Mitteilung 002
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2021) 00619
Richtlinie (EU) 2015/1535
Übersetzung der Mitteilung 001
Notifizierung: 2021/0097/I
No abre el plazo - Nezahajuje odklady - Fristerne indledes ikke - Kein Fristbeginn - Viivituste perioodi ei avata - Καμμία έναρξη προθεσμίας - Does not open the delays - N'ouvre pas de délais - Non fa decorrere la mora - Neietekmē atlikšanu - Atidėjimai nepradedami - Nem nyitja meg a késéseket - Ma’ jiftaħx il-perijodi ta’ dawmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Neotvorí oneskorenia - Ne uvaja zamud - Määräaika ei ala tästä - Inleder ingen frist - Не се предвижда период на прекъсване - Nu deschide perioadele de stagnare - Nu deschide perioadele de stagnare.
(MSG: 202100619.DE)
1. MSG 002 IND 2021 0097 I DE 16-02-2021 I NOTIF
2. I
3A. MINISTERO DELLO SVILUPPO ECONOMICO
Direzione generale per il mercato, la concorrenza, il consumatore, la vigilanza e la normativa tecnica
Divisione VI - Normativa tecnica - Sicurezza e conformità dei prodotti
00187 Roma - Via Sallustiana, 53
tel. +39 06 4705.5340 - e-mail: ucn98.34.italia@mise.gov.it
3B. Agenzia Dogane Monopoli
Direzione Giochi
Ufficio Apparecchi da intrattenimento
Roma
4. 2021/0097/I - H10
5. Entwurf technischer Vorschriften für die Herstellung, Einfuhr und Prüfung von Unterhaltungsgeräten ohne Geldgewinn nach Artikel 110 Absatz 7 des Königlichen Dekrets Nr. 773 vom 18. Juni 1931 mit nachfolgenden Änderungen (TULPS)
6. Unterhaltungsgeräte ohne Geldgewinn nach Artikel 110 Absatz 7 des Königlichen Dekrets Nr. 773 vom 18. Juni 1931 mit nachfolgenden Änderungen (TULPS)
7. –
8. Der Dekretentwurf besteht aus vier Kapiteln und dreizehn Artikeln, in denen die technischen Merkmale im Hinblick auf die Herstellung, Einfuhr und Prüfung von Unterhaltungsgeräten ohne Geldgewinn nach Artikel 110 Absatz 7 des Königlichen Dekrets Nr. 773 vom 18. Juni 1931 mit nachfolgenden Änderungen (TULPS) festgelegt sind.
In Kapitel 1 Artikel 1 und 2 und in Kapitel 4 Artikel 13 sind jeweils der Zweck, das Verzeichnis der in diesem Dekret verwendeten Begriffsbestimmungen sowie die Vorschriften zum Inkrafttreten und die aufgehobenen Vorschriften definiert.
In Kapitel 2, untergliedert in 10 Artikel, sind in den Artikeln 3, 4, 5, 6 und 7 die technischen Vorschriften für die Herstellung der Geräte samt den Mindestanforderungen sowie weitere besondere Anforderungen für jedes Gerätemodell, wie im Verzeichnis nach Artikel 2 festgelegt, enthalten. Artikel 8, 9 und 10 enthalten Vorgaben und besondere Vorschriften für technische Unterlagen, die jedem Gerätemodell beizufügen sind, sowie Pflichten im Hinblick auf das Führen, die Aufbewahrung und Aktualisierung des Wartungsverzeichnisses und die Anbringung von Schildern mit Warnungen, Informationen und der Geräteklassifizierung an jedem Gerät.
Schließlich sind in Kapitel 3 die Vorschriften für die technische Prüfung der Geräte durch Zertifizierungsstellen sowie die Ziele der durchzuführenden Prüfung zwecks Erteilung der Betriebserlaubnis nach Artikel 38 Absatz 3 des Gesetzes Nr. 388 vom 23. Dezember 2000 geregelt.
