Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2024) 1369
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2024/0283/IE
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20241369.DE
1. MSG 001 IND 2024 0283 IE DE 27-05-2024 IE NOTIF
2. Ireland
3A. National Standards Authority of Ireland
1 Swift Square
Northwood
Santry
Dublin 9
D09 A0E4
E-mail: EUDirective2015.1535@nsai.ie
Telephone: +353 1 807 3854
3B. Coimisiún na Meán
One Shelbourne Buildings
Shelbourne Road
Dublin 4
D04 NP20
Contact person: Calum Fabb
Email: cfabb@cnam.ie / Telephone: +353 (0)1 644 1281
4. 2024/0283/IE - SERV - Dienste der Informationsgesellschaft
5. Entwurf eines Online-Sicherheitskodex
6. Video-Sharing-Plattform-Dienste (VSPD), die unter die Richtlinie 2010/13/EU in der durch die Richtlinie (EU) 2018/1808 geänderten Fassung (im Folgenden „AVMD-Richtlinie“) fallen.
7.
8. Coimisiún na Meán schlägt vor, einen Online-Sicherheitskodex zur Umsetzung von Artikel 28b der AVMD-Richtlinie zu verabschieden. Der Entwurf des Kodex besteht aus zwei Teilen.
Teil A enthält einleitende Bestimmungen, die unter anderem bestätigen, dass der Kodex nur für VSPD-Anbieter gilt, die der Rechtshoheit des Staates unterliegen, und keine Ex-ante-Kontrollmaßnahmen vorschreibt, die nicht mit Artikel 8 des Gesetzes über digitale Dienste im Einklang stehen. Teil A enthält allgemeine Verpflichtungen für VSPD-Anbieter gemäß Abschnitt 139K des irischen Rundfunk- und Fernsehgesetzes 2009 und Artikel 28b der AVMD-Richtlinie. Dazu gehören die Maßnahmen, die VSPD-Anbieter gegebenenfalls zum Schutz der Allgemeinheit und von Kindern ergreifen müssen.
In Teil B werden VSPD-Anbietern spezifischere Verpflichtungen auferlegt und geeignete Maßnahmen festgelegt, die sie ergreifen müssen, um den Schutz von Kindern und der Allgemeinheit gemäß Artikel 28b Absatz 1 Buchstaben a, b und c der Richtlinie zu gewährleisten und die Anforderungen von Artikel 9 Absatz 1 zu erfüllen. Dies umfasst Folgendes:
Inhalte: VSPD-Anbieter werden verpflichtet, in verbindliche Geschäftsbedingungen Beschränkungen aufzunehmen, um Nutzer daran zu hindern, beschränkte Videoinhalte und beschränkte, untrennbare nutzergenerierte Inhalte (wie definiert) hochzuladen oder weiterzugeben. Ferner werden VSPD-Anbieter verpflichtet, in den Geschäftsbedingungen entweder das Hochladen oder die gemeinsame Nutzung von Videoinhalten für Erwachsene (wie definiert) zu beschränken oder die Inhalte als für Kinder ungeeignet einzustufen. Plattformen, deren Hauptzweck (oder der eines abtrennbaren Bereichs) in Videoinhalten für Erwachsene besteht, müssen die Nutzung der Plattform oder des Bereichs durch Kinder verhindern.
Audiovisuelle kommerzielle Kommunikation: VSPD-Anbieter müssen sicherstellen, dass diese Kommunikation leicht erkennbar ist, sie müssen schädliche audiovisuelle kommerzielle Kommunikation oder Schleichwerbung verbieten und sie müssen eine Funktion einrichten, mit der Nutzer erklären können, ob von ihnen hochgeladene Inhalte eine derartige Kommunikation enthalten.
Mechanismen und Verfahren: VSPD-Anbieter müssen Melde- und Kennzeichnungsmechanismen und -verfahren für die Bearbeitung und Beilegung von Beschwerden einrichten und betreiben. Wenn Videoinhalte für Erwachsene nicht durch die Geschäftsbedingungen ausgeschlossen werden, sind Altersüberprüfungsmaßnahmen und Inhaltseinstufungssysteme erforderlich. Dienste, die Nutzer unter 16 Jahren zulassen, müssen eine elterliche Kontrolle einrichten. Der Kodex sieht vor, dass VSPD-Anbieter ihre Geschäftsbedingungen anwenden müssen, um die Konten häufiger Rechtsverletzer zu sperren.
Sonstige Verpflichtungen: Der Kodex sieht vor, dass VSPD-Anbieter einen jährlichen Aktionsplan für Medienkompetenz veröffentlichen. Zudem müssen sie sicherstellen, dass die von ihnen erhobenen personenbezogenen Daten von Kindern nicht für kommerzielle Zwecke verarbeitet werden, und sie müssen Coimisiún na Meán in bestimmten Zeitabständen über die Bearbeitung von Beschwerden Bericht erstatten.
9. Eine der wichtigsten Aufgaben von Coimisiún na Meán im Rahmen des Rundfunk- und Fernsehgesetzes 2009 besteht darin, Online-Sicherheitskodizes für VSPD und Anbieter dieser Dienste zu entwickeln. Dies entspricht den Verpflichtungen aus Artikel 28b der AVMD-Richtlinie. Coimisiún na Meán hat den Entwurf eines Kodex ausgearbeitet, mit dem sichergestellt werden soll, dass VSPD-Anbieter geeignete Maßnahmen ergreifen, um Kinder vor schädlichen Inhalten, einschließlich illegaler Inhalte und Videoinhalte für Erwachsene, zu schützen. Des Weiteren soll der Kodex die Allgemeinheit vor Inhalten schützen, die als Anstiftung zu Gewalt oder Hass, als Aufforderung zur Begehung einer terroristischen Straftat, als Material über sexuellen Kindesmissbrauch, als strafbare Handlung im Zusammenhang mit Rassismus oder Fremdenfeindlichkeit oder als bestimmte kommerzielle Kommunikation zu betrachten sind. Der Kodex wird mit anderen Maßnahmen zum Schutz der Nutzer vor Schäden einhergehen, darunter das Gesetz über digitale Dienste und die Verordnung über terroristische Online-Inhalte.
10. Verweise auf die Grundlagentexte: 2020/0782/IRL
Die Grundlagentexte wurden in einer früheren Notifizierung übermittelt:
2020/0782/IRL
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
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