Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2026) 1232
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2026/0220/RO
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20261232.DE
1. MSG 001 IND 2026 0220 RO DE 05-05-2026 RO NOTIF
2. Romania
3A. Ministerul Economiei, Digitalizării, Antreprenoriatului și Turismului
Direcția Afaceri Europene și Relații Internaționale
Email: reglementari_tehnice@economie.gov.ro
Tel: 0040372492634
3B. MINISTERUL MEDIULUI, APELOR ȘI PĂDURILOR
MINISTERUL ECONOMIEI, ANTREPRENORIATULUI ȘI TURISMULUI
AUTORITATEA NAȚIONALĂ PENTRU PROTECȚIA CONSUMATORILOR
email: secrtariat@anpc.ro, deseuri@mmediu.ro, reglementari_tehnice@economie.gov.ro
4. 2026/0220/RO - X00M - Waren und diverse Produkte
5. Entwurf einer Dringlichkeitsverordnung über das Verbringen gebrauchter, reparierter oder aufbereiteter Produkte in Rumänien sowie die Rücknahme als gefährlich eingestufter Produkte vom Markt
6. Gebrauchte, reparierte oder aufbereitete Produkte
7.
8. In dem Entwurf wird eine Reihe wesentlicher Änderungen in Bezug auf die Einfuhr von Textilwaren, Schuhen, Spielzeug, Möbeln, elektrischen Niederspannungsgeräten, Fahrzeugen und Reifen nach Rumänien vorgeschlagen, insbesondere von gebrauchten, aufbereiteten oder aus Sicherheitsgründen vom Markt genommenen Waren. Der Hauptzweck dieser Maßnahmen besteht darin, die öffentliche Gesundheit zu schützen und die Sicherheit der auf dem Markt verfügbaren Produkte zu verbessern.
Der Entwurf des Rechtsakts legt zusätzliche Anforderungen für Wirtschaftsakteure fest. Demnach muss vor dem Inverkehrbringen, der Vermarktung und dem freien Vertrieb – auch im Falle einer Spende von Produkten und/oder Produktkategorien, die als gefährlich vom Markt genommen wurden – sichergestellt werden, dass eine Reinigung, Desinfektion und Schädlingsbekämpfung erfolgt, um eine sichere Vermarktung zu gewährleisten.
Alle genannten Produkte dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie den Sicherheitsstandards entsprechen und mit den entsprechenden Unterlagen versehen sind. Produkte, die als gefährlich eingestuft werden, müssen gemäß den Umweltvorschriften vom Markt genommen und als Abfall behandelt werden.
Ein wichtiger Aspekt des Rechtsakts ist das Verbot, Gebrauchtfahrzeuge in Verkehr zu bringen, die in ihrem Herkunftsland als Totalschaden eingestuft, stillgelegt oder abgemeldet wurden, um Risiken für die Verbrauchersicherheit zu vermeiden.
Der Entwurf führt zudem durch die Entwicklung der SIATD RO-SH-Plattform eine bedeutende digitale Komponente ein; dabei handelt es sich um ein integriertes System, das zur Verwaltung und Nachverfolgung der betreffenden Produkte konzipiert wurde. Diese Plattform wird eine effektivere Nachverfolgung der Produktlieferkette ermöglichen und dazu beitragen, die Markttransparenz zu erhöhen.
9. Ausschlaggebend für die Verabschiedung dieser Rechtsvorschriften ist das beschleunigte Wachstum des Stroms von Gebrauchtwaren, die auf den rumänischen Markt gelangen. Ein erheblicher Teil dieser Waren entspricht nicht den Qualitäts- und Sicherheitsstandards, da es sich dabei eigentlich um Abfälle handelt, die als Mehrwegprodukte getarnt sind. Ohne strenge Vorschriften und wirksame Kontrollmechanismen besteht die Gefahr, dass diese Produkte an die Öffentlichkeit verkauft oder vertrieben werden, was unmittelbare negative Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit hätte. Nicht hygienisch aufbereitete oder verunreinigte Produkte können zu Gesundheitsproblemen führen, darunter die Übertragung von Krankheitserregern oder die Exposition gegenüber gefährlichen Stoffen.
Dieses Phänomen hat darüber hinaus unmittelbare Auswirkungen auf die Umwelt, da nicht konforme Produkte rasch entsorgt werden und zu Abfall werden. Dieser muss gemäß den Umweltvorschriften, wie der Dringlichkeitsverordnung Nr. 92/2021 über die Abfallbewirtschaftung, entsorgt werden.
