hinsichtlich der Konstruktion oder Ausstattung des Fahrzeugs bzw. der Fahrzeugkombination diese Bedingungen erfüllt werden, wenn dieses bzw. diese auf Straßen eingesetzt wird, auf denen der Staat oder der kommunale Straßenbetreiber den Verkehr mit Fahrzeugkombinationen bis zu 34,5 m zugelassen hat.
10. Keine Grundlagentexte vorhanden
11. Nein
12. -
13. Nein
14. Nein
15. -
16. TBT-Aspekt
NEIN – Der Entwurf hat keine wesentlichen Auswirkungen auf den internationalen Handel.
SPS-Aspekt
Nein – Der Entwurf ist weder eine gesundheitspolizeiliche noch eine pflanzenschutzrechtliche Maßnahme
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