Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2023) 3707
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2023/0755/ES
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20233707.DE
1. MSG 001 IND 2023 0755 ES DE 22-12-2023 ES NOTIF
2. Spain
3A. S. G. de Asuntos Industriales, Energéticos, de Transportes, Comunicaciones y Medio Ambiente.
D. G. de Coordinación del Mercado Interior y otras Políticas Comunitarias.
Ministerio de Asuntos Exteriores, Unión Europea y Cooperación.
Plaza del Marqués de Salamanca, 8 Madrid
3B. Ministerio de Transformación Digital.
Secretaría de Estado de Telecomunicaciones e Infraestructuras Digitales
Secretaría General de Telecomunicaciones y Ordenación de los Servicios de Comunicación Audiovisual
Subdirección General de Ordenación de los Servicios de Comunicación Audiovisual
4. 2023/0755/ES - SERV60 - Internetservices
5. Entwurf eines Königlichen Erlasses zur Regelung der Anforderungen, für die Einstufung als Nutzer von besonderer Bedeutung für die Zwecke der Bestimmungen des Gesetzes 13/2022 vom 7. Juli 2022, Allgemeine audiovisuelle Kommunikation.
6. Nutzer wie „Influencer“ oder „Vlogger“, die Video-Sharing-Dienste über eine Plattform, sowie Mediendienste oder soziale Netzwerke, die diesen zugeordnet sind nutzen, um ihre audiovisuellen Inhalte hochzuladen.
7.
8. Mit dem Entwurf des Königlichen Erlasses wird Artikel 94 des Gesetzes 13/2022 vom 7. Juli 2022, Allgemeine audiovisuelle Kommunikation, umgesetzt, eine Norm, die wiederum die Richtlinie (EU) 2018/1808 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste in spanisches Recht umsetzt.
Dieser Artikel regelt unter anderem die Anforderungen, die als „Influencer“ oder „Vlogger“ zu betrachten sind, d. h. Nutzer von Video-Sharing-Diensten über eine Plattform, die in der Lage sind, einen erheblichen Teil des Publikums zu mobilisieren und mit anderen Anbietern audiovisueller Mediendienste auf dem Markt für audiovisuelle Werbung zu konkurrieren. Es wird daher als angemessen erachtet, dass diese Nutzer, wenn sie eine Reihe von Anforderungen erfüllen (Publikum, Einnahmen, redaktionelle Verantwortung für Inhalte), einer Reihe von Verpflichtungen unterliegen, die darauf abzielen, die Zuschauer im Allgemeinen und insbesondere Minderjährige vor schädlichen oder schädlichen Inhalten zu schützen.
Der Entwurf des Königlichen Erlasses legt die Anforderungen an erhebliche Einnahmen und das Publikum fest, die in den Buchstaben a) und c) des Artikels 94.2 des Gesetzes 13/2022 vom 7. Juli 2022 festgelegt sind, um einen Nutzer von Video-Sharing-Diensten über eine Plattform als „Nutzer von besonderer Bedeutung“ zu betrachten.
Der Entwurf des Königlichen Erlasses besteht aus einer Präambel, 4 Artikeln in zwei Kapiteln und drei Schlussbestimmungen.
Der vollständige Entwurf des königlichen Erlasses wird notifiziert, damit der Kontext des zu notifizierenden Verordnungsentwurfs bewertet werden kann.
9. Die Richtlinie 2018/1808 vom 14. November 2018 umfasste im Anwendungsbereich der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste Videoplattformdienste und alle Social-Media-Dienste, bei denen das Video-Sharing eine wesentliche Funktionalität des Dienstes darstellt. Die Einbeziehung dieser Art von Diensten war sowohl aus wirtschaftlicher Sicht motiviert, da es sich um Dienstleistungen handelt, die mit den audiovisuellen Kommunikationsdiensten selbst um Werbeeinnahmen konkurrieren, als auch durch die Notwendigkeit, den Schutz der Nutzer und insbesondere der Minderjährigen vor schädlichen oder potenziell schädlichen Inhalten zu erhöhen.
Aufgrund ihrer Präsenz und ihrer Tätigkeit auf dem audiovisuellen und Werbemarkt wurden mit der Richtlinie sowie dem Gesetz 13/2022 eine Reihe von Verpflichtungen für Anbieter von Videoplattformdiensten in Bezug auf ihre audiovisuellen Inhalte, audiovisuelle kommerzielle Kommunikation und den Schutz ihrer Zuschauer (insbesondere Minderjährige) festgelegt.
„Nutzer von besonderer Bedeutung“ sind eine besondere Kategorie von Nutzern, die eine wirtschaftliche Tätigkeit durch die Produktion und Verbreitung audiovisueller Inhalte über diese Art von Diensten ausüben und über die Plattform ein bedeutendes Publikum innerhalb des Video-Sharing-Dienstes haben, wodurch sie ein größeres Potenzial haben, ihr Publikum und insbesondere Minderjährige zu beeinflussen.
Daher wird es als notwendig erachtet, die Anforderungen sowohl hinsichtlich der Einnahmen als auch des Publikums festzulegen, die „Nutzer von besonderer Bedeutung“ erfüllen müssen, um als solche angesehen zu werden. Die Einhaltung dieser Anforderungen führt zur Verpflichtung zur Registrierung in einem staatlichen Register der Anbieter sowie zur Einhaltung der Vorschriften über audiovisuelle Inhalte, audiovisuelle kommerzielle Kommunikation und den Schutz von Minderjährigen.
10. Verweise auf Grundlagentexte: Die Grundtexte wurden mit einer früheren Mitteilung übermittelt:
2020/0713/E
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
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