Diese Situation verursacht zusätzliche Kosten für die Behörden und belastet die Abfallwirtschaftssysteme. Gleichzeitig begünstigen die mangelnde Rückverfolgbarkeit und das Fehlen klarer Anforderungen an die Wirtschaftsakteure Handelsbetrug und die falsche Deklaration von Waren, was sich sowohl auf den fairen Wettbewerb als auch auf die Fähigkeit von Behörden wie der Nationalen Verbraucherschutzbehörde und der Nationalen Umweltpolizei auswirkt, wirksam einzugreifen. In diesem Zusammenhang ist die Verabschiedung der vorgeschlagenen Maßnahmen notwendig, um das Inverkehrbringen gefährlicher Produkte zu verhindern; das Risiko zu verringern, dass Gebrauchtwaren zu Abfall werden; die öffentliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen; die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten und die Wirtschaftsakteure zur Rechenschaft zu ziehen.
Um zu verhindern, dass Rumänien zu einem Markt für nicht konforme Gebrauchtwaren wird, die schnell zu Abfall werden und große Risiken für die Gesundheit und die Umwelt bergen, sind gesetzgeberische Maßnahmen erforderlich.
9a. Die Maßnahme ist zum Schutz der öffentlichen Gesundheit angemessen, und es ist erforderlich, den Rechtsrahmen zu erweitern, um das Inverkehrbringen und die Vermarktung von Nicht-Lebensmittel-Konsumgütern, die für die breite Öffentlichkeit bestimmt sind, zu regeln und den Wirtschaftsakteuren zusätzliche Verpflichtungen aufzuerlegen, damit vor dem Inverkehrbringen, der Vermarktung und der kostenlosen Abgabe – einschließlich als Spende – von Produkten und/oder Produktkategorien, die als gefährlich vom Markt genommen wurden, sichergestellt ist, dass diese den Sicherheitsanforderungen entsprechen.
9b. Diese Maßnahme ist erforderlich, um den Rechtsrahmen zu stärken, der für die institutionelle Zusammenarbeit zwischen der nationalen Verbraucherschutzbehörde in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Umwelt, Wasser und Wälder über die nationale Umweltpolizei, das rumänische Fahrzeugregister, die rumänische Zollbehörde sowie mit dem Innenministerium über die Generalinspektion für Notsituationen, die rumänische Polizei und die rumänische Grenzpolizei über ihr untergeordnetes Inspektionspersonal erforderlich ist, und zwar im Rahmen der Befugnisse, die die spezifischen Gesetze für jede dieser Institutionen vorsehen.
Alle Anforderungen, die an Wirtschaftsakteure hinsichtlich der Abgabe eidesstattlicher Erklärungen gestellt werden, dienen dazu, die Anwendung der im Strafgesetzbuch für die Abgabe falscher Erklärungen vorgesehenen Strafen – gemäß Artikel 326 Strafgesetzbuch – zu ermöglichen.
9C Die in diesem Entwurf festgelegten Pflichten stehen in einem angemessenen Verhältnis zu dem verfolgten Ziel, nämlich dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Umwelt sowie der Betrugsbekämpfung.
Der Entwurf regelt die Situation bei Einfuhren aus Nicht-EU-Ländern sowie bei innergemeinschaftlichen Warenbewegungen, bei denen die Waren in den Beförderungsdokumenten als Gebrauchtwaren deklariert sind, an Grenzübergangsstellen oder Zollstellen jedoch Unstimmigkeiten zwischen dem tatsächlichen Zustand der Waren und den angegebenen Informationen in den Dokumenten festgestellt werden.
Wirtschaftsakteure sind verpflichtet, sich auf der Plattform SIATD RO-SH zu registrieren. Bei dieser Plattform handelt es sich um ein integriertes System zur Verwaltung und Rückverfolgbarkeit der von diesem Projekt erfassten Produkte. Die Plattform wird der ANPC und den Betreibern kostenlos zur Verfügung stehen.
Inhaber von Gebrauchtwaren und/oder Kategorien von Gebrauchtwaren sowie von aus dem Verkehr gezogenen Produkten sind verpflichtet, alle Unterlagen über deren Herkunft und Zollstatus sowie sonstige von der Nationalen Verbraucherschutzbehörde angeforderte Informationen vorzulegen.
10. Verweise auf Grundlagentexte: Keine Grundlagentexte vorhanden
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt:
Der Entwurf ist eine technische Vorschrift oder eine Konformitätsbewertung.
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
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