Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2026) 1485
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2026/0274/FR
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20261485.DE
1. MSG 001 IND 2026 0274 FR DE 02-06-2026 FR NOTIF
2. France
3A. Ministères économiques et financiers
Direction générale des entreprises
SCIDE/SQUALPI/PNRP
Bât. Sieyès -Teledoc 143
61, Bd Vincent Auriol
75703 PARIS Cedex 13
d9834.france@finances.gouv.fr
3B. Ministères économiques et financiers
Direction générale de la concurrence, de la consommation et de la répression des fraudes
Bureau 5A,/Produits industriels
59, Bd Vincent Auriol
75703 PARIS Cedex 13
4. 2026/0274/FR - X00M - Waren und diverse Produkte
5. Dekret zur Umsetzung des französischen Gesetzes über die Einführung von Techniken zur Herstellung von Ersatzteilen im 3D-Druck (Anti-Waste for a Circular Economy, AGEC).
6. 3D-Ersatzteile
7.
8.
Dieser Text soll die Reparatur von Produkten erleichtern und deren Langlebigkeit fördern, um so eine Kreislaufwirtschaft zu unterstützen. Er ergänzt die bereits bestehenden Bestimmungen über die Verfügbarkeit von Ersatzteilen aus den anderen Durchführungsverordnungen zum Gesetz Nr. 2020-105 vom 10. Februar 2020 über die Bekämpfung von Abfällen und über die Kreislaufwirtschaft und zum Gesetz Nr. 2021-1104 vom 22. August 2021 über die Bekämpfung des Klimawandels und die Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber seinen Auswirkungen.
Dieser Text gilt für bestimmte Warengruppen, für die ein unverzichtbares Ersatzteil zur Nutzung der Ware nicht mehr im Handel erhältlich ist, aber mittels 3D-Druck hergestellt werden kann. Der Text sieht vor, dass der Hersteller oder Importeur von beweglichen Gütern in solchen Fällen – unter Wahrung der Rechte des geistigen Eigentums – professionellen Verkäufern, Aufarbeitern oder Reparaturbetrieben, unabhängig davon, ob diese autorisiert sind oder nicht, auf deren Anfrage hin die Konstruktionsdaten für das mittels 3D-Druck hergestellte Ersatzteil oder, falls dies nicht möglich ist, die für die Erstellung eines solchen Entwurfs erforderlichen technischen Spezifikationen zur Verfügung stellen muss.
9. Der Dekretsentwurf, welcher derzeit notifiziert wird, wird gemäß Artikel L. 111-4 Absatz 3 des französischen Verbrauchergesetzbuchs in der durch Artikel 19 des Gesetzes Nr. 2020-105 vom 10. Februar 2020 über die Bekämpfung von Abfällen und die Kreislaufwirtschaft (das sogenannte „AGEC“-Gesetz) geänderten Fassung erlassen.
Der vorliegende Entwurf zielt darauf ab, die Reparatur von Produkten zu erleichtern und ihre Haltbarkeit im Rahmen eines Ansatzes der Kreislaufwirtschaft zu verbessern, indem der dreidimensionale (3D-)Druck zur Herstellung von Ersatzteilen verwendet wird. Ein weiteres Ziel ist es, die durch die Herstellung neuer Güter verursachten Umweltauswirkungen sowie das Abfallaufkommen zu verringern.
9a. Die notifizierte Maßnahme zielt darauf ab, Ressourcenverschwendung und übermäßigen Konsum zu bekämpfen. Die Maßnahme stützte sich auf eine empirische Studie der französischen Agentur für Umwelt und Energie (ADEME), in der Daten aus verschiedenen Quellen (Literaturrecherchen, Interviews mit Vertretern der verschiedenen beteiligten Betreibergruppen und Expertenbefragungen) analysiert wurden. Die Ergebnisse dieser Forschungsarbeiten deuten darauf hin, dass der dreidimensionale Druck einen Nutzen für die Umwelt haben könnte, da die Verwendungsdauer der Produkte, die diese Drucktechnik ermöglicht, verlängert werden kann.
Zu diesem Zweck trägt die notifizierte Maßnahme dazu bei, die Reparatur von Waren zu fördern, für die ein für ihre Nutzung unverzichtbares Ersatzteil nicht mehr im Handel erhältlich ist, das jedoch mittels 3D-Druck hergestellt werden könnte.
