Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2024) 2977
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2024/0606/FR
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20242977.DE
1. MSG 001 IND 2024 0606 FR DE 05-11-2024 FR NOTIF
2. France
3A. Ministères économiques et financiers
Direction générale des entreprises
SCIDE/SQUALPI/PNRP
Bât. Sieyès -Teledoc 143
61, Bd Vincent Auriol
75703 PARIS Cedex 13
d9834.france@finances.gouv.fr
3B. Ministère chargé de la Mer et de la Pêche
Direction générale des affaires maritimes et de l'aquaculture
DGAMPA/SFM/STEN
Tour Séquoïa
1 Pl. Carpeaux, 9
92800 Puteaux
4. 2024/0606/FR - T20T - See- und Flussverkehr und Schifffahrt auf Binnenwasserstraßen
5. Erlass mit verschiedenen Bestimmungen für künstliche Inseln, Anlagen, schwimmende Konstruktionen und Berufsschiffe
6. Künstliche Inseln, Anlagen, schwimmende Konstruktionen
7.
8. Artikel 63 des Gesetzes Nr. 2023-175 vom 10. März 2023 über die Beschleunigung der Erzeugung erneuerbarer Energien (APER) verleiht künstlichen Inseln, Anlagen und schwimmenden Konstruktionen in allen Gewässern unter französischer Hoheit und Gerichtsbarkeit einen besonderen Status, sodass sie nicht mehr als Schiffe gelten. Er legt ihre eigene Kontroll- und Sicherheitsregelung fest und harmonisiert das im Küstenmeer und in der ausschließlichen Wirtschaftszone geltende Recht.
Der Erlassentwurf enthält die Durchführungsmaßnahmen zu diesem Gesetz und ermöglicht die Festlegung seines Regelungsrahmens.
Er definiert genau, was unter künstliche Inseln, Anlagen und schwimmende Konstruktionen fällt, und bestimmt die auf sie anwendbaren Vorschriften, z. B. Registrierung oder Kontrollen vor der Inbetriebnahme. Da im APER-Gesetz somit festgelegt ist, dass künstliche Inseln, Anlagen und schwimmende Konstruktionen Kontrollen unterzogen werden können, um die Einhaltung der Vorschriften zur Gewährleistung der maritimen Sicherheit, der Betriebssicherheit und der Vermeidung von Umweltverschmutzung zu gewährleisten, werden in diesem Entwurf die Bedingungen festgelegt, unter denen die Zulassung der zuständigen Kontrollstellen erteilt wird, die Verpflichtungen, denen diese Stellen unterliegen, die detaillierten Vorschriften für die Kontrolle, die sie an den Anlagen durchführen, und die Bedingungen, unter denen sie die Kontrollergebnisse den Behörden übermitteln.
Der Erlass verweist auf die Verordnung, die die relevante Normstufe darstellt, um zahlreiche technische Bestimmungen festzulegen, wie die Modalitäten, den Umfang und die Techniken für die Durchführung dieser Kontrollen und gegebenenfalls die Häufigkeit der Kontrollen.
Andere Texte werden ebenfalls geändert (der Erlass über die zentrale Anlaufstelle des französischen internationalen Registers, das Handelsgesetzbuch und das Verkehrsgesetzbuch), um die Zuständigkeiten für die Registrierung und das Eigentum vorzusehen.
9. Artikel 5 des Erlassentwurfs, in dem die Merkmale festgelegt sind, die schwimmende Vorrichtungen aufweisen müssen, um als künstliche Inseln, Anlagen und schwimmende Konstruktionen zu gelten und somit von der rechtlichen Regelung dieser Bestimmung profitieren zu können, muss der Europäischen Kommission gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 notifiziert werden.
Zum einen dürften diese künstlichen Inseln, Anlagen und schwimmenden Konstruktionen unter die Kategorie „Erzeugnisse“ im Sinne der Richtlinie fallen. Zum anderen können das Verbot der Installation von Anlagen, die bestimmte Bedingungen erfüllen, im natürlichen öffentlichen Meeresgebiet sowie ganz allgemein die Kontrollen vor der Inbetriebnahme dieser künstlichen Inseln, Anlagen und schwimmenden Konstruktionen eine „technische Vorschrift“ im Sinne der Richtlinie darstellen. Die Nichteinhaltung der somit festgelegten Kriterien kann sich auf die Bedingungen auswirken, unter denen sie in einem Mitgliedstaat verwendet werden.
10. Verweise auf Grundlagentexte: Es liegen keine Grundlagentexte vor
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
email: grow-dir2015-1535-central@ec.europa.eu