Mitteilung 002
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2021) 02283
Richtlinie (EU) 2015/1535
Übersetzung der Mitteilung 001
Notifizierung: 2021/0369/SI
No abre el plazo - Nezahajuje odklady - Fristerne indledes ikke - Kein Fristbeginn - Viivituste perioodi ei avata - Καμμία έναρξη προθεσμίας - Does not open the delays - N'ouvre pas de délais - Non fa decorrere la mora - Neietekmē atlikšanu - Atidėjimai nepradedami - Nem nyitja meg a késéseket - Ma’ jiftaħx il-perijodi ta’ dawmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Neotvorí oneskorenia - Ne uvaja zamud - Määräaika ei ala tästä - Inleder ingen frist - Не се предвижда период на прекъсване - Nu deschide perioadele de stagnare - Nu deschide perioadele de stagnare.
(MSG: 202102283.DE)
1. MSG 002 IND 2021 0369 SI DE 23-06-2021 SI NOTIF
2. SI
3A. Slovenski inštitut za standardizacijo, Kontaktne točka, Šmartinska 152, SI – 1000 Ljubljana
tel: +386 1 478 3065, e-mail: contact@sist.si
3B. Ministrstvo za finance, Bojan Briški, Župančičeva 3, 1000 Ljubljana, tel. 3696982, bojan.briski@gov.si, Jelka Jerina Mandič, Župančičeva 3, 1000 Ljubljana, tel. 01 3696983, jelka.jerina-mandic@gov.si
4. 2021/0369/SI - SERV
5. Gesetz über Änderungen des Glücksspielgesetzes
6. Glücksspiele
7. -
8. Hauptziel der Änderungen des Gesetzes ist es, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der es ermöglicht, auf transparente Weise auf Grundlage einer öffentlichen Ausschreibung Konzessionen für die ständige Organisation klassischer Glücksspiele und für die Organisation besonderer Glücksspiele zu erteilen. Nach der Durchführung jeder öffentlichen Ausschreibung wird die Regierung der Republik Slowenien auf Grundlage der im Glücksspielgesetz festgelegten Kriterien Konzessionen für die Organisation besonderer Glücksspiele vergeben. Darüber hinaus sehen die vorgeschlagenen Änderungen des Glücksspielgesetzes vor, dass klassische Glücksspiele, die derzeit nur von zwei Veranstaltern organisiert werden können, von höchstens fünf Veranstaltern organisiert werden können, wobei die Bedingungen für den Erwerb einer Konzession und für Wettdienstleistungen festgelegt werden, die rechtlichen Beschränkungen für Unternehmen im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Konzession aufgehoben werden, die Mindestkonzessionsgebühr für die Organisation klassischer Glücksspiele, die Organisation anderer Formen von besonderen Glücksspielen in Spielkasinos und die Organisation von Glücksspielen in Spielhallen neu festgelegt wird, ein höheres Anfangskapital für Konzessionäre festgelegt wird, die Glücksspiele organisieren, die Lizenzen für die Tätigkeit im wirtschaftlichen Bereich abgeschafft werden und die Strafbestimmungen über die Höhe der Geldbußen harmonisiert werden.
9. — Konzessionen für die Organisation besonderer Glücksspiele werden auf Grundlage einer öffentlichen Ausschreibung vergeben;
— die rechtlichen Beschränkungen für den Erwerb einer Konzession für die Organisation besonderer Glücksspiele und die Anforderung, in der Republik Slowenien ansässig zu sein, werden abgeschafft;
— für Konzessionäre, die besondere Glücksspiele in Spielkasinos organisieren, werden die meisten Beschränkungen im Zusammenhang mit dem Eigentum des Konzessionärs aufgehoben;
— eine Mindestkonzessionsgebühr wird für die ständige Organisation klassischer Glücksspiele und die Organisation anderer Formen von besonderen Glücksspielen in Spielkasinos und Spielhallen festgelegt;
— aufgrund der Beseitigung administrativer Hindernisse werden Lizenzen für die Tätigkeit im wirtschaftlichen Bereich der Organisation besonderer Glücksspiele widerrufen.
10. Verweise auf Grundlagentexte: Glücksspielgesetz (Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 14/11 – offizieller konsolidierter Text, 108/12, 11/14 – Änderung und 40/14 – ZIN-B)
Mit den vorgeschlagenen Regeln legt der für Finanzen zuständige Minister auf der Grundlage von Artikel 3.b des Glücksspielgesetzes (Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 14/11 – offizieller konsolidierter Text, 108/12, 11/14 – Änderung und 40/14) die Anforderungen, die von der für die Ausstellung von Testberichten für Spielgeräte zuständigen Einrichtung zu erfüllen sind, das Verfahren für die Benennung der Einrichtung und die Kosten des Verfahrens fest.
11. Keine
12. -
13. Keine
14. Keine
15. -
16. TBT-Aspekt
Nein – der Entwurf hat keine wesentlichen Auswirkungen auf den internationalen Handel.
SPS-Aspekt
Nein – der Entwurf hat keine wesentlichen Auswirkungen auf den internationalen Handel.
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Europäische Kommission
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