Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2025) 2419
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2025/0501/FR
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20252419.DE
1. MSG 001 IND 2025 0501 FR DE 04-09-2025 FR NOTIF
2. France
3A. Ministères économiques et financiers
Direction générale des entreprises
SCIDE/SQUALPI/PNRP
Bât. Sieyès -Teledoc 143
61, Bd Vincent Auriol
75703 PARIS Cedex 13
d9834.france@finances.gouv.fr
3B. Ministère de la transition écologique, de la biodiversité, de la forêt, de la mer et de la pêche
Direction générale de la prévention des risques
Tour Séquoia
92055 LA DÉFENSE CEDEX
4. 2025/0501/FR - X00M - Waren und diverse Produkte
5. Erlass vom... zur Festsetzung der Anpassungen der finanziellen Beiträge, die von den Herstellern gezahlt werden, wenn sie Materialien aus recyceltem Kunststoff enthalten
6. Haushaltsverpackungen, bedrucktes Papier und Papier für grafische Zwecke, Elektro- und Elektronikgeräte, Inhaltsstoffe und Behälter von chemischen Produkten, Einrichtungsgegenstände,
Spielzeug, Sport- und Freizeitartikel, Heimwerker- und Eisenwaren.
7.
8. Das Prinzip ist die finanzielle Unterstützung für die Beimischung von recyceltem Kunststoff durch einen Betrag, der proportional zur Masse des beigefügten recycelten Kunststoffs ist, wie dies bereits in einer Reihe von Spezifikationen der Fall ist („Prämie für die beigefügte Tonne“).
Diese Prämie ersetzt alle derzeit geltenden Regelungen für die Belohnung der Verwendung von recyceltem Kunststoffmaterial in den Spezifikationen.
Da mit diesem Erlass die Einbeziehung von recyceltem Kunststoffmaterial gefördert werden soll, wird keine Sanktion vorgeschlagen, da die meisten Spezifikationen bereits Sanktionen im Zusammenhang mit dem Vorhandensein von Recycling-Disruptoren vorsehen.
Das vorgeschlagene Gesetz soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Es werden folgende Prämienbeträge vorgeschlagen:
1. 450 Euro pro Tonne eingearbeiteten recycelten Kunststoffmaterials aus dem Recycling von Abfallprodukten aus anderen Strömen der erweiterten Herstellerverantwortung als dem Produkt, in das der recycelte Kunststoff eingearbeitet wird;
2. 550 EUR pro Tonne recycelten Kunststoffmaterials, das aus dem Recycling von Abfallprodukten aus derselben Kette der erweiterten Herstellerverantwortung stammt wie das Produkt, in das das recycelte Kunststoffmaterial eingearbeitet wird;
3. 1 000 EUR pro Tonne recyceltes Kunststoffmaterial, das aus Kunststoffharzen eingearbeitet wird, die nach derzeitigem Stand der wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse als schwer zu recyceln anzusehen sind, um in berührungsempfindliche Verpackungen eingearbeit zu werden.
Diese Beträge müssen unabhängig von der Art des Harzes und der Lieferkette gleich sein, langfristige Verständlichkeit der Regelung zu gewährleisten und allen Beteiligten die notwendige Transparenz zu bieten.
