Stellungnahme der Gemeinschaft für textile Zukunft (GftZ) zum
Entwurf einer Dringlichkeitsverordnung über das Verbringen gebrauchter, reparierter oder aufbereiteter Produkte in Rumänien sowie die Rücknahme als gefährlich eingestufter Produkte vom Markt
Notifizierungsnummer: 2026/0220/RO
Gegenstand der Notifizierung: Entwurf einer Dringlichkeitsverordnung über das Verbringen gebrauchter, reparierter oder aufbereiteter Produkte in Rumänien sowie die Rücknahme als gefährlich eingestufter Produkte vom Markt
6. Juli 2026
Die Gesellschafter der GftZ sind Unternehmen, deren tägliches Geschäft die Erfassung, Sortierung, Verwertung und Vermarktung von Alttextilien ist. Mit großer Besorgnis haben wir den Entwurf der Dringlichkeitsverordnung gelesen. Wir sind der Ansicht, dass diese in mehreren Punkten von den EU-Rechtsvorschriften abweicht und die Gefahr birgt, die Ziele der EU im Bereich der Kreislaufwirtschaft und den Warenverkehr zwischen den Ländern sehr stark zu behindern. Die Verordnung würde den Verkehr von sortierter Second-Hand-Kleidung und -Schuhen massiv einschränken. Diese Artikel sind nach Abschluss des Sortierprozesses zur Wiederverwendung in anderen Mitgliedstaaten keine Abfälle mehr, sondern gelten als Produkte.
Die Vorgabe, dass „die Reinigung von Textilprodukten gemäß ISO 3175-1:2017, vom CEN als EN ISO 3175-1:2018 genehmigt, SR EN ISO 862/1998“ erfolgen soll, ist auf den Wiederverwendungssektor nicht anwendbar und würde unnötige Hindernisse für die Erreichung der Ziele des Kreislaufwirtschaftsgesetzes schaffen. Derzeit sind keine kritischen Probleme bekannt, die die Einhaltung des Reinigungsverfahrens nach ISO 3175-1:2017 erforderlich machen würden. Die geltende Verordnung schreibt bereits vor, dass Waren sauber sein müssen, bevor sie auf den Markt gebracht werden. Auch die Abfallrahmenrichtlinie nennt keinen bestimmten Reinigungsstandards für alle zur Wiederverwendung bestimmten Textilprodukte. Gemäß Artikel 22d ist die Sortierung der Kernvorgang bei der Vorbereitung zur Wiederverwendung, während Reinigung, Desinfektion und Schädlingsbekämpfung nur dann durchgeführt werden sollten, wenn dies je nach Zustand der Produkte und den Marktanforderungen angemessen ist.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den Mechanismus der Vorabgenehmigung durch die rumänische Verbraucherschutzbehörde gemäß Artikel 4 Absätze 2 bis 9 des Verordnungsentwurfs. In der Praxis könnte ein solcher Mechanismus als funktionales Äquivalent einer Einfuhrgenehmigung für gebrauchte, reparierte oder wiederaufbereitete Produkte wirken und damit eine vorherige administrative Voraussetzung für den Marktzugang schaffen.
Vom Gerichtshof der Europäischen Union wurde unter anderem in der Rechtssache C-124/81 festgestellt, dass Maßnahmen verboten sind, die eine gleichwertige Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen haben.
Der Verordnungsentwurf sollte zudem klar zwischen nicht konformen Produkten und gefährlichen Produkten unterscheiden. Administrative Verstöße, wie fehlende Unterlagen, fehlende Chargenkennzeichnung oder Mängel bei der Kennzeichnung, dürfen nicht automatisch dazu führen, dass ein Produkt als gefährlich eingestuft wird.
Aus diesen Gründen bitten wir darum, den Verordnungsentwurf zu überarbeiten, um die Übereinstimmung mit dem EU-Recht, die Verhältnismäßigkeit und die Ziele der Kreislaufwirtschaft sicherzustellen.
Die Gesellschafter der Gemeinschaft für textile Zukunft
Rainer Binger (Boer Group)
Martin Böschen (Texaid AG)
Jean Bilsheim (Bilsheim Textil GmbH)
Paul Schmitz (TRD Group)
Reinhold Thate (Geo-Tex Recycling AG)
Kontakt:Gemeinschaft für textile Zukunft
Westerbreite 7, 49084 Osnabrück, Germany
gemeinschaft@textile-zukunft.de
Über die Gemeinschaft für textile Zukunft (GftZ)
Die nachhaltige Nutzung von Textilien und die damit verbundene hochwertige Erfassung, Sortierung und Verwertung von Alttextilien – das sind die Ziele, welche die Gemeinschaft für textile Zukunft (GftZ) seit ihrer Gründung 2014 verfolgt. Gesellschafter der GftZ sind Unternehmen, deren tägliches Geschäft die Erfassung, Sortierung, Verwertung und Vermarktung von Alttextilien ist: Jean Bilsheim Textil GmbH, Boer Group, TEXAID, TRD Group, Geo-Tex Recycling AG (www.textile-zukunft.de).