Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2023) 2927
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2023/0591/HU
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20232927.DE
1. MSG 001 IND 2023 0591 HU DE 19-10-2023 HU NOTIF
2. Hungary
3A. Európai Uniós Ügyek Minisztériuma
EU Jogi Megfelelésvizsgálati Főosztály - Műszaki Notifikációs Központ
H-1054 Budapest, Báthory u. 10.
E-mail: technicalnotification@eum.gov.hu
3B. Nemzeti Média- és Hírközlési Hatóság
Frekvencia- és Azonosítógazdálkodási Igazgatóság
H-1015 Budapest, Ostrom utca 23-25.
E-mail: ulelay.emilia@nmhh.hu, balint.iren@nmhh.hu, szorath.emese@nmhh.hu
4. 2023/0591/HU - V00T - Telekommunikation
5. NMHH-Dekret zur Änderung des Dekrets Nr. 7/2015 der nationalen Medien- und Infokommunikationsbehörde (NMHH) vom 13. November 2015 über die nationale Frequenzzuteilung und die Regeln für die Frequenzbandnutzung
6. Funkanlagen
7.
8. Diese Notifizierung stellt auch eine Notifizierung im Sinne des Artikels 8 der Richtlinie 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG gemäß Nummer 7 dar.
Das Dekret Nr. 7/2015 der Nationalen Medien- und Infokommunikationsbehörde (NMHH) vom 13. November 2015 über die nationale Frequenzzuweisung und die Regeln für die Frequenznutzung wird geändert, um die internationalen Anforderungen zu erfüllen, die hauptsächlich mit den Beschlüssen der ITU (International Telecommunication Union) und CEPT/ECC (Ausschuss für elektronische Kommunikation der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation) zusammenhängen, sowie zur Erfüllung der Umsetzungsverpflichtungen, die sich aus Änderungen der EU-Vorschriften ergeben. Die Änderung dient auch der Schaffung oder Klärung von Vorschriften im Zusammenhang mit der Einführung neuer Anwendungen, den Bedürfnissen der Nutzer und der Umsetzung technischer Klarstellungen im Text, die auf der Grundlage von Durchsetzungserfahrungen erforderlich geworden sind.
Mit dem Entwurf wird der Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2324 der Kommission umgesetzt, wonach auch 5G für Mobilfunkdienste an Bord von Luftfahrzeugen genutzt werden kann. Darüber hinaus enthält der Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2307 der Kommission Spezifikationen für 5-GHz-WAS/RLAN-Geräte (Wireless Access System/Radio Local Area Network), die in Kraftfahrzeugen installiert werden können, und der Entwurf setzt diese Spezifikationen in ungarisches Recht um.
Aufgrund der gestiegenen Nachfrage nach einer Breitband-Mobilfunkdatenübermittlung besteht im 23-GHz-Frequenzband die Notwendigkeit, größere Kanalbandbreiten zu nutzen, als in den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehen. Infolge der Harmonisierung der zivilen und nichtzivilen Aspekte werden gemäß dem Entwurf mehrere Kanäle für den zivilen Gebrauch zur Verfügung stehen.
Auch die Nachfrage nach Funkfrequenzen für den drahtlosen Breitbandzugang nimmt ständig zu, und in diesem Zusammenhang werden die Bestimmungen für die Benennung von Frequenzbändern gemäß der Entscheidung des ECC (22)06 über harmonisierte technische Bedingungen für Mobilfunk-/Festnetznetze (MFCN) für das 42-GHz-Band umgesetzt. Dies ermöglicht eine technische Planung vor dem Öffnen des Frequenzbandes für mobile Zwecke.
Dem Entwurf zufolge können entsprechend dem Bedarf der Regierung auch nicht zivile digitale PPDR-Systeme (Schutz der Öffentlichkeit und Katastrophenschutz), die sich derzeit im „geplanten“ Status befinden, für die Nutzung ausschließlich für EDR-Zwecke bestimmt werden, und die Teilbänder, die für digitale PPDR-Systeme mit nicht zivilem Breitband im Frequenzband 694-790 MHz konzipiert sind, werden benannt, um den nichtzivilen Bedarf im 700-MHz-Spektrum zu decken.
Änderungen bei der Regulierung von SRDs, d. h. bei Geräten mit geringer Reichweite, und bei den Normungsergebnissen haben es erforderlich gemacht, die technischen Anforderungen an intelligente Verkehrssysteme (ITS) im 5-GHz-Bandbereich zu ändern.
Unter Berücksichtigung der Rücknahme von Empfehlungen für feste Punkt-zu-Punkt-Systeme im 57-64-GHz-Frequenzband und der Umstrukturierung der einschlägigen Verordnung wird die nationale Verordnung ebenfalls geändert.
Der Entwurf enthält aktualisierte Bestimmungen, um die Bedingungen für das globale VDES (VHF-Datenaustauschsystem), das im maritimen Mobilfunkdienst eingeführt wird, im 160-MHz-Band in Ungarn zu gewährleisten. Die Sendemöglichkeiten für Anfänger-Radioamateure werden im 7- und 14-MHz-Band erweitert.
Der Entwurf enthält auch eine Überprüfung der abgelaufenen oder bevorstehenden Fristen, wodurch Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung von Lizenzen im 160-MHz-Band behandelt werden.
Darüber hinaus enthält der Entwurf technische Klarstellungen, Textharmonisierung und andere redaktionelle Änderungen und Vereinfachungen, die auf der Grundlage der Durchsetzungserfahrungen erforderlich geworden sind.
9. Zweck der Änderung des NMHH-Dekrets ist es, die internationalen Anforderungen zu erfüllen, die hauptsächlich im Zusammenhang mit den Beschlüssen der ITU (International Telecommunication Union) und CEPT/ECC stehen, die Umsetzungsverpflichtungen aufgrund von Änderungen der EU-Vorschriften zu erfüllen, Regeln für die Einführung neuer Anwendungen und Nutzerbedürfnisse zu schaffen und zu präzisieren und technische Klarstellungen im Text auf der Grundlage von Durchsetzungserfahrungen umzusetzen.
10. Verweis(e) auf Grundlagentext(e): Die Grundlagentexte wurden in einer früheren Notifizierung übermittelt:
2015/0432/HU
2017/0157/HU
2018/0057/HU
2018/0523/HU
2020/0385/HU
2021/0880/HU
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
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