Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2023) 2192
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2023/0456/BE
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20232192.DE
1. MSG 001 IND 2023 0456 BE DE 19-07-2023 BE NOTIF
2. Belgium
3A. FOD Economie, KMO, Middenstand en Energie
Algemene Directie Kwaliteit en Veiligheid - Dienst Verbindingsbureau - BELNotif
NG III – 2de verdieping
Koning Albert II-laan, 16
B - 1000 Brussel
be.belnotif@economie.fgov.be
3B. Vlaams Energie- en Klimaatagentschap
Koning Albert II-laan, 20
Bus 17
B - 1000 Brussel
4. 2023/0456/BE - B00 - Bauart
5. Ministerialdekret zur Änderung verschiedener Bestimmungen des Ministerialdekrets vom 28. Dezember 2018 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen über Vorschriften über die Gesamtenergieeffizienz, Bescheinigungen über die Gesamtenergieeffizienz und Zertifizierung von Auftragnehmern und Installateuren
6. Das Ministerialdekret sieht Anpassungen der Berechnungsmethode des EPB vor. Die Berechnungsmethode sowie das Prüfprotokoll für die Formatierung des EPÜ, des Messprotokolls und der Berechnungsmethode NR werden ebenfalls geändert.
7.
8. Artikel 4 führt eine Reihe von Verbesserungen des Anhangs 13 des MD vom 28. Dezember 2018 ein, in dem dargelegt wird, wie die Konstruktionsrücklauftemperatur untermauert werden kann. Folgende Erläuterungen wurden hinzugefügt:
• Verweis auf die neueste Version der Norm;
• Festlegung einer Anzahl von Mindesttemperaturen pro Raumtyp;
• Klärung der Frage, was unter "nicht für den menschlichen Gebrauch bestimmter Raum" zu verstehen ist;
• Erhöhung der unteren Grenze der Ausnahme von 10 W/m² bzw. 100 W auf 20W/m² bzw. 200 W.
Artikel 5 führt eine Reihe von Änderungen des Anhangs 18/3 der MD vom 28. Dezember 2018 ein, das Inspektionsprotokoll für Wohngebäude, kleine Nichtwohngebäude und gemeinsame Teile des EPÜ.
Die wichtigste Änderung ist die geänderte Inspektion und Einfuhr von Lüftungsanlagen (Teil IX des Inspektionsprotokolls). Bisher waren Inspektionen und Importe sehr kurz. Mit der Änderung müssen mehr Lüftungsanlagen in einem höheren Anteil von Räumen vorhanden sein, damit diese im Wohngebäude des EPÜ als Lüftungssystem validiert werden können.
Weitere geringfügige Anpassungen wurden vorgenommen.
Artikel 6 nimmt einige Änderungen an Anhang 18/4 der MD vom 28. Dezember 2018 vor, der Formelstruktur der Berechnungsmethodik für Wohn-, Klein- und Gemeinschaftsteile des EPÜ.
Die wichtigsten sind:
• Berechnung von Lüftungsanlagen:
• Anpassung des Standarddeckungsgrads, wenn die Wärmepumpe der bevorzugte Erzeuger ist.
Artikel 7 nimmt eine Reihe von Änderungen an Anhang 18/5 der MD vom 28. Dezember 2018 vor, der Formelstruktur der Berechnungsmethodik für Nichtwohngebäude EPÜ. Die wichtigsten sind die folgenden:
• Validierung der Restwärme
• Die Liste der Technologien für erneuerbare Energien, die zur Verbesserung des Gütesiegels in Frage kommen, entspricht der Liste der europäischen Verordnungen.
• Eine Reihe von Anpassungen/Verbesserungen bei der Berechnung des Energieverbrauchs für die Warmwasserbereitung und die Lüftung sowie der Energieerzeugung durch einen Solarboiler.
Artikel 8 nimmt eine Reihe von Änderungen an Anhang 18/6 des MB vom 28. Dezember 2018 vor, dem Prüf- und Messprotokoll für Nichtwohngebäude EPÜ. Zunächst wurden die Änderungen an der Formelstruktur in eine modifizierte Art der Inspektion und Messung übersetzt. Darüber hinaus wurden eine Reihe kleinerer Optimierungen durchgeführt.
9. Der vorliegende Entwurf eines Ministerialdekrets passt Anhang 13 an, in dem festgelegt wird, wie die Rücklauftemperatur des Entwurfs zu begründen ist. Seit Anfang 2023 ist diese Begründung mit einer Verpflichtung (Tieftemperaturheizbedarf) verbunden, diese Methode wird häufiger angewandt, sodass Fragen und Mehrdeutigkeiten häufiger auftauchen. Infolgedessen wurden eine Reihe von Klarstellungen hinzugefügt.
Das Inspektionsprotokoll und die Berechnungsmethodik für Wohngebäude, kleine Nichtwohn- und Gemeinschaftsteile des EPÜ unterliegen ebenfalls einer Änderung hinsichtlich der Einfuhr und Kontrolle von Lüftungsanlagen. Bisher waren Inspektionen und Importe sehr kurz: es genügt ein Versorgungsnetz in mindestens einem Trockenraum und ein Abflussgitter in mindestens einem Nassraum, um eine Lüftungsanlage im EPÜ-Wohnraum zu benennen. Das reicht nicht aus, um die Luftqualität in gründlich renovierten Gebäuden zu gewährleisten. Daher wurde die Prüfung und die Einfuhr in das EPÜ angepasst und erweitert.
Darüber hinaus wurden das Inspektionsprotokoll und die Berechnungsmethodik um einige geringfügige Verbesserungen ergänzt.
Die Formelstruktur der Berechnungsmethodik für Nichtwohngebäude-EPC wird in einigen Punkten angepasst:
• Validierung der Restwärme: Das Label wird nicht mehr allein auf der Grundlage des Anteils erneuerbarer Energien, sondern auf der Grundlage des langfristigen Zielindikators ermittelt. Neben der erneuerbaren Energie enthält dieser Indikator auch die Restwärme (über ein Wärmenetz oder durch lokale Rückgewinnung).
• Kürzlich wurde ein neuer Anhang VII (EU) 2018/2001 veröffentlicht, in dem Kühlung mit einer ausreichend hohen Leistung (SPF > 3.5) als erneuerbare oder nicht teilweise angesehen wird. Diese Anpassung wurde auch in der Formelstruktur des EPC für Nichtwohngebäude umgesetzt.
• Eine Reihe von Anpassungen/Verbesserungen bei der Berechnung des Energieverbrauchs für die Warmwasserbereitung und die Lüftung sowie der Energieerzeugung durch einen Solarboiler.
Schließlich werden auch an Anhang 18/6, dem Prüf- und Messprotokoll für Nichtwohngebäude EPÜ, eine Reihe von Änderungen vorgenommen. Zunächst wurden die Änderungen an der Formelstruktur in eine modifizierte Art der Inspektion und Messung übersetzt. Darüber hinaus wurden eine Reihe kleinerer Optimierungen auf der Grundlage von Fragen und Anmerkungen von Energieexperten im ersten Halbjahr, in dem das EPÜ existiert, durchgeführt.
10. Nummern oder Titel der Grundlagentexte: Es liegen keine Grundlagentexte vor
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
email: grow-dir2015-1535-central@ec.europa.eu