Mitteilung 002
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2023) 00688
Richtlinie (EU) 2015/1535
Übersetzung der Mitteilung 001
Notifizierung: 2023/0121/GR
No abre el plazo - Nezahajuje odklady - Fristerne indledes ikke - Kein Fristbeginn - Viivituste perioodi ei avata - Καμμία έναρξη προθεσμίας - Does not open the delays - N'ouvre pas de délais - Non fa decorrere la mora - Neietekmē atlikšanu - Atidėjimai nepradedami - Nem nyitja meg a késéseket - Ma’ jiftaħx il-perijodi ta’ dawmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Neotvorí oneskorenia - Ne uvaja zamud - Määräaika ei ala tästä - Inleder ingen frist - Не се предвижда период на прекъсване - Nu deschide perioadele de stagnare - Nu deschide perioadele de stagnare.
(MSG: 202300688.DE)
1. MSG 002 IND 2023 0121 GR DE 22-03-2023 GR NOTIF
2. GR
3A. ΕΛΟΤ, ΚΕΝΤΡΟ ΠΛΗΡΟΦΟΡΗΣΗΣ ΟΔΗΓΙΑΣ 98/34/Ε.Ε, ΚΗΦΙΣΟΥ 50, 121 33 ΠΕΡΙΣΤΕΡΙ, ΑΘΗΝΑ, Τ/Φ: + 30210- 2120104, Τ/Ο: + 30210- 2120131
3B. ΑΝΕΞΑΡΤΗΤΗ ΑΡΧΗ ΔΗΜΟΣΙΩΝ ΕΣΟΔΩΝ, ΓΕΝΙΚΗ ΔΙΕΥΘΥΝΣΗ ΓΕΝΙΚΟΥ ΧΗΜΕΙΟΥ ΤΟΥ ΚΡΑΤΟΥΣ, Διεύθυνση Eνεργειακών Βιομηχανικών και Χημικών Προιόντων, Α. Τσόχα 16, 115 21 Αθήνα, τ/φ: Τηλ.: 210 6479406, αρμ.: κ. Έλλη-Μαρία Απέργη, e-mail:e.dima@aade.gr, e.apergi@aade.gr
4. 2023/0121/GR - C00C
5. Entwurf eines Beschlusses Nr. 76/2022 des Obersten Chemikalienrates (SCC) mit dem Titel „Kontrollmaßnahmen und Sanktionen zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates“,
6. CHEMISCHE PRODUKTE (REACH)
7. -
8. Mit dem Entwurf des neuen Beschlusses werden Kontrollmaßnahmen und Sanktionen für die Umsetzung der Verordnung in einem einzigen Text zusammengefasst, um dies für alle Beteiligten zu erleichtern und gleichzeitig die Kontrollverfahren zu präzisieren und die Verwaltungssanktionen zu modernisieren.
Die grundlegenden Unterschiede des Entwurfs des neuen Beschlusses zu denen, die aufgehoben wurden, besteht in der Formulierung und Spezifizierung der Kriterien für die Verhängung von Maßnahmen und Sanktionen, um sie in Bezug auf Verstöße gegen Wirtschaftsteilnehmer zu verschärfen, um den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren und gleichzeitig die menschliche Gesundheit, die Umwelt und alle anderen Aspekte von öffentlichem Interesse zu schützen.
Darüber hinaus erhöht er die Transparenz der Entscheidungen des Managements, indem für jeden Verstoß eine breite und kriterienlose Preisspanne vermieden wird.
Die Bestimmungen dieses Entwurfs beinhalten keine Ausgaben zum Nachteil des Staatshaushalts.
Die Bestimmungen dieses Entwurfs wurden nach Konsultation der für die Umsetzung und Durchsetzung dieser Sanktionen zuständigen chemischen Dienste ausgearbeitet.
9. Unter Berücksichtigung:
- Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (REACH) zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) wurde angenommen, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt besser vor den durch Chemikalien ausgehenden Risiken zu schützen und die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie in der EU zu verbessern. Sie fördert auch alternative Methoden für die Risikobewertung von Stoffen, um die Zahl der an Tieren durchgeführten Tests zu verringern;
- Die Direktion Energie, Industrie und chemische Produkte wurde mit dem Beschluss Nr. 3013966/2726/2007 des Staatssekretärs für Wirtschaft und Finanzen als nationale Behörde für die Durchführung der Bestimmungen der genannten Verordnung benannt;
- Infolgedessen wurden auf der Grundlage der in den Artikeln 125 und 126 der Verordnung erteilten Genehmigung Kontrollmaßnahmen zur Durchführung der Verordnung durch den Beschluss Nr. 450/2008 (2553) des Staatssekretärs für Wirtschaft und Finanzen eingeführt, und die Sanktionen wurden durch den Beschluss Nr. 82/2009 des Staatssekretärs für Wirtschaft und Finanzen festgelegt.
- Es ist mehr als ein Jahrzehnt her, dass die oben genannten Beschlüsse ausgearbeitet wurden, in denen sich das wirtschaftliche und soziale Umfeld geändert hat.
Die Kontroll- und Sanktionsmaßnahmen für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates müssen aktualisiert werden.
10. Es steht kein grundlegender Text zur Verfügung
11. Nein
12. -
13. Nein
14. Nein
15. -
16. TBT-Aspekte
NEIN – Der Entwurf hat keine wesentlichen Auswirkungen auf den internationalen Handel.
SPS-Aspekte
Nein – Der Entwurf ist keine gesundheitspolizeiliche oder pflanzenschutzrechtliche Maßnahme
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