Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2025) 2107
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2025/0428/FI
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20252107.DE
1. MSG 001 IND 2025 0428 FI DE 07-08-2025 FI NOTIF
2. Finland
3A. Työ- ja elinkeinoministeriö
Työllisyys ja toimivat markkinat -osasto
PL 32
FI-00023 VALTIONEUVOSTO
maaraykset.tekniset.tem@gov.fi
puh. +358 29 504 7022
3B. Poliisihallitus
Arpajaishallinto / Rahapelitoiminnan valvonnan ryhmä
Konepajankatu 2, 11710 Riihimäki
PL 50, 11101 Riihimäki
Sähköposti: arpajaishallinto@poliisi.fi
Puhelin: 0295 480 181 (Poliisihallituksen vaihde)
4. 2025/0428/FI - H10 - Glücksspiele
5. Meldepflicht nach dem Glücksspielgesetz
6. Glücksspiel
7.
8. Der Vorschlag würde detailliertere Anforderungen an die jährlichen schriftlichen Berichte festlegen, die der Konzessionär gemäß dem Glücksspielgesetz (xx/2025) vorzulegen hat. Die schriftlichen Jahresberichte umfassen den Aktionsplan für das folgende Jahr, das Budget für das folgende Jahr, den Jahresabschluss für das vorangegangene Jahr, einen Bericht über die Vermarktung von Glücksspielen für das vorangegangene Jahr, einen Bericht über die Entwicklung der Glücksspielaktivitäten im vorangegangenen Jahr, einen Plan zur Selbstkontrolle und einen Bericht über Maßnahmen zur Verhinderung und Verringerung von Schäden durch Glücksspiele sowie einen Bericht über unregelmäßige oder verdächtige Wetten, Fälle von Wettbewerbsmanipulation und Maßnahmen zur Bekämpfung von Wettbewerbsmanipulation.
Der Aktionsplan soll die wichtigsten Pläne und Änderungen bei den Glücksspielaktivitäten beschreiben. Der Haushaltsplan enthält den Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben für das folgende Haushaltsjahr. Der Jahresabschluss des Vorjahres soll die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bilanz sowie die Erläuterungen enthalten. Der Lizenzinhaber soll der Aufsichtsbehörde unter Berücksichtigung der in der Verordnung ausdrücklich aufgeführten Aspekte einen Jahresbericht über die Vermarktung von Glücksspieldiensten für das Vorjahr vorlegen. In dem Bericht über die Entwicklung der Glücksspielaktivitäten aus dem Vorjahr soll beschrieben werden, welche der wichtigsten Pläne im Zusammenhang mit Glücksspielaktivitäten und der erteilten Lizenz umgesetzt wurden und welche nicht. Darüber hinaus soll der Lizenzinhaber einen Selbstüberwachungsplan und einen Bericht über die Maßnahmen vorlegen, die er im Vorjahr ergriffen hat, um glücksspielbedingte Schäden zu verhindern und zu verringern. Außerdem soll ein jährlicher Bericht über unregelmäßige oder verdächtige Wetten in den Wettlokalen des Lizenznehmers, über vermutete und festgestellte Fälle von Wettbewerbsmanipulation und über die zur Bekämpfung von Wettbewerbsmanipulation ergriffenen Maßnahmen erstellt werden.
Stichworte: Glücksspielgesetz, Glücksspiel, Bericht, Studien, Selbstkontrollplan, Sorgfaltspflicht, Marketing, Wettbewerbsmanipulation
9. In dem Vorschlag würden die Fristen für die Vorlage der im Glücksspielgesetz (xx/2025) genannten Berichte und der Inhalt der Berichte festgelegt. Die Meldepflicht würde auferlegt, um eine proaktive, systematische und wirksame Überwachung der Glücksspielaktivitäten zu gewährleisten.
Die oben beschriebenen Jahresberichte ermöglichen es der Behörde, das Gesamtbild der Tätigkeiten vor Beginn des Haushaltsjahres zu bewerten. Dies würde es ermöglichen, mögliche Risiken, Prioritäten und den Bedarf an gezielten Kontrollen rechtzeitig zu erkennen. Mit dieser Verordnung würden die Verantwortlichkeiten der Betreiber präzisiert. Gleichzeitig würde sie die Legalität des Glücksspielbetriebes und die Schadensvermeidung im Vorfeld unterstützen.
10. Verweise auf Grundlagentexte: Die grundlegenden Texte wurden im Zusammenhang mit einer früheren Notifizierung vorgelegt:
2024/0601/FI
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
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