Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2025) 0720
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2025/0142/DK
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20250720.DE
1. MSG 001 IND 2025 0142 DK DE 13-03-2025 DK NOTIF
2. Denmark
3A. Erhvervsstyrelsen
Langelinie allé 17
2100 København Ø
Danmark
+45 35 29 10 00
notifikationer@erst.dk
3B. Færdselsstyrelsen
Sorsigvej 35
6760 Ribe
Danmark
+45 7221 8899
info@fstyr.dk
4. 2025/0142/DK - T40T - Stadt- und Straßenverkehr
5. Gesetzesdekret über Prüfungen mit und von selbstfahrenden Einheiten
6. Das Gesetzesdekret über Prüfungen mit und von selbstfahrenden Einheiten bietet einen Rahmen für den Einsatz kleinerer selbstfahrender Einheiten in dem Bereich, für den das Straßenverkehrsgesetz gilt, um sicherzustellen, dass die Nutzung der neuen selbstfahrenden Einheiten im Hinblick auf die Straßenverkehrssicherheit angemessen durchgeführt werden kann.
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8. Das Gesetzesdekret über Prüfungen mit und von selbstfahrenden Einheiten bietet einen Rahmen für den Einsatz kleinerer selbstfahrender Einheiten in dem Bereich, für den das Straßenverkehrsgesetz gilt, um sicherzustellen, dass die Nutzung der neuen selbstfahrenden Einheiten im Hinblick auf die Straßenverkehrssicherheit angemessen durchgeführt werden kann.
Ziel des Gesetzesdekrets ist es, die technischen Anforderungen an selbstfahrende Einheiten entsprechend den Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes anzupassen. Die Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes erfolgen auf der Grundlage von
einer Bewertung des bestehenden Pilotprojekts, das sich als zu restriktiv erwiesen hat.
Das Gesetzesdekret sieht Konzessionen für das Pilotprojekt in Bezug auf die Gewichts- und Größenanforderungen für selbstfahrende Einheiten vor und eröffnet die Möglichkeit, dass eine Genehmigung für die Erprobung selbstfahrender Einheiten in von den Straßenbehörden benannten Gebieten eingeholt werden kann.
9. Der Dekretentwurf ermöglicht es, selbstfahrende Einheiten zu prüfen, da die Gemeinden
Bereiche als Prüfzonen ausweisen können, in denen selbstfahrende Einheiten geprüft werden können. Dies wird weiterhin ein Pilotprojekt sein, für das eine Genehmigung
der dänischen Straßenverkehrsbehörde erforderlich ist, bevor ein selbstfahrendes Fahrzeug in einer ausgewiesenen Prüfzone getestet werden kann.
Eine spezifische Bewertung der Straßenverkehrssicherheit wird darüber entscheiden, ob eine Genehmigung für
Prüfung erteilt werden kann, basierend auf einer spezifischen Bewertung der für die Prüfung zu verwendenden selbstfahrenden Einheit und auf
alle geplanten Sicherheitsmaßnahmen.
Der Dekretentwurf enthält auch besondere Bestimmungen für die Beantragung einer Genehmigung für die Prüfung selbstfahrender Einheiten.
In Zukunft werden im Dekretentwurf keine Beschränkungen in Bezug auf
das Gewicht und die Abmessungen der selbstfahrenden Einheiten, für die
im Rahmen des Pilotprojekts eine Fahrerlaubnis beantragt wird. Stattdessen sind das Gewicht und die Abmessungen der selbstfahrenden Einheit ein Kriterium,
das von Fall zu Fall abhängig von der konkreten Anwendung beurteilt wird.
Dies bedeutet, dass die dänische Straßenverkehrsbehörde im Zusammenhang mit der Bearbeitung eines bestimmten Antrags prüfen wird, ob eine Genehmigung für Prüfungen mit oder von der spezifischen Einheit im
beantragten Bereich erteilt werden kann. In diesem Zusammenhang kann die dänische Straßenverkehrsbehörde Bedingungen für die Erteilung einer Genehmigung festlegen.
Im Dekretentwurf ist festgelegt, dass eine selbstfahrende Einheit, die für die Prüfung verwendet wird, während der gesamten Prüfung oder des gesamten Prüfzeitraums den geltenden Rechtsvorschriften, einschließlich der Anforderungen an die CE-Kennzeichnung, entsprechen muss. Darüber hinaus wurden Bestimmungen hinzugefügt, wonach die dänische Straßenverkehrsbehörde jederzeit die Genehmigung für Prüfungen mit oder von selbstfahrenden Einheiten widerrufen kann, woraufhin die Prüfungen sofort beendet werden müssen.
10. Referenzdokumente und Grundlagentexte:
§ 92 l-p des Straßenverkehrsgesetzes, insbesondere § 92 m Absatz 4, der die Rechtsgrundlage für die Festlegung detaillierterer Bestimmungen über die Prüfung der Geschwindigkeit selbstfahrender Einheiten, die Positionierung auf der Straße, die Verwendung von Signalen und Zeichen, die Beleuchtung, den Transport von Gütern, die Kennnummer usw. bildet.
10. Verweise auf Grundlagentexte:
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16.
TBT-Aspekt:
Der Entwurf ist eine technische Vorschrift oder eine Konformitätsbewertung.
SPS-Aspekt: Nein
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