Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2024) 1774
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2024/0372/BG
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20241774.DE
1. MSG 001 IND 2024 0372 BG DE 03-07-2024 BG NOTIF
2. Bulgaria
3A. Министерство на икономиката и индустрията
Дирекция " Европейски въпроси и законодателство на ЕС за стоки и услуги"
ул. "Славянска" № 8, 1052 София
Tel.: +359 2 940 7336; +359 2 940 7522; +359 2 940 7480
FAX: +359 2 987 8952
e-mail: infopointBG@mi.government.bg
3B. Министерство на регионалното развитие и благоустройството,
дирекция "Технически правила и норми",
ул. "Св.св. Кирил и Методий" 17-19
1202 София
тел.:+359 2 9405215
4. 2024/0372/BG - B00 - Bauart
5. Entwurf einer Verordnung zur Organisation des Straßenverkehrs mit Ampeln
6. Der Entwurf der Verordnung über die Organisation des Straßenverkehrs mit Ampeln legt die Bedingungen, die Reihenfolge, den Standort, die Art der Platzierung und die Anforderungen an Ampeln bei der Organisation des Verkehrs auf öffentlichen Straßen fest.
7.
8. Der Entwurf der Verordnung über die Verkehrsorganisation mit Ampeln legt die Bedingungen, die Reihenfolge, den Standort, die Art der Platzierung und die Anforderungen an Ampeln bei der Organisation des Verkehrs auf öffentlich zugänglichen Straßen, die Arten von Lichtsignalen zur Regelung des Fahrzeug- und Fußgängerverkehrs sowie die Dauer der Zwischenzeiten, Übergangszeiträume, Genehmigungssignale und den Ampelzyklus fest. Die Bestimmungen der Verordnung Nr. 17 von 2001 zur Regelung des Straßenverkehrs mit Lichtsignalen wurden überarbeitet und analysiert, auf deren Grundlage einige Texte beibehalten und neue Anforderungen hinzugefügt wurden:
— eine einheitliche Größe und Art der dreiteiligen Ampel festlegen, um die Bewegung von Radfahrern zu regeln. Der kleinere Durchmesser, der für Verkehrssignalabschnitte zur Regulierung des Radverkehrs festgelegt ist, wird die Möglichkeiten der Fahrzeugführer verringern die Verkehrssignale, in ihrer Wahrnehmung zu verwechseln;
— eine kombinierte Regelung für Fußgänger und Radfahrer zu ermöglichen, um die potenzielle Anzahl der verwendeten Ampeln zu verringern;
— Einführung eines zusätzlichen Lichtabschnitts mit gelbem Blinklicht, um die Aufmerksamkeit der Fahrer zu erhöhen, wenn sie einen anderen Verkehrsteilnehmer passieren müssen (wenn sie Straßenbahn-, Rad- und/oder Fußgängerinfrastruktur überqueren);
— Einführung von Anforderungen, die die Benutzung von Knöpfen zum Überqueren der Straße in einer bestimmten Richtung durch Personen mit Sehbehinderung erleichtern und gleichzeitig die Bereitstellung zusätzlicher Informationen durch taktile Schilder und/oder Braille-Schrifttext ermöglichen;
— Festlegung der Einbauhöhe und der Funktionen von Fußgängerknöpfen; ein Verbot der Verwendung von grünem und rotem Licht, das von Knöpfen ausgestrahlt wird, ist vorgesehen, um bei den Verkehrsteilnehmern keine Verwirrung hervorzurufen.
— verlangen, dass das akustische Signal, das das Signal zum Überqueren der Straße begleitet, ein anderes Geräusch und/oder eine andere Dauer des Schalls und/oder der Pause in verschiedenen Kreuzungsrichtungen hat, was zu einer besseren Orientierung von Personen mit Sehbehinderung beim Überqueren einer Kreuzung führt;
— die Sichtbarkeit der Ampelsignale dadurch verbessern, dass der Ringstreifen des Kontrastbildschirms gelb gefärbt wird;
— Festlegung von Anforderungen an die technischen Mittel zur Verkehrssteuerung mittels Lichtsignalen, die die Anwendung der neuesten technischen Verbesserungen gewährleisten;
— Einführung der Möglichkeit, dass die Masten und Konsolen, an denen Ampeln angebracht werden, sowie die Mittel zur Befestigung mit gelber Farbe versehen werden, wodurch ihre Sichtbarkeit verbessert wird;
— die Möglichkeit zu regeln, die Ampelsteuerung mit einer spezialisierten zentralen Kontrollsoftware, die in den letzten Jahren eingeführt wurde, zu kontrollieren;
— Aktualisierung der Kriterien für die Einführung einer separaten Phase zur Regulierung des Fußgängerverkehrs an einer Kreuzung und zur Einführung einer Fußgängerphase auf Anfrage. Die erwartete Wirkung besteht darin, den Durchsatz der Kreuzungen für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen;
— Ergänzung durch einen neuen Algorithmus, um festzustellen, ob ein separates Freisignal eingeführt werden muss, um den Verkehr von nach links fahrenden Straßenfahrzeugen zu regulieren. Er enthält ein klares Kriterium für die Entwerfer bei der Entscheidung, das linke Abbiegen in eine separate Phase zu trennen, und zwar auf der Grundlage der Statistiken über Straßenverkehrsunfälle und des Verhältnisses der Konfliktströme an der jeweiligen Kreuzung.
9. Der Entwurf einer Verordnung über die Organisation des Straßenverkehrs mit Ampeln zielt darauf ab, die Organisation des Straßenverkehrs zu verbessern, indem er mit Lichtsignalen reguliert wird, und wird die Einführung moderner Technologien ermöglichen sowie die Auslegungspraxis harmonisieren und so die Straßenverkehrssicherheit verbessern.
10. Verweise auf Grundlagentexte: Es gibt keinen Haupttext
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
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