Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2026) 1016
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2026/0177/SE
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20261016.DE
1. MSG 001 IND 2026 0177 SE DE 02-04-2026 SE NOTIF
2. Sweden
3A. Kommerskollegium
3B. Justitiedepartementet. Regeringskansliet
4. 2026/0177/SE - SERV - Dienste der Informationsgesellschaft
5. Entwurf eines Gesetzes über die Entfernung von Online-Anwerbungsinhalten
6. Crime-as-a-Service (Straftaten auf Bestellung)
7.
8. Schwere Gewaltverbrechen, insbesondere Schießereien und Sprengstoffanschläge im kriminellen Milieu, stellen in Schweden nach wie vor ein großes Problem dar. Die Angriffe richten sich nicht nur gegen Personen innerhalb der kriminellen Netzwerke, sondern auch gegen deren Angehörige. In vielen Fällen waren auch völlig unbeteiligte Personen betroffen. Diese Entwicklung ist äußerst besorgniserregend; sie wirkt sich negativ auf die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl in der Gesellschaft aus und kann schlimmstenfalls das Vertrauen in die Justiz untergraben.
Jüngste Entwicklungen zeigen, dass immer mehr Kinder in kriminelle Netzwerke verwickelt sind und dass diese Kinder immer jünger werden. Auch die Anwerbung für kriminelle Netzwerke erfolgt heute schneller als früher, und Kinder und Jugendliche begehen oftmals bereits unmittelbar nach dem Eintritt in ein kriminelles Netzwerk schwerere Straftaten.
In jüngster Zeit ist ein Phänomen entstanden, das als „Crime-as-a-Service“ (Straftaten auf Bestellung) oder „Violence-as-a-Service“ (Gewalt auf Bestellung) bezeichnet wird. Dieses Phänomen zeichnet sich dadurch aus, dass schwere Straftaten wie Sprengstoffanschläge und Schießereien von Kriminellen über verschiedene digitale Dienste ausgeschrieben und koordiniert werden. Dabei kann es sich beispielsweise um den Transport von Waffen, Geld oder Drogen, die Erschießung einer Person oder einen Sprengstoffanschlag. Die Organisatoren und Anwerber verstecken sich hinter Pseudonymen und haben ihren Wohnsitz oft im Ausland. Bei den Personen, die angeworben werden und sich bereit erklären, die Straftaten zu begehen, handelt es sich häufig um Kinder und Jugendliche, die in keiner Beziehung zu dem Auftraggeber, dem potenziellen Opfer oder dem Ort stehen, an dem die Straftat begangen werden soll. Der Trend hin zu einem Dienstleistungsmarkt für Straftaten ist äußerst besorgniserregend.
Mit anderen Worten findet insbesondere die Anwerbung von Kindern und Jugendlichen inzwischen vermehrt online und über digitale Dienste statt, die zu wesentlichen Instrumenten für die Aktivitäten krimineller Netzwerke geworden sind. Die Aufträge werden öffentlich auf Social-Media-Plattformen wie TikTok, Instagram und Snapchat gepostet. Anschließend werden die Straftaten in geschlossenen Gruppen und verschlüsselten Chats auf Diensten wie Signal und Telegram detailliert geplant. Diese Dienste ermöglichen es, anonym zu kommunizieren und Nachrichten schnell zu löschen, was die Aufdeckung und Aufklärung der Straftaten erschwert. Die kriminellen Netzwerke beuten Kinder und Jugendliche auf äußerst skrupellose Weise aus. Damit wollen ältere Straftäter Risiken für sich selbst vermeiden.
Kinder und Jugendliche werden auch angeworben, um in Schweden schwere Straftaten gegen die Interessen anderer Staaten zu begehen, z. B. gegen ausländische diplomatische Vertretungen (schwedischer Sicherheitsdienst, „Iran setzt Straftäter in Schweden ein“, veröffentlicht am 30. Mai 2024, https://www.sakerhetspolisen.se/ovriga-sidor/nyheter/nyheter/2024-05-30-iran-anvander-kriminella-i-sverige.html). Auch schwedische Kinder und Jugendliche wurden angeworben, um Morde, Sprengstoffattentate gegen israelische und jüdische Ziele in Dänemark und andere Straftaten zu verüben.
9. Wesentlicher Inhalt der Rechtsvorschrift
Mit dem Gesetzentwurf soll es einer zuständigen Behörde ermöglicht werden, Anordnungen zu Erlassen, nach denen Online-Inhalte, die dazu bestimmt sind, Personen für die Begehung von Straftaten anzuwerben (Anwerbungsinhalte), entfernt oder unzugänglich gemacht werden müssen. Der Begriff „Anwerbungsinhalte“ bezeichnet Inhalte, die vernünftigerweise als Teil der strafbaren Vorbereitung einer Straftat oder Verabredung zu einer Straftat angesehen werden können, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren geahndet wird, oder bei der ein Minderjähriger an den kriminellen Aktivitäten beteiligt ist. Die Löschanordnung richtet sich an den Hostingdiensteanbieter, auf dessen Dienst der Inhalt gespeichert ist. Der Begriff „Hostingdiensteanbieter“ bezeichnet Hostingdiensteanbieter im Sinne der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates. Die Anordnung stellt somit eine Anordnung zum Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte im Sinne des Artikels 9 der genannten Verordnung dar. Die Inhalte sind so schnell wie möglich, spätestens jedoch eine Stunde nach Eingang der Anordnung, zu entfernen oder unzugänglich zu machen. Gegen einen Hostingdiensteanbieter, der gegen seine Verpflichtungen nach diesem Gesetz verstößt, kann eine Geldbuße festgesetzt werden.
Zweck der Rechtsvorschrift
Die Vorschläge zielen darauf ab, die Anwerbung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, für kriminelle Aktivitäten im Internet zu verhindern und das Phänomen „Crime-as-a-Service“ zu bekämpfen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen diese Rechtsvorschriften erlassen werden. Angesichts der schwerwiegenden Gründe für den Vorschlag werden die möglichen Auswirkungen des Vorschlags auf den freien Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU als verhältnismäßig angesehen.
10. Verweise auf Grundlagentexte: Es liegen keine Grundlagentexte vor.
11. Ja
12. Aufgrund ernster und unvorhersehbarer Vorkommnisse, die die öffentliche Sicherheit, die öffentliche Ordnung und den Jugendschutz betreffen, wird gemäß Artikel 6 Absatz 7 der Richtlinie (EU) 2015/1535 eine Ausnahme von der Stillhaltefrist in Anspruch genommen.
Eine ausführlichere Begründung findet sich im Anhang „Notifizierung“ der Entscheidung 260402.
13. Nein
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
email: grow-dir2015-1535-central@ec.europa.eu