Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2026) 1637
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2026/0308/NL
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20261637.DE
1. MSG 001 IND 2026 0308 NL DE 19-06-2026 NL NOTIF
2. Netherlands
3A. Ministerie van Financiën
Douane centrale dienst voor in- en uitvoer
3B. Ministerie van Infrastructuur en Waterstaat, Hoofddirectie Bestuurlijke en Juridische Zaken, Afdeling Water, Infrastructuur en Omgevingsrecht.
4. 2026/0308/NL - S00E - Umwelt
5. Verordnung des Staatssekretärs für Infrastruktur und Wasserwirtschaft vom [Datum], Nr. IENW/BSK-, zur Änderung der Bodenqualitätsverordnung 2022 hinsichtlich der Aktualisierung von Normdokumenten und der gesetzestechnischen Überarbeitung der Anhänge C und D
6. Zulässiger Kunststoffanteil in Recyclinggranulat im Rahmen einer freiwilligen Zertifizierung, Umweltqualitätsanforderungen in der Bodenqualitätsverordnung 2022 (RBK 2022) (2021/0290/NL)
Anforderungen an Tankanlagen zum Schutz der Umwelt
Umweltqualitätsanforderungen
7.
8. Mit der Bodenqualitätsverordnung 2022 werden die Anforderungen des Beschlusses über Bodenqualität (2006/0496/NL) umgesetzt.
In der Bodenqualitätsverordnung 2022 werden Normdokumente benannt, die nähere Vorschriften für eine qualitativ hochwertige und ethisch einwandfreie Durchführung von Tätigkeiten zur Untersuchung und zum Schutz des Bodens gewährleisten (das „Kwalibo“-System). Die Bodenqualitätsverordnung 2022 enthält zudem die Umweltqualitätsanforderungen, denen Bauprodukte, Baggergut und Bodenmaterial entsprechen müssen.
Unternehmen, die in der Bodenqualitätsverordnung 2022 aufgeführten Tätigkeiten ausüben, müssen durch den Minister auf der Grundlage einer Akkreditierung oder Zertifizierung anerkannt sein. Dies geschieht auf der Grundlage dieser Normdokumente.
Darüber hinaus werden in der Bodenqualitätsverordnung 2022 Normdokumente benannt, anhand derer Hersteller durch die Zertifizierung von Bauprodukten oder Bodenmaterial nachweisen können, dass von ihnen hergestellte Baustoffe oder Bodenmaterialien den in der Bodenqualitätsverordnung 2022 festgelegten Umweltqualitätsanforderungen entsprechen. Auf dieser Grundlage kann der Hersteller vom Minister anerkannt werden und das Bodenmaterial oder Bauprodukt mit einer anerkannten Qualitätserklärung in Verkehr bringen. Die anerkannte Qualitätserklärung stellt eines der Mittel zum Nachweis der Umweltqualität dar. Daneben sind andere Nachweise zulässig, sodass die anerkannte Qualitätserklärung und die ihr zugrunde liegende Zertifizierung freiwillig sind.
Normdokumente werden regelmäßig aktualisiert. Die Festlegung in der Bodenqualitätsverordnung 2022 erfolgt auf der Grundlage des Bodenqualitätsbeschlusses. Die Normdokumente wurden nun geändert:
- Die Bewertungsleitlinie für Tankanlagen (obligatorisch für die Auslegung, Installation, Änderung, (Neu-)Klassifizierung, Inspektion und Reparatur von unterirdischen Kraftstofftanks)
- Die Bewertungsleitlinie für die Produktzertifizierung der umwelttechnischen Eigenschaften von Recyclinggranulat (freiwillig)
Die Artikel 2.1 und 2.2 der Bodenqualitätsverordnung 2022 (2021/0290/NL) beziehen sich auf Anhang C. Dieser Anhang C wird geändert, um die aktualisierten Normdokumente zu verwenden. Die darin genannten Normdokumente enthalten die eigentlichen technischen Anforderungen.
Eine Bestimmung über die gegenseitige Anerkennung wurde bereits in den Bodenqualitätsbeschluss aufgenommen (siehe 2006/0496/NL). Dies erfolgte in Artikel 13 dieses Bodenqualitätsbeschlusses. Um dem Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs nachzukommen, enthält der zuvor genannte Artikel Bestimmungen über die gegenseitige Anerkennung. Gemäß diesem Artikel werden Bescheinigungen, Akkreditierungen und Anerkennungen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt wurden, mit in den Niederlanden ausgestellten Bescheinigungen, Akkreditierungen und Anerkennungen gleichgestellt. Die gegenseitige Anerkennung ist durch Artikel 13 des Bodenqualitätsbeschlusses (2006/0496/NL) möglich, sofern ein vergleichbares Schutzniveau für den niederländischen Boden erreicht wird.
Alle genannten Normdokumente wurden auf mögliche Unvereinbarkeit mit der Verordnung (EU) 2024/3110 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 geprüft.
Mit dem geänderten Normendokument für die Produktzertifizierung von Recyclinggranulat werden keine zusätzlichen technischen Anforderungen eingeführt, die einzuhalten sind, um nachzuweisen, dass Recyclinggranulat die in der Bodenqualitätsverordnung 2022 festgelegten Umweltqualitätsanforderungen erfüllt. Dies liegt daran, dass das Dokument nicht verpflichtend ist. Es wurden jedoch zusätzliche Anforderungen in das Normendokument aufgenommen, um die Qualitätserwartungen auf dem niederländischen Markt zu erfüllen.
