Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2024) 1866
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2024/0393/IE
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20241866.DE
1. MSG 001 IND 2024 0393 IE DE 10-07-2024 IE NOTIF
2. Ireland
3A. National Standards Authority of Ireland
1 Swift Square
Northwood, Santry
Dublin 9. D09 A0E4
E-mail: EUDirective2015.1535@nsai.ie
Telephone: +353 1 807 3824
3B. Coimisiún na Meán
One Shelbourne Buildings
Shelbourne Road
Dublin 4
D04 NP20
Contact Person: Robert Crowley
Email: rcrowley@cnam.ie
Telephone: +353 1 644 1200
4. 2024/0393/IE - SERV60 - Internetservices
5. Mediendienstkodex und Vorschriften für Mediendienste – Anbieter audiovisueller Mediendienste azf Abruf
6. Audiovisuelle Mediendienste auf Abruf, die unter die Richtlinie 2010/13/EU in der durch die Richtlinie (EU) 2018/1808 geänderten Fassung fallen
7.
8. Coimisiún na Meán schlägt vor, den Kodex für Mediendienste und die Vorschriften für Mediendienste im audiovisuellen Bereich auf Abruf („Media Service Code & Rules“) anzunehmen. Damit werden die einschlägigen Artikel über audiovisuelle Mediendienste auf Abruf im Rahmen der AVMD-Richtlinie umgesetzt.
Die Abschnitte 1 bis 9 des Entwurfs des Mediendienstkodex und der Regeln enthalten einleitende Bestimmungen. Diese Bestimmungen bestätigen, dass der Kodex und die Regeln nur für Anbieter audiovisueller Mediendienste auf Abruf gelten, die der Rechtshoheit des Staates unterliegen, sie legen die einschlägigen Regulierungsgrundsätze fest, die für den Kodex & Regeln gelten, sowie einen anderen relevanten Kontext für die Regelungen. Informationen über den Rahmen für die Einhaltung und Durchsetzung des Kodex und der Regeln sind ebenfalls enthalten.
§ 10 des Entwurfs der Mediendienst-Kodizes und -Vorschriften trägt die Überschrift „Schädlicher Inhalt“ und dient der Umsetzung von Artikel 6 und Artikel 6a Absätze 1 bis 3 der AVMD-Richtlinie. In diesem Abschnitt werden die Verantwortlichkeiten der Anbieter audiovisueller Mediendienste auf Abruf dargelegt, um die Verbreitung schädlicher Inhalte in den von ihnen für die Öffentlichkeit bereitgestellten Diensten zu verhindern.
§ 11 des Entwurfs der Mediendienst-Kodizes und Vorschriften trägt die Überschrift „Recht auf kinematografische Werke“ und dient der Umsetzung von Artikel 8 der AVMD-Richtlinie. Dieser Abschnitt sieht vor, dass Anbieter audiovisueller Mediendienste auf Abruf Kinofilme nicht außerhalb der mit den Rechteinhabern vereinbarten Zeiträume übertragen dürfen.
§ 12 des Entwurfs der Mediendienstkodizes und Vorschriften trägt die Überschrift „Audiovisuelle kommerzielle Kommunikation“ und dient der Umsetzung von Artikel 9 der AVMD-Richtlinie. Dieser Abschnitt enthält die Anforderungen an Anbieter audiovisueller Mediendienste auf Abruf, um sicherzustellen, dass die Interessen des Publikums vor schädlicher kommerzieller Kommunikation geschützt werden.
§ 13 des Entwurfs der Mediendienst-Kodizes und Vorschriften trägt die Überschrift „Sponsoring“ und dient der Umsetzung von Artikel 10 der AVMD-Richtlinie. Dieser Abschnitt enthält die Beschränkungs- und Transparenzanforderungen an Anbieter audiovisueller Mediendienste auf Abruf in Bezug auf gesponserte Inhalte in ihrem Katalog.
§ 14 des Entwurfs der Mediendienstkodizes und Vorschriften trägt die Überschrift „Produktplatzierung“ und dient der Umsetzung von Artikel 11 der AVMD-Richtlinie. In diesem Abschnitt wird die Verordnung über Produktplatzierungen für Anbieter audiovisueller Mediendienste auf Abruf erläutert, einschließlich des Verbots von Produktplatzierungen für Tabakerzeugnisse und verschreibungspflichtige Arzneimittel.
In § 15 des Entwurfs der Mediendienstgesetze und Vorschriften werden die Verpflichtungen der Anbieter audiovisueller Mediendienste auf Abruf im Zusammenhang mit der Barrierefreiheit ihrer Dienste behandelt, wodurch Artikel 7 der AVMD-Richtlinie umgesetzt wird. Dazu gehört, dass Anbieter audiovisueller Mediendienste auf Abruf angemessene Maßnahmen ergreifen müssen, um sicherzustellen, dass ihre Programme für Menschen mit Behinderungen zugänglich gemacht werden. Der Kodex und die Vorschriften enthalten einen letzten Abschnitt mit der Überschrift „Leitlinien“, in dem die relevanten Faktoren aufgeführt sind, die bei der Festlegung geeigneter verhältnismäßiger Maßnahmen in Bezug auf § 15 zu berücksichtigen sind. Hierbei handelt es sich um unverbindliche Leitlinien.
9. Eine zentrale Aufgabe der Coimisiún na Meán im Rahmen des Rundfunkgesetzes 2009 besteht darin, Codes für Mediendienste und Mediendienste für audiovisuelle Mediendienste auf Abruf und Anbieter dieser Dienste zu entwickeln. Coimisiún na Meán hat den Entwurf des Kodex und der Vorschriften im Einklang mit seinen gesetzlichen Verpflichtungen nach innerstaatlichem Recht ausgearbeitet, um den Verpflichtungen des Staates aus der überarbeiteten AVMD-Richtlinie nachzukommen.
Mit dem Entwurf des Kodex und der Vorschriften soll sichergestellt werden, dass Anbieter audiovisueller Mediendienste auf Abruf geeignete Maßnahmen ergreifen, um das Publikum vor schädlichen Inhalten zu schützen, dafür zu sorgen, dass kommerzielle Kommunikation verantwortungsvoll genutzt wird und dass angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass diese Dienste für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.
10. Verweise auf die Grundlagentexte: 2020/0782/IRL
Die Grundlagentexte wurden in einer früheren Notifizierung übermittelt:
2020/0782/IRL
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
email: grow-dir2015-1535-central@ec.europa.eu