Mitteilung 002
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2023) 00168
Richtlinie (EU) 2015/1535
Übersetzung der Mitteilung 001
Notifizierung: 2023/0021/E
No abre el plazo - Nezahajuje odklady - Fristerne indledes ikke - Kein Fristbeginn - Viivituste perioodi ei avata - Καμμία έναρξη προθεσμίας - Does not open the delays - N'ouvre pas de délais - Non fa decorrere la mora - Neietekmē atlikšanu - Atidėjimai nepradedami - Nem nyitja meg a késéseket - Ma’ jiftaħx il-perijodi ta’ dawmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Neotvorí oneskorenia - Ne uvaja zamud - Määräaika ei ala tästä - Inleder ingen frist - Не се предвижда период на прекъсване - Nu deschide perioadele de stagnare - Nu deschide perioadele de stagnare.
(MSG: 202300168.DE)
1. MSG 002 IND 2023 0021 E DE 20-01-2023 E NOTIF
2. E
3A. Subdirección General de Asuntos Industriales, Energéticos, de Transportes, Comunicaciones y Medio Ambiente.
Dirección General de Coordinación del Mercado Interior y otras Políticas Comunitarias.
Secretaría de Estado de Asuntos Europeos. Ministerio de Asuntos Exteriores y de Cooperación.
Plaza del Marqués de Salamanca, 8, 28006. Madrid.
Tfno : + 34 91 379 84 64
Email: dB3-189@maec.es
3B. Ministerio de Consumo
Secretaría General de Consumo y Juego
Dirección General de Ordenación del Juego
C/ Atocha 3, 28012 Madrid
Teléfono: 914250810
4. 2023/0021/E - H10
5. BESCHLUSS DER GENERALDIREKTION FÜR GLUECKSSPIELREGULIERUNG ZUR ÄNDERUNG DES BESCHLUSSES VOM 12. JULI 2012 ZUR GENEHMIGUNG DER BESTIMMUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DER ARTIKEL 26 UND 27 DES KÖNIGLICHEN DEKRETS 1613/2011 VOM 14. NOVEMBER ÜBER DIE IDENTIFIZIERUNG DER SPIELTEILNEHMER UND DIE KONTROLLE SUBJEKTIVER TEILNAHMEVERBOTE SOWIE DES BESCHLUSSES DER GENERALDIREKTION FÜR GLUECKSSPIELREGULIERUNG VOM 6. OKTOBER 2014 ZUR GENEHMIGUNG DES DATENMODELLS DES SYSTEMS ZUR ÜBERWACHUNG DER INFORMATIONEN, DIE DEN AUFZEICHNUNGEN DES SPIELBETRIEBS ENTSPRECHEN.
6. Der Entwurf betrifft den Glücksspielsektor in Spanien
7. -
8. Mit diesem Beschluss werden die Verpflichtungen der Betreiber in Bezug auf die Mitteilungen, die sie der Generaldirektion für Glücksspielregulierung zu übermitteln haben, aktualisiert, indem einerseits die Verpflichtung zur Übermittlung bestimmter Berichte im Zusammenhang mit der Anzahl der gemachten Anfragen aufgehoben wird und zum anderen eine Verpflichtung zur Übermittlung der Löschung von Nutzerdaten eingeführt wird.
Ebenso wird der telematische Zugang zur Rubrik der verstorbenen Personen des Melderegisters über den Identitätsüberprüfungsdienst geregelt und die Bedingungen, unter denen die Betreiber entweder auf eigene Initiative oder durch die Generaldirektion für Glücksspielregulierung regelmäßige Kontrollen der Identität der Teilnehmer und der Überprüfung, dass diese nicht unter die subjektiven Teilnahmeverbote fallen, durchführen werden.
Darüber hinaus wird das Datenmodell des Informationsüberwachungssystems, das den Spielhandelsregistern entspricht, angepasst, um einen neuen Status des Spielers – der verstorbenen Person – einzuführen, um ihn an die oben genannten Modifikationen anzupassen.
9. Es wurden eine Reihe von Änderungen festgestellt, die das Verfahren zur Identitätsüberprüfung der Teilnehmer verbessern würden, wodurch der Rechtsrahmen verbessert und bestimmte Verpflichtungen für Glücksspielbetreiber geklärt würden. Daher wird vorgeschlagen, den Beschluss vom 12. Oktober 2012 zu ändern, um die Verfahren für die Identifizierung der Teilnehmer an den Spielen und die Kontrolle subjektiver Teilnahmeverbote zu aktualisieren, indem eine Kontrolle der Verbote des Zugangs von Verstorbenen zum Glücksspiel eingeführt wird, die Beschleunigung bestimmter Kommunikationen zwischen den Glücksspielbetreibern und der Generaldirektion Glücksspielmanagement und die Streichung einiger monatlicher Berichte über die Gesamtzahl der Konsultationen.
Im Einklang mit dieser Änderung wird vorgeschlagen, den Beschluss vom 6. Oktober 2014 zur Genehmigung des Datenmodells des Informationsüberwachungssystems, das den Spielhandelsaufzeichnungen entspricht, zu ändern, um einen neuen Zustand in das Datenmodell aufzunehmen, der den Status des als verstorben gemeldeten Spielers widerspiegelt.
10. Die Grundlagentexte wurden in einer früheren Notifizierung übermittelt: 2011/347/E: 2018/165/E
11. Nein
12. -
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16. TBT-Aspekt
Nein – der Entwurf ist weder eine technische Verordnung noch ein Konformitätsbewertungsverfahren
Nein – Der Entwurf hat keine erheblichen Auswirkungen auf den internationalen Handel.
SPS-Aspekt
Nein – Der Entwurf hat keine erheblichen Auswirkungen auf den internationalen Handel.
Nein – Der Entwurf ist keine gesundheitspolizeiliche oder pflanzenschutzrechtliche Maßnahme
**********
Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
Fax: +32 229 98043
email: grow-dir2015-1535-central@ec.europa.eu