Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2024) 0292
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2024/0054/DK
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20240292.DE
1. MSG 001 IND 2024 0054 DK DE 02-02-2024 DK NOTIF
2. Denmark
3A. Erhvervsstyrelsen
Langelinie allé 17
2100 København Ø
Danmark
+45 35 29 10 00
notifikationer@erst.dk
3B. Kulturministeriet
Nybrogade 2
1203 København K
Danmark
+45 33 92 33 70
kum@kum.dk
4. 2024/0054/DK - SERV30 - Medien
5. Entwurf eines Gesetzes über den Beitrag bestimmter Mediendiensteanbieter zur Förderung der dänischen Kultur
(Kulturbeitragsgesetz)
6. Audiovisuelle Mediendienste auf Abruf
7.
8. Ziel des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung von Artikel 13 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2018/1808 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU (ABl. L 303 vom 28.11.2018, S. 69-92) durch die Einführung einer Kulturbeitragsregelung für Anbieter audiovisueller Mediendienste (AVMD) auf Abruf mit Sitz in Dänemark oder einem anderen EU-Mitgliedstaat, die sich an Zielgruppen in Dänemark wenden.
Die Regelung zielt darauf ab, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, indem sie den Schwerpunkt auf audiovisuelle Mediendienste auf Abruf legt, um die Lücke zwischen Fernsehveranstaltern und Abrufanbietern in Bezug auf den Beitrag zur Produktion und Förderung von EU-Werken zu schließen. Die Regelung umfasst somit alle Arten von Mediendiensteanbietern bei der Bereitstellung eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf, unabhängig vom Geschäftsmodell (z. B. SVOD, TVOD, AVOD usw.).
Um eine ausgewogene und angemessene Wirkung der Kulturbeitragsregelung zu gewährleisten, erfolgt der Kulturbeitrag der einbezogenen Anbieter von AVMD auf Abruf in Form einer Gebühr, die teilweise durch Investitionen in dänische Inhalte ausgeglichen werden kann. Der Beitrag besteht aus zwei Hauptelementen.
Erstens wird eine Grundgebühr von 2 % des jährlichen beitragspflichtigen Umsatzes des Streamingdiensteanbieters in Dänemark festgesetzt.
Zweitens kann der Streamingdiensteanbieter neben der Grundgebühr eine von zwei Optionen wählen: 1) Der Streamingdiensteanbieter kann sich entscheiden, Direktinvestitionen in Produktionen und Koproduktionen neuer dänischer Filme, Serien und Dokumentarfilme von 5 % oder mehr seines jährlichen dänischen beitragspflichtigen Umsatzes zu tätigen (Investitionsoption); oder 2) die Streamingdiensteanbieter, die keine Direktinvestitionen in dänische Inhalte von 5 % oder mehr ihres jährlichen dänischen beitragspflichtigen Umsatzes tätigen, unterliegen stattdessen einer zusätzlichen Gebühr in Höhe von 3 % dieses Umsatzes, sodass die Gesamtgebühr im Rahmen dieser Option 5 % beträgt (zusätzliche Gebühr). Die Maßnahme ist somit so konzipiert, dass Streamingdiensteanbieter entscheiden können, wie die Investitionsverpflichtung so weit wie möglich erfüllt werden soll.
Die Einnahmen aus der Kulturbeitragsregelung werden 20/80 auf den öffentlich-rechtlichen dänischen Pool und die bestehenden Filmbeihilferegelungen aufgeteilt, um die dänische Filmproduktion zu subventionieren. Alle Anbieter von AVMD auf Abruf, die an der Regelung teilnehmen, einschließlich AVMD-Anbietern mit Sitz in anderen EU-Ländern, können im Rahmen der Regelung für Produktionen von Filmen, Serien und Dokumentarfilmen unterstützt werden.
9. Die Einführung eines Kulturbeitrags erfolgt vor dem Hintergrund rasanter technologischer Entwicklungen, insbesondere im Rahmen von Streamingdiensten, die nicht nur die bestehende finanzielle Grundlage infrage stellen, sondern auch die Zugänglichkeit und Verbreitung von dänischen (Spiel-)Filmen und Dokumentationen, die eine zentrale Rolle bei der Verbindung der Dänen im ganzen Land spielen und gleichzeitig die kulturelle und sprachliche Vielfalt fördern.
Vor diesem Hintergrund möchten die dänischen Behörden sicherstellen, dass sowohl nationale Anbieter audiovisueller Mediendienste auf Abruf (d. h. Anbieter mit Sitz oder Zweigniederlassung in Dänemark) als auch Anbieter audiovisueller Mediendienste auf Abruf mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten, die sich an Zielgruppen in Dänemark wenden, zur Produktion von dänischen (Spiel-)Filmen usw. beitragen, um sicherzustellen, dass dänische Produktionen auch künftig in Streamingdiensten auf Abruf vertreten sind.
Der Kulturbeitrag wird dazu beitragen, die finanzielle Nachhaltigkeit der dänischen audiovisuellen Produktion zu gewährleisten und die kulturelle Vielfalt der Auswahl an Werken zu erhöhen, die dem dänischen und europäischen Publikum zur Verfügung stehen. Der Kulturbeitrag geht nicht über das zur Erreichung seiner Ziele erforderliche Maß hinaus.
10. Verweise auf Grundlagentexte: Es sind keine Grundlagentexte verfügbar
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
email: grow-dir2015-1535-central@ec.europa.eu