Mitteilung 002
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2020) 02356
Richtlinie (EU) 2015/1535
Übersetzung der Mitteilung 001
Notifizierung: 2020/0412/S
No abre el plazo - Nezahajuje odklady - Fristerne indledes ikke - Kein Fristbeginn - Viivituste perioodi ei avata - Καμμία έναρξη προθεσμίας - Does not open the delays - N'ouvre pas de délais - Non fa decorrere la mora - Neietekmē atlikšanu - Atidėjimai nepradedami - Nem nyitja meg a késéseket - Ma’ jiftaħx il-perijodi ta’ dawmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Neotvorí oneskorenia - Ne uvaja zamud - Määräaika ei ala tästä - Inleder ingen frist - Не се предвижда период на прекъсване - Nu deschide perioadele de stagnare - Nu deschide perioadele de stagnare.
(MSG: 202002356.DE)
1. MSG 002 IND 2020 0412 S DE 30-06-2020 S NOTIF
2. S
3A. Kommerskollegium
Box 6803, 113 86 Stockholm
Sverige
Tel: 08-690 48 00
E-post: 1535@kommers.se
3B. Statens energimyndighet
Gredbyvägen 10
Box 310, 631 04 Eskilstuna
Sverige
4. 2020/0412/S - X00M
5. Vorschriften der schwedischen Energieagentur (STEMFS 2017:3) über die Angabe und Berechnung nach dem Kraftstoffgesetz
6. Kraftstoff
7. -
8. Die Bereitstellung von Umweltinformationen zu Klimaauswirkungen, Rohstoffen und Herkunft von Kraftstoffen für Verbraucher ist im Kraftstoffgesetz (2011:219) und in der Kraftstoffverordnung (2011:346) geregelt. Die Kraftstoffverordnung wurde zuvor mit der Nummer 2019/337/S notifiziert.
Der notifizierte Vorschlag umfasst die Regelung, wie die Angabe gemäß dem Kraftstoffgesetz und der Kraftstoffverordnung erfolgen soll. Die vorgeschlagene Regel sieht vor, dass die Angabe auf Produktebene erfolgen soll, d. h. abhängig davon, wie ein Kraftstofflieferant Verbrauchern Kraftstoffe zum Verkauf anbietet.
Die Verordnung wird in Übereinstimmung mit der Kraftstoffverordnung (2011:346) erlassen, die mit der Nummer 2019/337/S notifiziert wurde. Die zugrunde liegenden Rechtsakte werden in der Verordnung dargestellt. Dieser Entwurf einer Verordnung enthält keine anderen schwedischen sektoralen Vorschriften.
9. Das allgemeine Ziel der Umweltinformationen zu Kraftstoffen besteht darin, den Verbrauchern Informationen über die Umweltauswirkungen von Kraftstoffen zur Verfügung zu stellen, damit sie im täglichen Leben fundierte Verbraucherentscheidungen über Kraftstoffe treffen und Kraftstoffe auswählen können, die weniger Treibhausgase ausstoßen (siehe Notifizierung der Kraftstoffverordnung (2007:346) mit der Notifizierungsnummer 2019/337/S).
Ziel der Vorschriften der schwedischen Energieagentur ist eine einheitliche Angabe der Umwelt- und Klimabilanz für verschiedene Kraftstoffe in den Abfüllanlagen sowie auf den Websites der Kraftstofflieferanten. Verbraucher sollen die Möglichkeit erhalten, die Umwelt- und Klimabilanz verschiedener Produkte miteinander zu vergleichen, damit sie eine bewusste Wahl zwischen verschiedenen Produkten und zwischen verschiedenen Kraftstoffen treffen können. Die Bereitstellung der Informationen muss auf Produktebene erfolgen, damit die Verbraucher die Möglichkeit haben, innerhalb eines Kraftstofftyps selbst eine Wahl zu treffen, z. B. zwischen einem Diesel mit einem hohen oder einem geringeren Anteil an erneuerbaren Rohstoffen. Daher wird eine Bereitstellung der Informationen auf Produktebene vorgeschlagen.
Die Kosten für die Bereitstellung der Informationen auf Produktebene haben erhöhte Verwaltungskosten zur Folge, die jedoch so gering ausfallen, dass sie den Produktpreis nicht beeinflussen, siehe die Folgenabschätzung des Vorschlags.
Die Verpflichtung der Angabe für die einzelnen Produkte ist eine Voraussetzung für die Bereitstellung von Informationen auf Produktebene (siehe Notifizierung des Entwurfs von Vorschriften über die Verpflichtung, den Verbrauchern Umweltinformationen über Kraftstoffe zur Verfügung zu stellen (STEMFS 2020:xx)). Es ist wichtig, die Verbraucher auf die Unterschiede zwischen den unterschiedlichen Kraftstoffprodukten aufmerksam zu machen, um fundierte Entscheidungen auf der Grundlage eines klaren und einheitlichen Bezugsrahmens treffen zu können. Die Anforderungen sind daher aus Gründen des Umweltschutzes notwendig und gerechtfertigt. Die Maßnahmen sind somit verhältnismäßig.
10. Grundlagentexte wurden im Rahmen einer früheren Notifizierung übermittelt: 2019/337/S
11. Nein
12. -
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16. TBT-Aspekt
NEIN - Das Projekt hat keine erheblichen Auswirkungen auf den internationalen Handel.
SPS-Aspekt
NEIN - Das Projekt hat keine erheblichen Auswirkungen auf den internationalen Handel.
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Europäische Kommission
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