Diese allgemein geltenden Umweltqualitätsanforderungen sind in der Bodenqualitätsverordnung 2022 enthalten und bleiben unverändert. Hinsichtlich der Anforderungen an die Umweltqualität und der Feststellung, dass diese eingehalten werden, besteht weiterhin
9. Normdokumente sind immerhin private Dokumente, die von den Systemverwaltern erstellt wurden und in diesem Sinne an die Selbstregulierungsfähigkeit der Gesellschaft anknüpfen. Wir lassen die Vorschriften von Normungsinstituten ausarbeiten. Auf diese Weise nutzen wir das in den Unternehmen vorhandene Wissen, auch über Entwicklungen in ihrem Bereich. Die Regierung verfügt nicht über dieses Fachwissen, da jede Tätigkeit unterschiedliches Wissen erfordert. Es wird ein Verfahren angewandt, in dem alle Unternehmen reagieren können, und es gibt Anforderungen an ein Mindestmaß an Unterstützung von den Unternehmen. Die große Mehrheit muss den Vorschlag unterstützen. Anschließend prüft die Regierung, ob sie der Auffassung ist, dass geeignete Normdokumente ein ausreichendes Maß an Umweltschutz bieten.
All dies führt zu einer ausgewogenen Berücksichtigung der Interessen zwischen den Unternehmen sowie zwischen Wirtschafts- und Umweltinteressen.
Aufgrund der vorstehenden Ausführungen sind die technischen Anforderungen GEEIGNET, um das Interesse des „Umweltschutzes“ zu wahren, und sie sind in Form und Eignung auch VERHÄLTNISMÄSSIG und stellen das am wenigsten restriktive Mittel dar.
Zwei Normdokumente wurden geändert:
- BRL SIKB 7800, Bewertungsleitlinie für Tankanlagen (Auslegung, Installation, Änderung, Klassifizierung, Neuklassifizierung, Inspektion und Reparatur).
Es wurden unnötige Elemente entfernt und neue Verfahren ermöglicht. Darüber hinaus wurden eine Reihe von administrativen Änderungen umgesetzt.
- BRL 2506-2, Bewertungsleitfaden für Recyclinggranulaten.
Der Bewertungsleitfaden, dessen Anwendung freiwillig ist, wurde an die Erwartungen des Marktes und der Gesellschaft angepasst. Wenn auf der Grundlage einer statistischen Auswertung noch keine ausreichende Gewissheit besteht, dass eine Charge von Recyclinggranulat die Qualitätsanforderungen erfüllt, darf die Charge erst freigegeben werden, wenn die Prüfergebnisse vorliegen. Dadurch wird verhindert, dass eine ungeeignete Charge verwendet und anschließend entsorgt werden muss (UMWELTSCHUTZ). Darüber hinaus wurden Maßnahmen ergriffen, um die Menge an sichtbarem Kunststoff zu verringern. Dies steht im Einklang mit dem Umweltschutz sowie den Erwartungen des Marktes und der Gesellschaft.
9a. Der Bewertungsleitfaden, dessen Anwendung freiwillig ist, wurde an die Erwartungen des Marktes und der Gesellschaft angepasst. Wenn auf der Grundlage einer statistischen Auswertung noch keine ausreichende Gewissheit besteht, dass eine Charge von Recyclinggranulat die Qualitätsanforderungen erfüllt, darf die Charge erst freigegeben werden, wenn die Prüfergebnisse vorliegen. Dadurch wird verhindert, dass eine ungeeignete Charge verwendet und anschließend entsorgt werden muss (UMWELTSCHUTZ). Darüber hinaus wurden Maßnahmen ergriffen, um die Menge an sichtbarem Kunststoff zu verringern. Dies steht im Einklang mit dem Umweltschutz sowie den Erwartungen des Marktes und der Gesellschaft.
9b. Die Normdokumente dienen zum Schutz der Umwelt. GEEIGNET, NOTWENDIG UND NICHT DISKRIMINIEREND
Sie sind für diesen Zweck geeignet und notwendig: Es ist wichtig, bei der Durchführung von Arbeiten einen hohen Stand der Technik vorzuschreiben, weil eine nicht ordnungsgemäße Ausführung schädliche Auswirkungen auf die Umwelt haben kann.
9c. Ohne Erfüllung der in den einschlägigen Normdokumenten festgelegten technischen Anforderungen dürfen die darin genannten Tätigkeiten nicht durchgeführt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Arbeiten mit Integrität und Qualität durchgeführt werden, um die Umwelt zu schützen. Es stehen keine anderen, weniger belastenden Maßnahmen zur Verfügung, um dieses Ziel zu erreichen, und die Anforderung geht auch nicht über das Notwendige hinaus. (VERHÄLTNISMÄSSIG)
10. Nummern oder Titel der Grundlagentexte: Die Grundlagentexte wurden mit einer früheren Notifizierung zugeschickt:
2021/0290/NL
2006/0496/NL
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
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