Mitteilung 901
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2025) 0965
Informationsverfahren EG - EFTA
Notifizierung: 2025/9006/NO
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20250965.DE
1. MSG 901 IND 2025 9006 NO DE 01-04-2025 NO NOTIF
2. Norway
3A. Royal Ministry of Trade, Industry and Fisheries
Departement of Trade Policy
P.O. Box 8090, Dep
NO-0032 Oslo
Norway
3B. Norwegian Ministry of Transport
Postboks 8010 Dep
0030 Oslo
Norway
4. 2025/9006/NO - T40T - Stadt- und Straßenverkehr
5. Vorschlag zur Änderung des norwegischen Gesetzes vom 18. Juni 1965 Nr. 4 über den Straßenverkehr.
6. Besitz und Verwendung von kommerziellen Produkten und Diensten in Kraftfahrzeugen, die Warnungen vor Verkehrskontrollen der Polizei und der öffentlichen Straßenverwaltung abgeben können. Umfasst kommerzielle Dienste mit demselben Zweck.
7.
Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt
Informationsgesellschaft
Das Verbot gilt für alle Anbieter, unabhängig von der Art der Erbringung der Dienste und der Herkunft/dem Ort der Niederlassung, und wird daher keine Diskriminierung nach sich ziehen.
Die Maßnahme gründet auf spezifischen Zielen im Bereich der Straßenverkehrssicherheit. Das Verbot ist notwendig, um zu verhindern, dass die Warndienste die Straßenverkehrskontrollen untergraben und die Straßenverkehrssicherheit schwächen, indem sie die Umgehung von Strafen erleichtern, wie in Ziffer 9 erwähnt.
Diese Geräte und Dienste werden zunehmend systematisiert und kommerzialisiert und sind zu einer erheblichen Herausforderung für die als Maßnahme der Straßenverkehrssicherheit dienenden Straßenverkehrskontrollen geworden, und dies kann nicht durch andere Maßnahmen, z. B. häufigere Änderungen der Kontrollorte oder versteckte Kontrollen, wie in Ziffer 9 erwähnt, bewältigt werden. Die Maßnahme wird wirksam zur Erreichung des Zwecks beitragen und einen klaren und vorhersehbaren Rechtsrahmen bereitstellen. Unseres Erachtens gibt es keine hinreichenden Gründe dafür, welche die Meldung kommerzialiserter systematischer Informationen über den Zeitpunkt und den Ort von Polizei- und sonstigen Verkehrskontrollen, wodurch die Umgehung von Strafen erleichtert und eine wichtige Verkehrssicherheitsmaßnahme untergraben wird, rechtfertigen können.
8. Das norwegische Verkehrsministerium legt hiermit einen Vorschlag zur Änderung der Straßenverkehrsvorschriften zur Konsultation vor.
Der Vorschlag sieht ein Verbot des Besitzes und der Verwendung von Geräten und kommerziellen Diensten (einschließlich Apps auf Mobiltelefonen) in Kraftfahrzeugen vor, die vor Verkehrskontrollen warnen bzw. diesbezüglich Warnmeldungen abgeben können.
Darüber hinaus wird vorgeschlagen, das Anbieten kommerzieller Dienste, die vor Verkehrskontrollen warnen bzw. diesbezüglich Warnmeldungen abgeben können, zu verbieten. Eine Alternative ist eine Rechtsgrundlage für den Erlass solcher Verbote gemäß der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (2000/31/EG).
Verkehrskontrollen beziehen sich auf alle Kontrollaktivitäten entlang der Straße, die von der Polizei und der norwegischen öffentlichen Straßenverwaltung durchgeführt werden. Warnungen in Bezug auf stationäre Radarkameras sind jedoch ausgenommen.
Mit dem Vorschlag wird das Ministerium ferner ermächtigt, detaillierte Vorschriften über den Verkauf von Geräten und Diensten, die dazu bestimmt sind, vor Verkehrskontrollen zu warnen, festzulegen. Das Ministerium kann somit spezifische Bestimmungen erlassen, um die Verbote klarzustellen und/oder zu ergänzen.
Die Konsultation bietet auch einen alternativen Vorschlag, der den Besitz einer Anwendung oder eines ähnlichen kommerziellen Dienstes, der vor Verkehrskontrollen warnt, nicht verbietet. Konsultationspapier: „Skjerpede regler mot risikoatferd i trafikken. Rapport fra arbeidsgruppe. Tema B Forbud mot varsling av trafikkontroller“ (Strengere Vorschriften gegen riskantes Verhalten im Straßenverkehr. Bericht der Arbeitsgruppe. Thema B Verbot der Meldung von Verkehrskontrollen). Zu finden unter:
https://www.regjeringen.no/contentassets/fe794720e73f4722b19a8fa6da191a67/rapport-skjerpede-regler-mot-risikoadferd-tema-b-forbud-mot-varsling-av-trafikkontroller2467519.pdf
9. Der Vorschlag gründet auf spezifischen Zielen im Bereich der Straßenverkehrssicherheit.
„Vison Zero“ – eine Vision, Todesfälle und schwere Verletzungen auf den norwegischen Straßen auf null zu reduzieren – bildet in Norwegen die Grundlage für die Arbeit im Bereich der Straßenverkehrssicherheit; wir haben uns im Einklang mit den europäischen Zielen ehrgeizige nationale Ziele zur Verringerung von Todesfällen und schweren Verletzungen im Straßenverkehr gesetzt.
Nationalen Statistiken zufolge ist die Geschwindigkeitsüberschreitung ein Faktor bei einem Drittel und das Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss ein Faktor bei mehr als einem Fünftel aller tödlichen Unfälle. Daher sind verstärkte Maßnahmen erforderlich, um die Zahl der Unfälle zu verringern, die durch Geschwindigkeitsüberschreitungen und das Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss verursacht werden.
Unangekündigte und unvorhersehbare Verkehrskontrollen sind nachweislich eine der effizientesten Maßnahmen, um Verkehrsunfälle zu verhindern und riskantes Verkehrsverhalten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen und Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss zu bekämpfen. Geräte und Dienste, die vor polizeilichen Kontrollen warnen, erleichtern die Umgehung solcher Kontrollen und untergraben daher die Auswirkungen solcher Kontrollaktivitäten auf die Straßenverkehrssicherheit.
Durch systematische Warnungen vor Verkehrskontrollen werden die Verkehrsteilnehmer vorab vor Kontrollen gewarnt. Sie können ihr Fahrverhalten vorübergehend anpassen oder eine andere Route nehmen, um nicht entdeckt zu werden.
Systematische Warnmeldungen sind z. B. sehr nützliche Informationen für Personen, die übermäßig schnell fahren, unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen fahren oder andere kriminelle Aktivitäten durchführen. Die Polizei stoppt Fahrer mit Warngeräten/-diensten, die mithilfe dieser Geräte/Dienst Kontrollen umgehen wollen.
Diese Geräte und Dienste werden zunehmend systematisiert und kommerzialisiert und sind zu einer erheblichen Herausforderung für die Polizei geworden, und dies kann z. B. nicht durch häufigere Änderungen der Kontrollorte oder versteckte Kontrollen bewältigt werden.
Der Vorschlag wird geprüft und gilt als aus Gründen des öffentlichen Interesses gerechtfertigt und als verhältnismäßig sowie als gerechtfertigte Beschränkung der Niederlassungsfreiheit, des freien Dienstleistungsverkehrs und des freien Warenverkehrs gemäß dem EWR-Abkommen.
10. Verweise auf die Grundlagentexte: Keine Grundlagentexte verfügbar
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
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