Die neuen Bestimmungen des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV) in Deutschland zielen darauf ab, spezifische Anforderungen für Anbieter von Betriebssystemen, Apps und Browsern einzuführen. Der Text ist im April bei der EU-Kommission notifiziert worden.
Neben zahlreichen technischen und rechtlichen Fragestellungen hat der JMStV Auswirkungen auf den digitalen Binnenmarkt. Die Anforderungen führen zu einer Fragmentierung innerhalb der EU, da sie deutschlandspezifische Verpflichtungen auferlegen, was den Zielen der EU, einen harmonisierten digitalen Markt in allen Mitgliedsstaaten zu fördern, zuwiderläuft. Der digitale Binnenmarkt wird hierdurch beeinträchtigt.
Der digitale Binnenmarkt der EU soll den freien Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr innerhalb der EU gewährleisten und Bürgern und Unternehmen den Zugang zu und die Ausübung von Online-Aktivitäten ermöglichen. Die Einführung neuer, länderspezifischer Anforderungen behindert diese Harmonisierung und führt zu einem Flickenteppich von Vorschriften, der die Einhaltung der Vorschriften für EU-weit tätige Unternehmen erschwert, Innovationen hemmt und unterschiedliche Verbraucherschutzniveaus auf dem Markt einführt.
Insbesondere im Hinblick auf digitale (und Medien-)Dienste widersprechen solche Bestimmungen den weitergehenden Zielen der EU, das Vertrauen der Verbraucher, ein integratives Wachstum und harmonisierte Regeln und Schutzmaßnahmen für alle zu fördern.
Unsere Stellungnahme nimmt auf wesentliche Umsetzungsherausforderungen in technischer, rechtlicher und praktischer Sicht Bezug. Wir halten eine Überprüfung und Überarbeitung des JMStV für angezeigt, um den Zielstellungen des Jugendschutzes gerecht zu werden und zugleich den europäischen digitalen Binnenmarkt zu erhalten.