Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2025) 0926
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2025/0183/NL
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20250926.DE
1. MSG 001 IND 2025 0183 NL DE 31-03-2025 NL NOTIF
2. Netherlands
3A. Douane Groningen, Centrale dienst voor In- en Uitvoer.
cdiu.notificaties@douane.nl
3B. Ministerie van Infrastructuur en Waterstaat, Hoofddirectie Bestuurlijke en Juridische Zaken, Afdeling Milieu
4. 2025/0183/NL - T00T - Transport
5. Dekret vom ... zur Änderung des Dekrets über die Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Personenkraftwagen im Zusammenhang mit der Aufnahme des Stromverbrauchs auf das Etikett und einige andere Änderungen
6. Energiekennzeichnung für Personenkraftwagen.
7.
8. Auf der Grundlage der Richtlinie 1999/94/EG sollten neue Personenkraftwagen mit dem Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emissionen dieses Fahrzeugs gekennzeichnet werden. Diese Richtlinie wurde im Dekret über die Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Personenkraftwagen umgesetzt. Mit dieser Änderung des Dekrets wird das Format des Etiketts so angepasst, dass der Stromverbrauch auf dem Etikett angegeben werden kann. Dies erleichtert auch den Vergleich von Elektroautos untereinander und von Elektroautos mit Fahrzeugen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, in Bezug auf den Energieverbrauch.
Die Teile C (Artikel 8) und D, E und F (Anhänge 1, 2 und 3) des Dekrets können technische Anforderungen enthalten. Teil C (Artikel 8) bezieht sich nun allgemeiner auf die Konstanten und Werte der Berechnungsmethode für die Energieeffizienzklasse und hat diesen Artikel so angepasst, dass er auch für die Berechnung von Elektroautos geeignet ist. In den Teilen D, E und F (Anhänge 1, 2 und 3) wurden die Anhänge an das neue Format der Energiekennzeichnung angepasst. Neben dem Kraftstoffverbrauch wird dort nun auch der Stromverbrauch angegeben.
Es wurde keine Bestimmung über die gegenseitige Anerkennung aufgenommen. Dies ist nicht erforderlich, da die Energiekennzeichnung von Händlern in den Niederlanden beim Verkauf neuer Personenkraftwagen erwähnt wird und es kein weiteres Hindernis für das Inverkehrbringen von Personenkraftwagen aus anderen Mitgliedstaaten gibt.
9. Das Dekret setzt die Richtlinie um. Mit der Richtlinie soll sichergestellt werden, dass die Verbraucher Informationen über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen von neuen Personenkraftwagen, die in der Gemeinschaft zum Kauf oder Leasing angeboten werden, erhalten und so ihre Entscheidung in voller Sachkenntnis treffen können. Die Richtlinie enthält eine Mindestharmonisierung: In den Anhängen I, II und III der Richtlinie sind beispielsweise die Mindestanforderungen festgelegt, die die Mitgliedstaaten bei der Überwachung der Kraftstoffverbrauchskennzeichnungen, des Leitfadens über den Kraftstoffverbrauch und des Aushangs erfüllen müssen. Dies lässt den Mitgliedstaaten Spielraum, auf nationaler Ebene weitere Anforderungen an diese Dokumente zu stellen. Bei der Änderung dieses Dekrets wird dieser Platz genutzt, um die Verbraucher besser über die Energieeffizienz aller Personenkraftwagen zu informieren und so einen Vergleich zwischen ihnen zu ermöglichen.
Die Anforderungen sind nicht diskriminierend, da bei der Festlegung der Anforderungen keine Unterscheidung aufgrund der Staatsangehörigkeit vorgenommen wird. Diese Anforderung gilt für alle neuen Personenkraftwagen, die in den Niederlanden verkauft werden. Die Anforderung ist auch deshalb erforderlich, weil der Energieverbrauch von Elektroautos jetzt nicht mehr ordnungsgemäß miteinander und mit Fahrzeugen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, verglichen werden kann. Mehr als 30 % der Neuverkäufe entfallen inzwischen auf Elektroautos, und dieser Anteil wird in den kommenden Jahren zunehmen. Um den Verbraucher korrekt zu informieren, ist es notwendig, dieses Etikett anzupassen, da auf dem Etikett nun nicht mehr zwischen Elektroautos mit unterschiedlicher Energieeffizienz unterschieden werden kann. Darüber hinaus ist die Änderung verhältnismäßig, da sie nicht über das erforderliche Maß hinausgeht, sondern notwendig ist, um die Einhaltung durchsetzen zu können. Das Etikett wird nur so angepasst, dass auch der Energieverbrauch auf dem Etikett angegeben werden kann, und dies wird in die Berechnung der Energieeffizienzklasse einbezogen. Das Etikett war bereits für alle neuen Personenkraftwagen verpflichtend und wird es auch weiterhin bleiben. Dies ist auch das am wenigsten einschränkende Mittel zur Erreichung des angestrebten Ziels. Es liegt ein zwingender Grund des Allgemeininteresses vor, nämlich der Verbraucherschutz und der Schutz der Umwelt. Mit dieser Anpassung der Vorschriften können Verbraucher beim Kauf eines neuen Personenkraftwagens eine Entscheidung in voller Sachkenntnis treffen und die Energieeffizienz von Elektroautos berücksichtigen. Dies trägt zum Schutz der Umwelt bei.
10. Nummern oder Titel der Grundlagentexte: Es liegen keine Grundlagentexte vor.
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
**********
Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
email: grow-dir2015-1535-central@ec.europa.eu