Mitteilung 002
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2018) 00508
Richtlinie (EU) 2015/1535
Übersetzung der Mitteilung 001
Notifizierung: 2018/0087/F
No abre el plazo - Nezahajuje odklady - Fristerne indledes ikke - Kein Fristbeginn - Viivituste perioodi ei avata - Καμμία έναρξη προθεσμίας - Does not open the delays - N'ouvre pas de délais - Non fa decorrere la mora - Neietekmē atlikšanu - Atidėjimai nepradedami - Nem nyitja meg a késéseket - Ma’ jiftaħx il-perijodi ta’ dawmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Neotvorí oneskorenia - Ne uvaja zamud - Määräaika ei ala tästä - Inleder ingen frist - Не се предвижда период на прекъсване - Nu deschide perioadele de stagnare - Nu deschide perioadele de stagnare.
(MSG: 201800508.DE)
1. MSG 002 IND 2018 0087 F DE 28-02-2018 F NOTIF
2. F
3A. Direction générale des entreprises – SQUALPI – Bât. Sieyès -Teledoc 151 – 61, Bd Vincent Auriol - 75703 PARIS Cedex 13
d9834.france@finances.gouv.fr
tél : 01 44 97 24 55
3B. Ministère des solidarités et de la santé
Direction générale de la santé.
Sous-direction prévention des risques liés à l’environnement et à
l’alimentation
Bureau environnement extérieur et produits chimiques (EA1).
14, avenue Duquesne - 75350 PARIS 07 SP
delphine.caamano@sante.gouv.fr
4. 2018/0087/F - V20T
5. Erlass zur Änderung des Erlasses vom 8. Oktober 2003 über die Information der Verbraucher über Funkendeinrichtungen, der in Anwendung des Artikels R. 20-10 des Gesetzes über Postwesen und Telekommunikation ergangen ist, des Erlasses vom 8. Oktober 2003 zur Festlegung der technischen Spezifikationen für Funkendeinrichtungen sowie des Erlasses vom 12. Oktober 2010 über die Anzeige der spezifischen Absorptionsrate von Funkendeinrichtungen
6. Funkeinrichtungen, bei denen die Hersteller zur Messung der spezifischen Absorptionsrate verpflichtet sind
7. -
8. Durch den Entwurf eines Erlasses sollen die praktischen Modalitäten für die Information der Nutzer über den Wert der spezifischen Absorptionsrate von Funkeinrichtungen, die einer Messpflicht unterliegen, festgelegt werden: Angabe des SAR-Werts in der Bedienungsanleitung, Aktualisierung der Nutzungsempfehlungen für Funkeinrichtungen in der Bedienungsanleitung, Modalitäten: für die Anzeige an den Verkaufsstellen und in der Werbung.
Funkeinrichtungen mit einer Leistung von mehr als 20 mW, die vernünftigerweise vorhersehbar in der Nähe des Kopfs oder in einer Entfernung von höchstens 20 cm vom menschlichen Körper genutzt werden, dürfen nur in Betrieb genommen werden, wenn sie diese technischen Spezifikationen erfüllen.
9. In Artikel 10 Nummer 8 der Richtlinie 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt ist vorgesehen, dass „die Hersteller gewährleisten, dass der Funkanlage eine Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformationen beigefügt sind; diese müssen in einer für die Verbraucher und sonstigen Endnutzer leicht verständlichen Sprache abgefasst sein, die von dem betreffenden Mitgliedstaat festgelegt wird.“
Außerdem hat die nationale Behörde für Lebensmittel-, Umwelt- und Arbeitssicherheit (Agence nationale de sécurité sanitaire de l’alimentation, de l’environnement et du travail, ANSES) im Oktober 2013 eine Aktualisierung ihrer wissenschaftlichen Untersuchung über Funkfrequenzen und die Gesundheit veröffentlicht. In dieser Aktualisierung werden die gesundheitlichen Bewertungen berücksichtigt, die im Rahmen der Arbeit von Fachgruppen, die von der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) einberufen wurden, abgegeben und 2013 in dem Band 102 „Karzinogenität der elektromagnetischen Felder von Funkfrequenzen“ veröffentlicht wurden, und es wird insbesondere empfohlen, die Exposition zu reduzieren, indem eine moderate Nutzung von Mobiltelefonen angeraten wird sowie die Verwendung von Freisprecheinrichtungen und mobilen Endeinrichtungen mit sehr geringen SAR empfohlen wird.
Im Hinblick auf die öffentliche Gesundheit ist die Messung gerechtfertigt, denn die SAR ist derzeit die einzige Information über die Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern, die den Verbrauchern zur Verfügung gestellt werden kann.
10. Verweise auf Grundlagentexte: Gesetz Nr. 2015-136 vom 9. Februar 2015 über Mäßigung, Transparenz, Information und Abstimmung in Bezug auf die Exposition gegenüber elektromagnetischen Wellen
11. Nein
12. -
13. Nein
14. Nein
15. -
16. TBT-Aspekt
Ja
SPS-Aspekt
Nein – Der Entwurf ist keine gesundheitspolizeiliche oder pflanzenschutzrechtliche Maßnahme.
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Europäische Kommission
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