Folgende Sektoren im Sinne des Artikels L. 541-10-1 des Umweltgesetzbuchs werden in den Anwendungsbereich des Erlasses einbezogen:
- Verpackungen, die zur Vermarktung von Produkten verwendet werden, die von Haushalten verbraucht oder verwendet werden, einschließlich solcher, die wahrscheinlich von Haushalten verbraucht werden, und solcher, die außerhalb des Hauses verbraucht werden, Druckpapier, mit Ausnahme von Büchern, die von Auftraggebern oder in ihrem Namen ausgestellt werden, einschließlich kostenlos, und Papier für grafische Zwecke, das für Endnutzer bestimmt ist, die Haushaltsabfälle und ähnliche Abfälle erzeugen;
- Verpackungen, die für die Vermarktung von Produkten verwendet werden, die von Gewerbetreibenden verbraucht oder verwendet werden und die nicht bereits durch den vorstehenden Absatz abgedeckt sind;
- Elektro- und Elektronikgeräte, unabhängig davon, ob sie zur Verwendung durch Privatpersonen oder Gewerbetreibenden bestimmt sind;
- Behälter mit chemischen Produkten, die ein erhebliches Risiko für die Gesundheit und die Umwelt darstellen können und die wahrscheinlich vom öffentlichen Abfallentsorgungsdienst eingesammelt werden;
- Einrichtungsgegenstände und gepolsterte Sitz- oder Schlafmöbel sowie textile Dekorationselemente;
- Spielzeug, ausgenommen Spielzeuge, die unter den Grundsatz der erweiterten Herstellerverantwortung in einer anderen Kategorie fallen;
- Sport- und Freizeitwaren, ausgenommen solche, die unter den Grundsatz der erweiterten Herstellerverantwortung in einer anderen Kategorie fallen;
- Heimwerker- und Gartenartikel, ausgenommen solche, die unter den Grundsatz der erweiterten Herstellerverantwortung in einer anderen Kategorie fallen.
Jede Produktspezifikation wird entsprechend geändert.
Die folgenden Produkte sind von der Prämie ausgeschlossen:
- Produkte, die recycelte Kunststoffe in einer Verbundmatrix im Sinne von Artikel 1 des Erlassentwurfs enthalten, um die Beimischung von recycelten Kunststoffen nicht zu belohnen, die zu einer Verschlechterung der Recycelbarkeit des Produkts führt;
- Produkte, die Recycling-Disruptoren enthalten, die von den zugelassenen Öko-Organisationen in der entsprechenden Produktkategorie identifiziert wurden.
Ebenfalls ausgenommen ist recycelter Kunststoff aus einem Recyclingverfahren, dessen Masseneffizienz, berechnet zwischen dem
9.
Jedes Jahr werden in Frankreich fast 5 Millionen Tonnen Kunststoffe produziert, von denen etwas mehr als 10 % aus recycelten Materialien hergestellt werden.
Die europäischen Verpflichtungen zur Wiederverwertung von Kunststoffen dürften dazu beitragen, dass die Nachfrage nach recyceltem Kunststoff in den nächsten Jahren steigt, insbesondere bei Verpackungen und Fahrzeugen. Diese Verpflichtungen werden jedoch erst 2030 in Kraft treten, mit Ausnahme von PET-Flaschen.
Es erschien daher notwendig, die Hebelwirkung der Modulation der im Rahmen der Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung vorgesehenen finanziellen Beiträge zu nutzen, um es für Vermarkter wirtschaftlich attraktiv zu machen, recycelte Materialien als Alternative zur Verwendung von Neumaterial zu verwenden.
Solche Modulationen gibt es seit 2019 im Sektor der erweiterten Herstellerverantwortung für Haushaltsverpackungen und entwickeln sich in anderen Sektoren weiter.
Das Abfallgesetz von 2020 hat bereits die Ambitionen und die Beträge für die Sektoren erhöht, die einen Bonus für die Einbeziehung von recyceltem Kunststoff eingeführt haben, aber die Modulationen bleiben aufgrund der mangelnden Harmonisierung zwischen den Sektoren und der Kommunikation über das System schwach mobilisiert.
Aus diesem Grund wurde im vergangenen Herbst nach der Ankündigung von Ministerin Agnès Pannier-Runacher vom 3. Oktober 2024 mit der Ausarbeitung eines harmonisierten Rahmens für diese Modulationen begonnen.
Sie haben zur Erstellung des Erlassentwurfs, der Gegenstand dieser Notifizierung ist, geführt.
10. Verweise auf Grundlagentexte: Es liegen keine Grundlagentexte vor.
11. Nein
12.
13. Nein
14. Ja
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
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