Mitteilung 002
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2016) 01273
Richtlinie (EU) 2015/1535
Übersetzung der Mitteilung 001
Notifizierung: 2016/0194/CZ
No abre el plazo - Nezahajuje odklady - Fristerne indledes ikke - Kein Fristbeginn - Viivituste perioodi ei avata - Καμμία έναρξη προθεσμίας - Does not open the delays - N'ouvre pas de délais - Non fa decorrere la mora - Neietekmē atlikšanu - Atidėjimai nepradedami - Nem nyitja meg a késéseket - Ma’ jiftaħx il-perijodi ta’ dawmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Neotvorí oneskorenia - Ne uvaja zamud - Määräaika ei ala tästä - Inleder ingen frist - Не се предвижда период на прекъсване - Nu deschide perioadele de stagnare - Nu deschide perioadele de stagnare.
(MSG: 201601273.DE)
1. MSG 002 IND 2016 0194 CZ DE 26-04-2016 CZ NOTIF
2. CZ
3A. Úřad pro technickou normalizaci, metrologii a státní zkušebnictví
Biskupský dvůr 1148/5, 110 00 Praha 1, Česká republika
Tel: +420 221 802 212
Fax: +420 221 802 440
E-mail: eu9834@unmz.cz
3B. Ministerstvo zemědělství
Sekce komodit, výzkumu a poradenství
Těšnov 65/17, 110 00 Praha 1
tel: +420 221 812 553
e-mail: sona.novotna@mze.cz
4. 2016/0194/CZ - C00A
5. Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes GBl. Nr. 321/2004 über Winzerei und Weinbau und über Änderungen einiger zusammenhängender Gesetze (Gesetz über Winzerei und Weinbau) in der jeweils geltenden Fassung.
6. Landwirtschaftliche Primärproduktion, Winzerei und Weinbau, Anbau von Rebstöcken und Produktion von Wein
und Weinerzeugnissen.
7. -
8. Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes GBl. Nr. 321/2004 über Winzerei und Weinbau und über Änderungen einiger zusammenhängender Gesetze wird im Sinne der Anpassung der Rechtsordnung der Tschechischen Republik an neue direkt anwendbare
und unmittelbar umzusetzende Verordnungen der Europäischen Union angepasst, ferner wird das Gesetz im Rahmen der Bekämpfung unterschiedlicher Formen des Schwarzmarkts mit Wein angepasst.
Schlüsselwörter:
Rebpflanzungen, Genehmigung für Neuanpflanzungen, Genehmigung für Wiederbepflanzungen, Zulassung von Weinbergen, Fasswein, Wein, önologische Verfahren, Weinverkauf, Schwarzmarkt mit Wein.
9. Grund für die Neufassung des Gesetzes GBl. Nr. 321/2004 über Winzerei und Weinbau und über Änderungen einiger zusammenhängender Gesetze ist die Anpassung der Rechtsordnung der Tschechischen Republik an neue direkt anwendbare
und unmittelbar umzusetzende Verordnungen der Europäischen Union und zwar insbesondere:
1) Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktordnung für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates, in der geltenden Fassung,
2) Delegierte Verordnung (EU) Nr. 560/2015 vom 15. Dezember 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Genehmigungssystems für Rebpflanzungen und
3) Durchführungsverordnung (EU) 561/2015 der Kommission vom 7. April 2015 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Genehmigungssystems für Rebpflanzungen.
Ferner wird im Rahmen des Kampfes gegen unterschiedliche Formen des Schwarzmarkts mit Wein eine Reihe von Maßnahmen entworfen, deren Ziel darin besteht, den Verbraucherschutz zu erhöhen und Möglichkeiten der Täuschung der Verbraucher einzuschränken, das Umgehen der im Gesetz festgelegten Anforderungen und Pflichten unmöglich zu machen und die Sanktionen bei deren Nichteinhaltung zu erhöhen.
10. Verweise auf Grundlagentexte: Gesetz GBl. Nr. 321/2004 vom 29. April 2004 über Winzerei und Weinbau und über die Änderung einiger im Zusammenhang stehender Gesetze, in der geltenden Fassung.
Die Grundlagentexte wurden im Rahmen der vorhergehenden Notifizierung übermittelt: 2005/129/CZ
11. Ja
12. Hauptgründe für die Neufassung sind einerseits die Anpassung der Rechtsordnung der Tschechischen Republik an neue direkt anwendbare und unmittelbar umzusetzende Verordnungen der Europäischen Union und ferner der Kampf gegen unterschiedliche Formen des Schwarzmarkts mit Wein im Rahmen der vorgeschlagenen Maßnahmen, deren Ziel darin besteht, den Verbraucherschutz zu erhöhen und Möglichkeiten der Täuschung der Verbraucher einzuschränken, das Umgehen der im Gesetz festgelegten Anforderungen und Pflichten unmöglich zu machen und die Sanktionen bei deren Nichteinhaltung zu erhöhen.
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16. Aspekt technischer Handelshemmnisse (TBT)
NEIN - Der Entwurf hat keine erheblichen Auswirkungen auf den internationalen Handel.
Aspekt der gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen (SPS)
Nein - der Entwurf ist keine gesundheitspolizeiliche oder pflanzenschutzrechtliche Maßnahme
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