Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2023) 1726
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2023/0351/PL
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20231726.DE
1. MSG 001 IND 2023 0351 PL DE 07-06-2023 PL NOTIF
2. Poland
3A. Ministerstwo Rozwoju i Technologii,
Departament Obrotu Towarami Wrażliwymi i Bezpieczeństwa Technicznego,
Plac Trzech Krzyży 3/5, 00-507 Warszawa,
tel.: (+48) 22 411 93 94, e-mail: notyfikacjaPL@mrit.gov.pl
3B. Ministerstwo Klimatu i Środowiska,
Departament Gospodarki Odpadami,
Wawelska 52/54, 00-922 Warszawa,
tel. (+48 22) 57-92-262, fax: (+48 22) 57-92-795,
e-mail:Departament.Gospodarki.Odpadami@mos.gov.pl
4. 2023/0351/PL - S10E - Packaging
5. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entsorgung von Verpackungen und Verpackungsabfällen und bestimmte andere Rechtsakte.
6. Verpackungen und Abfälle, die daraus entstehen.
7.
8. Ziel des Gesetzesentwurfs ist die Einführung eines Rechtsrahmens für das Funktionieren des Einlagensystems für
— Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff mit einem Fassungsvermögen von bis zu drei Litern,
— wiederverwendbare Glasverpackungen für Getränke mit einem Fassungsvermögen von bis zu eineinhalb Litern,
— Metalldosen für Getränke mit einem Fassungsvermögen von bis zu einem Liter.
Ein Pfandsystem ist als System zu verstehen, bei dem beim Verkauf von Getränkeerzeugnissen in Getränkeverpackungen eine Gebühr erhoben wird, die zum Zeitpunkt der Rücksendung der Verpackung oder der Verpackungsabfälle erstattet wird, ohne dass eine Quittung vorgelegt werden muss, die bestätigt, dass die Kaution im Voraus bezahlt wurde. Die nicht beanspruchte Einzahlung wird zur Finanzierung des Einlagensystems verwendet.
9. Artikel 9 der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Umweltauswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte (im Folgenden „SUP-Richtlinie“) enthält die Verpflichtung, die getrennte Sammlung von Verpackungsabfällen aus Einweg-Getränkeflaschen mit einem Fassungsvermögen von bis zu drei Litern zusammen mit ihren Kappen und Deckeln in Höhe von 77 % im Jahr 2025 und 90 % im Jahr 2029 sicherzustellen.
Darüber hinaus unterliegt in Polen ein Teil der Glasverpackungen (hauptsächlich Bierflaschen) einem Pfandsystem, das nicht gesetzlich geregelt ist und auf freiwilliger Basis von Unternehmen geschaffen wurde, die Produkte in Getränkeverpackungen verkaufen. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Rücksendung solcher Verpackungen durch die Verbraucher häufig schwierig ist. Nicht alle Geschäfte akzeptieren solche Verpackungen, und die Kunden werden oft verwirrt, was meistens dazu führt, dass eine Flasche, die zurückgegeben werden könnte, in einen Abfallbehälter gelangt.
Darüber hinaus sollte daran erinnert werden, dass Metalldosen etwa 30 % der Getränkeverpackungen auf dem polnischen Markt ausmachen. Die Einbeziehung dieser Art von Verpackungen in ein Pfandsystem wird nicht nur die Sammlung und das Recycling von Metallverpackungsabfällen erhöhen, sondern auch das geplante Pfandsystem wirtschaftlich nutzen und den Verbrauchern mehr Komfort bieten.
Gleichzeitig ist darauf hinzuweisen, dass das Einlagensystem das einzige Instrument ist, um die in der Richtlinie festgelegten ehrgeizigen Ziele zu erreichen, wie die Erfahrungen anderer Mitgliedstaaten zeigen.
10. Verweise auf Grundlagentexte: Es liegt/liegen kein(e) Grundlagentext(e) vor
11. Nein
12.
13. Nein
14. No
15. Yes
16.
TBT-Aspekt: No
SPS-Aspekt: No
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Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
email: grow-dir2015-1535-central@ec.europa.eu