9. Artikel 104 des interdirektionalen Dekrets Nr. 104/2020, umgewandelt in das Gesetz Nr. 126 vom 13. Oktober 2020, sieht eine Änderung des Artikels 110 Absatz 7b des TULPS im Hinblick auf Unterhaltungsgeräte ohne Geldgewinn vor.
Insbesondere heißt es in dem Artikel: „Mit Verordnung des Direktors der Agentur für Zollwesen und Monopole, die innerhalb von neun Monaten ab dem Tag des Inkrafttretens dieser Bestimmung zu erlassen ist, werden technische Vorschriften für die Herstellung der Geräte nach Absatz 7 sowie Verwaltungsvorschriften für diese Geräte, einschließlich die numerischen Parameter von Geräten, die in Angebotsstellen installiert werden, in Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften festgelegt, um zu gewährleisten, dass den Risiken im Zusammenhang mit dem Glücksspiel vorgebeugt wird“.
Die derzeit geltenden Vorschriften aus dem Jahr 2005 müssen angepasst werden, damit sie den bedeutenden technologischen Entwicklungen der letzten Jahre, aber auch der neuen Sensibilisierung in Bezug auf die konkreten Arten von Spielen gerecht werden und vor allem um zu verhindern, dass gefälschte Geräte ohne Geldgewinn oder Geräte, die andere technologische Dienste (z. B. Verkauf von Guthaben für Mobiltelefonwertkarten) simulieren, bei denen es sich in Wirklichkeit aber um illegale Geräte mit Geldgewinn handelt, vertrieben und verbreitet werden.
Die von der Unterhaltungsbranche lange erwartete Maßnahme legt Anforderungen für jedes Gerätemodell nach Artikel 110 Absatz 7 des TULPS fest, präzisiert deren Funktionsweise, die Mindestanforderungen, die erforderlichen technischen und verwaltungstechnischen Unterlagen, die Spielmechanismen und die Zertifizierungsbestimmungen und dient als Grundlage für das Folgedekret des Wirtschaftsministers, das die Bemessungsgrundlage für die entsprechende anwendbare Steuer festlegt.
Der Dekretentwurf sieht eine besondere Regelung für sog. elektromechanische Geräte und – in Einklang mit dem Ziel der Vereinfachung von Verfahren - für bestimmte Gerätemodelle Regelungen vor, die weniger aufwendige und sofortige Zertifizierungen ermöglichen. Mit dem Entwurf wird zudem eine Lücke geschlossen, indem der Bereich der Geräte für die „Ticketeinlösung“, d. h. Geräte, die nach Abschluss des Spiels Kupons ausstellen, definiert wird.
In dem Dekretentwurf wird auch erstmals die Möglichkeit des Anschlusses von Geräten an das Internet vorgesehen und geregelt und es wird die Pflicht zur Klassifizierung nach PEGI oder einem gleichwertigen Alterseinstufungssystem eingeführt.
10. Verweise auf Grundlagentexte: - interdirektionales Dekret Nr. 133/UDG des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen – Autonome Verwaltung der Staatsmonopole im Einvernehmen mit dem Innenministerium – Abteilung für öffentliche Sicherheit vom 8. November 2005: entspricht dem endgültigen Wortlaut der Notifizierung 2005/0136/I
- Artikel 110 Absatz 7 des Königlichen Dekrets Nr. 773 und spätere Änderungen vom 18. Juni 1931 (TULPS): beigefügt unter „Sonstige Texte“;
- Gesetz Nr. 388 vom 23. Dezember 2000 - Artikel 38: beigefügt unter „sonstige Texte“;
- erläuternder Bericht: beigefügt unter „Sonstige Texte“.
11. Nein
12. –
13. Nein
14. Nein
15. –
16. TBT-Aspekte
NEIN – Der Entwurf hat keine erheblichen Auswirkungen auf den internationalen Handel.
SPS-Aspekte
Nein – Der Entwurf ist keine gesundheitspolizeiliche oder pflanzenschutzrechtliche Maßnahme
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