Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2026) 0094
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2026/0007/PL
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20260094.DE
1. MSG 001 IND 2026 0007 PL DE 12-01-2026 PL NOTIF
2. Poland
3A. Ministerstwo Rozwoju i Technologii, Departament Obrotu Towarami Wrażliwymi i Bezpieczeństwa Technicznego,
Plac Trzech Krzyży 3/5, 00-507 Warszawa, tel.: (+48) 22 411 93 94, e-mail: notyfikacjaPL@mrit.gov.pl
3B. Przedstawiciel wnioskodawców w pracach nad projektem ustawy - poseł Gabriela Lenartowicz
adres email: gabrielalenartowicz@gmail.com; nr telefonu: +48 571244002
4. 2026/0007/PL - S10E - Verpackung
5. Gesetzentwurf des Parlaments zur Änderung des Gesetzes über Verpackungen und Verpackungsabfälle und des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Verpackungen und Verpackungsabfälle sowie bestimmter anderer Gesetze.
6. - Diversifizierung der Methoden zur Erfüllung der Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Verpackungen gemäß Anhang 1a Nummer 3 des Gesetzes,
- Verpflichtung, eine getrennte Sammelquote für Verpackungen zu erreichen, die mindestens dem in Anhang 1a Nummer 3 des Gesetzes festgelegten Menge entspricht.
7.
Richtlinie Nr. 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle
Der Entwurf sieht vor, dass Personen, die Produkte in Getränkeverpackungen abfüllen und Produkte direkt in Getränkeverpackungen abfüllen, weiterhin verpflichtet sind, eine getrennte Sammelquote für Verpackungen von mindestens der in Anhang 1a Nummer 3 des Gesetzes festgelegten Menge zu erreichen, wobei der Umfang dieser Verpflichtung unverändert bleibt. Die Art und Weise der Umsetzung wird jedoch geändert, indem die Möglichkeit eingeführt wird, zwischen einer Teilnahme am zentralen Pfandsystem und dem Betrieb eines unabhängigen Verpackungssammelsystems zu wählen.
8. Der Entwurf sieht vor, dass Personen, die Produkte in Getränkeverpackungen abfüllen und Produkte direkt in Getränkeverpackungen abfüllen, weiterhin verpflichtet sind, eine getrennte Sammlung von Verpackungen in Höhe von mindestens der in Anhang 1a Nummer 3 des Gesetzes festgelegten Menge zu erreichen. Der Entwurf zielt darauf ab, die Vorschriften für die Umsetzung der Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Getränkeverpackungen aus wiederverwendbaren Glasflaschen zu präzisieren.
Nach geltendem Recht können außerhalb des Pfandrückgabesystems gesammelte Verpackungen auf die in Artikel 21a Absatz 2 des Gesetzes festgelegte Verpflichtung angerechnet werden, es gibt jedoch keine Bestimmungen, in denen die genauen Bedingungen und die Art und Weise der Nachweisführung hinsichtlich der Erfüllung dieser Verpflichtung in Bezug auf außerhalb des Pfandrückgabesystems betriebene Sammelsysteme festgelegt sind. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, dass die Teilnahme am zentralen Pfand- und Rückgabesystem für Verpackungen gemäß Anhang 1a Nummer 3 des Gesetzes freiwillig sein sollte, wobei es Unternehmen gestattet sein soll, eigene Sammelsysteme für wiederverwendbare Glasflaschen zu betreiben. Der Entwurf sieht vor, dass die Bestimmungen für Unternehmen, die Produkte direkt in Getränkeverpackungen in Verkehr bringen, mit Ausnahme derjenigen, die sich auf das Pfandsystem beziehen, entsprechend für Unternehmen gelten, die Produkte in Getränkeverpackungen gemäß Anhang 1a Nummer 3 des Gesetzes in Verkehr bringen und dem Pfandsystem nicht beigetreten sind.
9. Das Kernproblem besteht darin, dass nach Inkrafttreten des Gesetzes vom 13. Juli 2023 zur Änderung des Gesetzes über Verpackungen und Verpackungsabfälle sowie bestimmter anderer Gesetze die Gefahr besteht, dass effiziente Rückgabesysteme für Mehrwegglasflaschen, die von den Herstellern selbst organisiert werden, abgeschafft werden. Der derzeitige Wortlaut von Artikel 9 Absatz 3 dieses Gesetzes erfordert die Beendigung nicht organisierter Systeme durch die vertretende Stelle zum 31. Dezember 2025. Das Problem hat folgende praktische Dimensionen:
a) Risiko für Sammelebenen: Aktuelle Produktionsanlagen erreichen einen Wirkungsgrad von mehr als 90 %. Die Einbeziehung von Mehrwegflaschen in ein formalisiertes zentrales Pfand- und Rückgabesystem (das sich auf Einwegverpackungen konzentriert) birgt die Gefahr, dass diese Werte durch eine Verlängerung der Logistikkette und den Verlust der Kontrolle über den Verpackungsumlauf überschritten werden.
b) Kosten- und Preissteigerungen: Die obligatorische Teilnahme am zentralen System führt zu einem erheblichen Anstieg der Logistikkosten (Herstellergebühren, Transport zu den Zählzentren), was zu höheren Produktpreisen für die Verbraucher führen kann.
c) Übermäßige Regulierung („gold-plating“): Die EU-Rechtsvorschriften (SUP-Richtlinie, PPWR-Verordnung) sehen keine Verpflichtung vor, wiederverwendbare Glasflaschen in das zentrale Pfand- und Rückgabesystem aufzunehmen. Die derzeitigen nationalen Bestimmungen gehen über die EU-Anforderungen hinaus.
10. Verweis(e) auf Grundlagentext(e): 2024/0527/PL,2023/0351/PL
Im Rahmen der früheren Notifizierung wurden Grundlagentexte übermittelt:
2024/0527/PL
2023/0351/PL
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
email: grow-dir2015-1535-central@ec.europa.eu