Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2023) 2301
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2023/0477/FR
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20232301.DE
1. MSG 001 IND 2023 0477 FR DE 02-08-2023 FR NOTIF
2. France
3A. Ministères économiques et financiers
Direction générale des entreprises
SQUALPI
Bât. Sieyès -Teledoc 151
61, Bd Vincent Auriol
75703 PARIS Cedex 13
3B. Ministère de la transition écologique et de la cohésion des territoires
Commissariat au développement durable
Service de l'économie verte et solidaire
Tour Séquoia
92055 Paris-La Défense Cedex
4. 2023/0477/FR - S00E - Umwelt
5. Dekret des Staatsrates über den Nachhaltigkeitsindex von Elektro- und Elektronikgeräten
6. Elektro- und Elektronikgeräte
7.
8. Der Nachhaltigkeitsindex besteht aus einer Note bis zehn, die zum Zeitpunkt des Kaufs angezeigt werden soll, um die Verbraucher über die Kategorien elektrischer und elektronischer Produkte zu informieren. Dieser Index soll den französischen Reparaturfähigkeitsindex durch Berücksichtigung der Kriterien der Produktzuverlässigkeit und der Nachrüstbarkeit ersetzen.
Zuverlässigkeit umfasst insbesondere Kriterien in Bezug auf die Robustheit der Produkte sowie deren Wartung und Wartung. Dieses Dekret gilt für alle elektrischen und elektronischen Geräte, die der Berechnung und Anzeige des Nachhaltigkeitsindex unterliegen.
Sie legt die neuen Definitionen für den Nachhaltigkeitsindex fest (Artikel R. 541-234 des Umweltgesetzbuchs), die Verpflichtungsregelung für den Hersteller oder die Person, die das Produkt in Verkehr bringt, hinsichtlich der Berechnung und Übermittlung des Index (Artikel R. 541-235), die Zentralisierung der Nachhaltigkeitsindexdaten (Artikel R. 541-236), die Verpflichtungsregelung für den Händler hinsichtlich der Anzeige des Index (Artikel R. 541-237), den allgemeinen Rahmen für die Berechnung des Nachhaltigkeitsindex (Artikel R. 541-238) und für die betreffende Ausrüstung die Aufhebung der Texte zum Nachhaltigkeitsindex.
9. Die Richtlinie (EU) 2018/851 (EU-Abfallrahmenrichtlinie) fordert die Mitgliedstaaten auf, geeignete Maßnahmen zur Vermeidung der Abfallerzeugung zu ergreifen. Auch der Europäische Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft (COM (2020) 98) sieht als eines seiner Ziele die Verbesserung der Nachhaltigkeit und Reparaturfähigkeit von Produkten vor. Im Rahmen des Gesetzes Nr. 2020-105 vom 10. Februar 2020 über die Abfallbekämpfung und die Kreislaufwirtschaft und nach der Einrichtung eines europäischen Reparaturfähigkeitsindex für Smartphones und Tablets möchte Frankreich ab dem 1. Januar 2024 schrittweise alle Reparaturfähigkeitindizes durch Nachhaltigkeitsindizes ersetzen. Die ersten Kategorien sind Smartphones, Fernseher und Haushaltswaschmaschinen.
Wie beim Reparaturfähigkeitsindex sehen die Texte des Nachhaltigkeitsindex keine Kennzeichnung der Produkteinheiten vor, sondern eine von Verkäufern in Geschäften oder Online-Verkaufswebsites bereitgestellte handelsübliche Anzeige.
Unter Berücksichtigung der Kriterien für Zuverlässigkeit und Aufrüstbarkeit zielt der Nachhaltigkeitsindex darauf ab, die Verbraucher dazu zu ermutigen, ihre Produkte dauerhaft zu machen, indem sie den Kauf robusterer Produkte priorisieren, sie mehr erhalten und sie reparieren, sobald das Produkt kaputt oder beschädigt ist. Damit ergänzt der Nachhaltigkeitsindex den Europäischen Reparaturfähigkeitsindex gegenüber Verbraucherinformationen, um die Nutzungsdauer von Produkten zu verlängern. Dies ist ein wichtiges Ziel, die Umweltauswirkungen zu reduzieren und die Ressourcen des Planeten zu schützen, da der größte Teil des ökologischen Fußabdrucks von elektrischen und elektronischen Geräten während der Herstellung verursacht wird.
Diese Maßnahme zielt auch darauf ab, die Hersteller zu ermutigen, Nachhaltigkeitskriterien ab der Designphase ihrer Produkte zu berücksichtigen, und zielt somit auf Produkte ab, die umweltfreundlicher sind, weil sie „Ökodesign“ sind.
Unter Umweltgesichtspunkten wird diese Maßnahme es Frankreich ermöglichen, sein nationales Ziel der Verringerung des mit dem französischen Verbrauch verbundenen Ressourcenverbrauchs zu verfolgen: den Ressourcenverbrauch im Verhältnis zum BIP bis 2030 um 30 % gegenüber 2010 zu senken (Gesetz Nr. 2015-992). Nachhaltigere Produkte werden wirksam zu einer Verringerung des Ressourcenverbrauchs (Verringerung des Bedarfs an neuen Produkten), einer Verringerung der Menge an Elektro- und Elektronikabfällen und einer damit verbundenen Verringerung der Umweltauswirkungen (z. B. Treibhausgasemissionen) im Zusammenhang mit ihrer Herstellung und dem Ende der Lebensdauer führen.
10. Verweise auf Grundlagentexte: Es gibt keine Grundlagentexte
11. Nr.
12.
13. Nr.
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt:
Der Entwurf ist eine technische Vorschrift oder eine Konformitätsbewertung.
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
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