Die Maßnahme zielt auf mehrere Produktkategorien ab, die im Hinblick auf die Reparatur erhebliche Herausforderungen mit sich bringen, da diese Produkte von den Verbrauchern in großem Umfang genutzt werden und die Kosten für den Kauf neuer Produkte oder für deren Reparatur erheblich sind.
9b. Die Richtlinie (EU) 2024/1799 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren verbietet es Herstellern, die Reparatur von durch dreidimensionalen Druck hergestellten Ersatzteilen durch Dritte zu verhindern. Artikel 13 dieser Richtlinie sieht ferner vor, dass die Mitgliedstaaten mindestens eine Maßnahme zur Förderung der Reparatur ergreifen müssen.
Die derzeit notifizierte Maßnahme enthält die Modalitäten für das Anbieten von Ersatzteilen, die unter den in Art. L. 111-4 des Code de la consommation festgelegten Bedingungen im 3D-Druck hergestellt werden. Auf diese Weise trägt der Text des Entwurfs zur Förderung der Reparatur der Ware bei, wenn das Ersatzteil nicht mehr auf dem Markt verfügbar ist.
Was den Anwendungsbereich betrifft, so gilt Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2024/1799 insbesondere für bestimmte Haushaltsgeräte (Haushaltswaschmaschinen, Haushaltsgeschirrspüler, Kühlgeräte, Haushaltsstaubsauger und Wäschetrockner), elektronische Displays (einschließlich Computerbildschirme), Mobiltelefone, schnurlose Telefone und Waren, die Batterien enthalten und zur Verwendung in leichten Nutzfahrzeugen bestimmt sind. Diese Warenkategorien sind von der Maßnahme abgedeckt.
Die im notifizierten Entwurf enthaltene Maßnahme erstreckt sich auch auf Kategorien, die in der Richtlinie nicht vorgesehen sind. Dazu zählen beispielsweise Beleuchtungskörper, Einrichtungsgegenstände, Personenkraftwagen, Lieferwagen, Fahrzeuge der Klasse L, leichte Fortbewegungsmittel (wie elektrisch unterstützte Fahrräder und motorisierte Personentransportgeräte) sowie Heimwerker- und Gartengeräte.
Die Richtlinie hindert die Mitgliedstaaten jedoch nicht daran, die Herstellung von Ersatzteilen mittels 3D-Druck für andere Warengruppen zuzulassen.
Vor diesem Hintergrund ist die angemeldete Maßnahme das am wenigsten einschränkende und verhältnismäßigste Mittel, um die angestrebten Ziele – die Förderung der Reparatur von Waren und die Gegenwirkung von Ressourcenverschwendung und übermäßigem Konsum – zu erreichen.
9c.
Die durch die Maßnahme auferlegten Beschränkungen für Hersteller und Importeure sind streng verhältnismäßig, da sie sich ausschließlich auf nicht verfügbare Teile beziehen, ohne zwischen den Marktteilnehmern zu unterscheiden, und dabei die Rechte des geistigen Eigentums wahren. Die durch die Erfüllung dieser Verpflichtungen entstehenden Kosten sind begrenzt und durch die erwarteten ökologischen und sozioökonomischen Vorteile gerechtfertigt. Dazu gehören eine erhebliche Verringerung des Abfallaufkommens und eine Verlängerung der Produktlebensdauer, was im Einklang mit den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft steht.
Die Auswirkungen auf den Binnenmarkt wurden durch den Anwendungsbereich der Maßnahme begrenzt, die einheitlich für alle Marktteilnehmer in den betreffenden Produktkategorien gilt, ohne den Wettbewerb zu verzerren. Die Bewertung des Gleichgewichts zwischen dem Schutz des Allgemeininteresses – in diesem Fall der Abfallvermeidung und der Förderung der Reparatur – und den Zwängen, die den Wirtschaftsakteuren auferlegt werden, erfolgte nach einer eingehenden Konsultation der Interessenträger (Hersteller, Reparaturbetriebe, 3D-Drucker). Dank des erhaltenen Feedbacks konnten wir den Text so überarbeiten, dass er weniger drastisch klingt, ohne dabei an Wirksamkeit einzubüßen.
Werden die Ziele nicht erreicht, könnte dies unter anderem zu einem Anstieg des Abfallaufkommens, einer höheren finanziellen Belastung der Verbraucher beim Ersatz der betreffenden Waren sowie zu einem Rückschlag beim Übergang zu einer ressourceneffizienteren Kreislaufwirtschaft führen. Eine solche Situation würde zudem die Bemühungen zur Bekämpfung des übermäßigen Konsums und zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen gefährden
10. Verweise auf Grundlagentexte:
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
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