Der Fachverband bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme und spricht sich aus nachstehenden Gründen gegen das slowenische Gesetzesvorhaben aus.
Der vorgeschlagene Entwurf legt die Verwendung des Gütesiegels „Good Choice“ fest. Damit soll die Identifizierung von Lebensmitteln mit einer günstigen Nährwertzusammensetzung erleichtert werden. Der Entwurf definiert Bedingungen, die die Lebensmittel bei der Verwendung des Siegels erfüllen müssen, einschließlich dessen Verwendung in den Medien und die grafische Darstellung des Siegels. Weiters enthält der Entwurf eine Liste an Lebensmitteln mit dem Gütesiegel und regelt die Kontrolle über die Verwendung des Siegels und Geldbußen für Verstöße.
Die österreichische Lebensmittelindustrie lehnt eine zusätzliche Verwendung von Symbolen oder Gütesiegeln bei der Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln als diskriminierend und irreführend ab. Zudem hat der Europäische Rechnungshof in seinem jüngsten Bericht den europäischen Gütesiegel-Dschungel beanstandet (siehe Sonderbericht). Ein weiteres nationales Gütesiegel würde diesen Reigen an Siegeln noch erweitern und den Binnenmarkt in Bezug auf die Lebensmittelkennzeichnung schwächen.
Um den freien Warenverkehr innerhalb des EU-Binnenmarktes sicherzustellen, braucht es vielmehr EU-weit einheitliche Vorgaben im Lebensmittelrecht und keine nationalen Alleingänge. Diese schließen jegliche Form der Angabe und Darstellung der Nährwertdeklaration ein.
Darüber hinaus führen wertende Symbole dieser Art regelmäßig fälschlicherweise zu einer Einteilung in „gute“ und „schlechte“ Lebensmittel, wohingegen es vielmehr auf eine ausgewogene Ernährungsweise und einen gesunden Lebensstil ankommt. Weiters wäre eine umfassende Umstellung von Verpackungsmaterial eine große Zusatzbelastung für die vielfach mittelständischen Unternehmen der österreichischen Lebensmittelindustrie.
Die österreichische Lebensmittelindustrie setzt sich für eine Förderung der Ernährungskompetenz der Bevölkerung und der Entwicklung eines ausgewogenen Lebensstils durch alle beteiligten Kreise ein. Zusätzlich leisten die heimischen Lebensmittelhersteller dort ihren Beitrag, wo es ihnen in der Praxis möglich ist, mitzuhelfen, gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich Übergewicht gegenzusteuern. Etwa hält die Branche ungebrochen an der Reformulierung von Rezepturen für weniger Kalorien fest und baut diese laufend aus.
Fazit:
Als nationaler Alleingang würde der slowenische Regelungsentwurf eine Schwächung des Gemeinschaftsrechts im Bereich der Lebensmittelkennzeichnung und somit der Warenverkehrsfreiheit im Binnenmarkt nach sich ziehen. Der freie Warenverkehr würde beeinträchtigt, wodurch auch der österreichischen Lebensmittelindustrie negative Auswirkungen erwachsen könnten. Rechtfertigungsgründe gemäß Art 30 AEUV (u.a. Gesundheits- oder Verbraucherschutz) liegen erkennbar nicht vor.
Der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie spricht sich daher gegen den notifizierten Regelungsentwurf Sloweniens aus.