Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2026) 0290
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2026/0039/CZ
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20260290.DE
1. MSG 001 IND 2026 0039 CZ DE 28-01-2026 CZ NOTIF
2. Czechia
3A. Úřad pro technickou normalizaci, metrologii a státní zkušebnictví
Biskupský dvůr 1148/5
110 00 Praha 1
tel: 221 802 216
e-mail: eu9834@unmz.gov.cz
3B. Ministerstvo financí
odbor Procesní agendy a regulace hazardu / odd. Regulace hazardu
Letenská 15, 118 10 Praha 1
e-mail: loterie@mfcr.cz
4. 2026/0039/CZ - H10 - Glücksspiele
5. Dekret über die Meldung von Glücksspielen
6. Geräte, über die Glücksspiele betrieben werden, und der Betrieb von Glücksspielen.
7.
8. Gegenstand der Notifizierung ist ein Dekretentwurf über die Meldung von Glücksspielen, der auf der Grundlage einer Ermächtigung gemäß Artikel 133 Absatz 1 Buchstabe a des Gesetzes Nr. 186/2016 über Glücksspiele in der geänderten Fassung (im Folgenden „Glücksspielgesetz“) erlassen wird. Der Dekretentwurf aktualisiert die bestehenden Rechtsvorschriften im Bereich der Berichterstattung, um den Änderungen Rechnung zu tragen, die durch die Novellierung des Glücksspielgesetzes und des Gesetzes Nr. 187/2016 über die Glücksspielsteuer (im Folgenden „Glücksspielsteuergesetz“) vorgenommen wurden, die am 1. Januar 2024 in Kraft getreten sind. Der Dekretentwurf umfasst somit beispielsweise die Meldung von Spiel- und Finanzdaten für eine neue Art von Online-Live-Spielen, die als Live-Dealer-Spiele (Live-Übertragungen von Spielen) bezeichnet werden dessen Betrieb erst durch eine Änderung des Glücksspielgesetzes zum 1. Januar 2024 ermöglicht wurde, die Löschung temporärer Benutzerkonten, ein neues System zur Einrichtung und zum Betrieb von Selbstbeschränkungsmaßnahmen sowie eine neue Festlegung der Bemessungsgrundlage für die Einzelsteuer auf andere Live-Spiele (d. h. Live-Spiele, die nicht über das Internet betrieben werden). Der Dekretentwurf sieht auch Änderungen vor, die sich positiv auf die Verarbeitung und Übernahme von Datenpaketen mit automatisierten Ausgaben, die Verringerung des von Glücksspielanbietern gemeldeten Datenvolumens und die Straffung des gesamten Meldesystems auswirken werden. Dazu gehört beispielsweise die Änderung der Häufigkeit, mit der Daten im Rahmen des großen Meldemodells übermittelt werden, von derzeit dreimal pro Kalendertag auf den vorgeschlagenen einmal pro Kalendertag, was zu einem effektiveren Empfang von Glücksspiel- und Finanzdaten führen wird, die Einschränkung des Umfangs einiger der übermittelten Daten (z. B. werden Daten über abgelehnte Wetten nicht mehr übermittelt) oder die Erhöhung der Anzahl der Zeichen ausgewählter Kennungen, was derzeit technische Probleme für Glücksspielbetreiber verursacht.
Der Dekretentwurf übernimmt weitgehend den bestehenden Rechtsrahmen und baut auf den etablierten Grundsätzen für die Berichterstattung, den Inhalt automatisierter Ausgaben und den Grundsätzen für die Aktualisierung einzelner Datensätze auf.
Schlagwörter: Glücksspiel, Glücksspielausrüstung, Glücksspiel- und Finanzdaten, Berichterstattung über Glücksspiel- und Finanzdaten
9. Der vorgeschlagene Dekretentwurf baut auf den Änderungen des Glücksspielgesetzes, des Glücksspielsteuergesetzes und den praktischen Erfahrungen auf.
Die derzeitige Gesetzgebung entspricht nicht den Änderungen, die sich aufgrund von Änderungen des Glücksspielgesetzes und des Glücksspielsteuergesetzes ergeben haben. Dazu gehören beispielsweise eine neue Art von Live-Spielen (Live-Übertragungen von Spielen), die Löschung temporärer Benutzerkonten, Änderungen im Zusammenhang mit Selbstausschlussmaßnahmen oder Änderungen bei der Berechnung der Teilsteuerbemessungsgrundlage für landbasierte Live-Spiele.
Auch hinsichtlich des Inhalts der zu meldenden Daten ist die derzeitige Gesetzgebung im Bereich der Glücksspielberichterstattung angesichts der praktischen Erfahrungen nicht ganz zufriedenstellend. In dieser Hinsicht führt der Dekretentwurf nach fast sechs Jahren auch zu einer grundlegenden Optimierung der gemeldeten und verarbeiteten Daten und zu einer Verringerung ihres Gesamtvolumens, was letztlich zu einer Entlastung sowohl der Glücksspielanbieter als auch der Zivilbehörden führen dürfte. Gleichzeitig wird die Arbeit mit den Daten effizienter und ihre Übersichtlichkeit wird erhöht.
Im Rahmen dieser Datenoptimierung wird beispielsweise vorgeschlagen, die Häufigkeit der Datenübermittlung zu ändern, indem insbesondere die Verpflichtung zur dreimaligen täglichen Übermittlung der gemeldeten Daten auf nur einmal täglich für den gesamten Kalendertag reduziert wird, oder bestimmte Daten, die aufgrund neuer Gesetzgebung und auf der Grundlage früherer Erfahrungen überflüssig geworden sind, wegzulassen, wie beispielsweise die Verpflichtung, Daten über jede Änderung der Quoten einer Wettmöglichkeit zu übermitteln, die Ablehnung eines Wettscheins bei Wetten mit festen Quoten und die Dauer der Teilnahme an einem technischen Spiel. Letztlich verringern diese Maßnahmen den Verwaltungsaufwand sowohl für den Betreiber als auch für den Staat, wobei die Relevanz und das Gewicht der gemeldeten Daten erhalten bleiben.
Es ist daher klar, dass angesichts der Notwendigkeit, den Bereich der Berichterstattung mit dem Glücksspielgesetz und dem Glücksspielsteuergesetz in Einklang zu bringen, und auch um die Wirksamkeit der Glücksspielkontrolle und der Steuerverwaltung im Bereich des Glücksspiels zu erhöhen, die vorgeschlagene Gesetzgebung unbedingt erforderlich ist.
10. Verweis(e) auf Grundlagentext(e): 2023/0448/CZ, 2023/0555/CZ
Die folgenden Grundlagentexte wurden in einer früheren Notifizierung bereits übermittelt:
2023/0448/CZ
2023/0555/CZ
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
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