Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2026) 1067
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2026/0188/IT
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20261067.DE
1. MSG 001 IND 2026 0188 IT DE 14-04-2026 IT NOTIF
2. Italy
3A. Ministero delle Imprese e del Made in Italy
Dipartimento Mercato e Tutela
Direzione Generale Consumatori e Mercato
Divisione II - Normativa tecnica - Sicurezza e conformità dei prodotti, qualità prodotti e servizi
00187 Roma - Via Molise, 2
3B. Ministero delle Imprese e del Made in Italy
Ufficio Legislativo
4. 2026/0188/IT - C00A - Landwirtschaft, Fischerei und Lebensmittel
5. „Änderungen der Vorschriften über die Umverpackung von vorverpackten Produkten“ betreffend die Änderung von Artikel 15-bis des Verbrauchergesetzbuchs (Maßnahmen zur Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken im Zusammenhang mit der Umverpackung von vorverpackten Produkten)
6.
7.
8. Mit Artikel xx wird das Gesetzesdekret Nr. 206/2005 (Verbrauchergesetzbuch) geändert, welches Artikel 15-bis ändert, um das Phänomen der sogenannten „Shrinkflation“ zu regeln, d. h. die Praxis der Hersteller, die Menge des Produkts in der Verpackung zu reduzieren, während der Preis im Wesentlichen unverändert bleibt oder sogar erhöht wird, was zur Folge hat, dass Verbraucher, die mit einer Preiserhöhung in nicht transparenter Weise konfrontiert sind, verwirrt werden.
Um die Verbraucher in Bezug auf die tatsächliche Menge des gekauften Produkts und die tatsächlich entstandenen Kosten zu schützen, wird eine Offenlegungspflicht für die Hersteller – auch über in Italien tätige Großhändler – eingeführt. Um diese Anforderung zu erfüllen, muss den Einzelhändlern eine standardisierte Mitteilung zugesandt werden, in der sie darüber informiert werden, dass die Packung eine geringere Menge als zuvor enthält. Einzelhändler sind verpflichtet, diese Informationen den Verbrauchern zur Verfügung zu stellen, indem sie sie im Geschäft aushängen oder über ihre Online-Vertriebskanäle zugänglich machen.
Ferner wird festgestellt, dass die Informationspflicht für einen Zeitraum von drei Monaten ab dem Tag gilt, an dem das Erzeugnis in seiner reduzierten Menge zum Verkauf angeboten wird. Diese Anforderung gilt jedoch nicht, wenn die Verringerung der Nennmenge auf eine Änderung der Produktzusammensetzung zurückzuführen ist, durch die sich die Ergiebigkeit oder Wirksamkeit des Produkts erhöht, während der Gesamtnutzen für den Verbraucher erhalten bleibt.
9. Es kann vorkommen, dass einige Produkte eine Verringerung der in der Vorverpackung enthaltenen Menge erfahren, während die Einkaufspreise unverändert bleiben oder steigen. Eigentlich kann die Herabsetzung des Nennwerts der Erzeugnismenge mit der Beibehaltung des vorherigen Preises einhergehen: Dies führt zu einem Anstieg des realen Preises pro Maßeinheit des Produkts, ohne dass die Hersteller dies mitteilen und ohne dass dies für die Verbraucher zum Zeitpunkt des Kaufs ersichtlich ist.
Um die Verbraucher in Bezug auf die tatsächliche Menge des gekauften Erzeugnisses und die tatsächlich entstandenen Kosten zu schützen, verpflichtet die fragliche Bestimmung die Erzeuger und die Einzelhändler, im Falle einer Verringerung der Menge des Erzeugnisses gegenüber dem vorhergehenden Gewicht oder Volumen Transparenz zu gewährleisten, wobei jede als Prozentsatz angegebene Preiserhöhung anzugeben ist.
10. Verweise auf Grundlagentexte: 2024/0560/IT
Die Grundlagentexte wurden mit einer früheren Notifizierung übermittelt:
2024/0560/IT
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
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