Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2026) 0496
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2026/0077/LU
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20260496.DE
1. MSG 001 IND 2026 0077 LU DE 18-02-2026 LU NOTIF
2. Luxembourg
3A. ILNAS
1, avenue du Swing
L-4367 Belvaux
Tél.: (+352) 247-743 40
E-mail: notification@ilnas.etat.lu
3B. Ministère de l’Agriculture, de l’Alimentation et de la Viticulture
1, rue de la Congrégation
L-1352 Luxembourg
Tél : (+342) 247-72515
E-mail : marie-christine.turbang@ma.etat.lu
4. 2026/0077/LU - C00A - Landwirtschaft, Fischerei und Lebensmittel
5. Entwurf von Regierungsänderungen zum Gesetzentwurf über amtliche Kontrollen von Futtermitteln und zur Aufhebung des geänderten Gesetzes vom 19. Mai 1983 zur Regelung der Herstellung und des Handels mit Futtermitteln
6. Änderungen betreffend die amtlichen Kontrollen von Futtermitteln, die Regelung der Herstellung und des Handels mit solchen Futtermitteln und die Aufhebung des Gesetzes vom 19. Mai 1983 über Futtermittel
7.
8. Mit diesen Änderungsentwürfen soll der Gesetzentwurf über amtliche Kontrollen von Futtermitteln geändert und das Gesetz vom 19. Mai 1983 zur Regelung der Herstellung und des Handels mit Futtermitteln aufgehoben werden. Dieser Gesetzesentwurf war nicht Gegenstand einer von den luxemburgischen Behörden übermittelten TRIS-Notifizierung. Er wird zusammen mit den Änderungsentwürfen eingereicht.
Der Zweck des Gesetzentwurfs besteht darin, ein System amtlicher Kontrollen im Bereich Tierfutter einzuführen. Er sieht die Anwendung bestimmter Bestimmungen europäischer Verordnungen im Futtermittelsektor vor, insbesondere der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts sowie der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel.
Der Gesetzentwurf legt die Vorschriften für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln sowie die Vorschriften für die Durchführung amtlicher Kontrollen und anderer amtlicher Tätigkeiten im Zusammenhang mit Futtermitteln fest.
Mit den Änderungsentwürfen sollen die Stellungnahme Nr. 61.419 des Staatsrats vom 25. Juni 2024 sowie die Stellungnahmen der Berufsverbände berücksichtigt werden.
Außerdem sollen die Bestimmungen mit anderen sektoralen Gesetzesentwürfen, die amtliche Kontrollen in Bezug auf Lebensmittel, übertragbare Tierkrankheiten, Pflanzenschutzmittel und Schadorganismen betreffen, harmonisiert werden.
Die Änderungen betreffen vor allem die Benennung der zuständigen Behörde, die Festlegung der Gebühren für amtliche Kontrollen und die Regelung strafrechtlicher sowie verwaltungsrechtlicher Sanktionen.
Der Text klärt die Frage der zuständigen Behörde und sorgt für eine klarere Trennung zwischen den Befugnissen des Ministers und denen der luxemburgischen Veterinär- und Lebensmittelbehörde (Administration luxembourgeoise vétérinaire et alimentaire – ALVA).
Die Artikel über die Gebühren wurden zusammengelegt, und die Unterscheidung zwischen obligatorischen und fakultativen Gebühren wurde aufgehoben.
Schließlich wurde der Katalog der Verstöße, die strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen, aktualisiert, um dem Grundsatz der Konkretisierung der Anklagepunkte zu entsprechen. Zudem wurde ein neuer Artikel über Verwaltungsstrafen eingeführt, der mit den anderen oben genannten sektoralen Gesetzentwürfen über amtliche Kontrollen im Einklang steht.
9. Zweck dieser Regierungsänderungsentwürfe ist es, den Entwurf des Gesetzes Nr. 8194 über amtliche Kontrollen von Futtermitteln zu ändern und das geänderte Gesetz vom 19. Mai 1983 über die Regelung der Herstellung von und des Handels mit Futtermitteln aufzuheben, um dem Gutachten Nr. 61.419 des Staatsrates und den Stellungnahmen der Wirtschaftsverbände Rechnung zu tragen.
Die wichtigsten Änderungen des Gesetzentwurfs Nr. 8194 betreffen die benannte zuständige Behörde, die Gebühren für amtliche Kontrollen sowie die strafrechtlichen Sanktionen. Im Interesse der Harmonisierung werden diese Änderungen in andere sektorspezifische Gesetzesentwürfe über amtliche Kontrollen übernommen.
Es wird insbesondere vorgeschlagen, den betreffenden Gesetzentwurf so zu ändern, dass die Frage der zuständigen Behörde geklärt wird und eine klare Trennung zwischen den Zuständigkeiten des Ministers und denen der ALVA gewährleistet ist. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass auch das Gesetz vom 8. September 2022 über die Gründung und Organisation der ALVA geändert wird, um es mit den betreffenden sektoralen Gesetzentwürfen in Einklang zu bringen.
Es wird außerdem vorgeschlagen, die Artikel des Kapitels über Gebühren zusammenzufassen, entsprechend der Stellungnahme des Staatsrats zu diesem Thema. Die Unterscheidung zwischen „obligatorischen Gebühren“ und „fakultativen Gebühren“ wird somit aufgehoben.
Darüber hinaus ist vorgesehen, die Liste der Straftaten, die zu strafrechtlichen Sanktionen führen, gemäß dem Grundsatz der Spezifizierung der Anklagepunkte zu aktualisieren, wie vom Staatsrat gefordert. Des Weiteren wird vorgeschlagen, einen neuen Abschnitt über Verwaltungssanktionen einzufügen, wie dies bei den anderen sektoralen Gesetzentwürfen über amtliche Kontrollen der Fall ist.
Schließlich sollen mit diesen Änderungsentwürfen die rechtlichen Bemerkungen des Staatsrates aufgegriffen werden.
10. Verweise auf Grundlagentexte:
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
**********
Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
email: grow-dir2015-1535-central@ec.europa.eu