Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2022) 03672
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notificación - Oznámení - Notifikation - Notifizierung - Teavitamine - Γνωστοποίηση - Notification - Notification - Notifica - Pieteikums - Pranešimas - Bejelentés - Notifika - Kennisgeving - Zawiadomienie - Notificação - Hlásenie-Obvestilo - Ilmoitus - Anmälan - Нотификация : 2022/0693/D - Notificare.
No abre el plazo - Nezahajuje odklady - Fristerne indledes ikke - Kein Fristbeginn - Viivituste perioodi ei avata - Καμμία έναρξη προθεσμίας - Does not open the delays - N'ouvre pas de délais - Non fa decorrere la mora - Neietekmē atlikšanu - Atidėjimai nepradedami - Nem nyitja meg a késéseket - Ma’ jiftaħx il-perijodi ta’ dawmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Neotvorí oneskorenia - Ne uvaja zamud - Määräaika ei ala tästä - Inleder ingen frist - Не се предвижда период на прекъсване - Nu deschide perioadele de stagnare - Nu deschide perioadele de stagnare.
(MSG: 202203672.DE)
1. MSG 001 IND 2022 0693 D DE 14-10-2022 D NOTIF
2. D
3A. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat E B 3, 11019 Berlin,
Tel.: 0049-30-2014-6353, Fax: 0049-30-2014-5379, E-Mail: infonorm@bmwi.bund.de
3B. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Referat 321, 53123 Bonn, Tel.: 0049 228 99 529 4354, Fax: 0049 228 99 529 4162, E-Mail: 321@bmel.bund.de
4. 2022/0693/D - C00A
5. Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - TierHaltKennzG)
6. Kennzeichnung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs mit der Haltungsform, in der die Tiere, von denen das Lebensmittel gewonnen wurden, gehalten wurden:
- betroffene Tierhaltung: Haltung von Mastschweinen
- betroffene Lebensmittel: frisches Fleisch, das von Mastschweinen gewonnen wurde, einschließlich Hackfleisch/Faschiertes und Nebenprodukten der Schlachtung, mit Ausnahme von Fleischzubereitungen.
7. -
8. Regelungen zur Einführung und Verwendung einer verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung bei frischem unverarbeiteten Fleisch von Mastschweinen, das von Schweinen in Deutschland stammt und in Deutschland hergestellt wurde.
- Regelungen zur freiwilligen Teilnahme von ausländischen Betrieben und Lebensmittelunternehmern an der Kennzeichnung.
- In Zusammenhang mit der Kennzeichnung der Lebensmittel:
- Ausgestaltung der Kennzeichnung auf verpackten und unverpackten Lebensmitteln
sowie im Onlinehandel,
- Aufgaben der Länder sowie der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bei der
Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben des Gesetzes,
- Bußgeldvorschriften bei Verstößen gegen das Gesetz.
9. 89 % der Verbraucher in Deutschland geben auf die Frage, welche Angaben ihnen auf Lebensmittelverpackungen wichtig sind, an, dass ihnen Angaben zu den Haltungsbedingungen der Tiere bei Produkten tierischen Ursprungs wichtig oder sehr wichtig sind. Eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung, die deutlich macht, dass Tiere besser gehalten werden, als es gesetzlich vorgeschrieben ist, halten 87 % für wichtig oder sehr wichtig. Durch die Einführung der Tierhaltungskennzeichnung im vorliegenden Gesetz wird dem Bedürfnis der Verbraucher Rechnung getragen. Das Gesetz verbessert die Wissensgrundlage für eigenverantwortliche Entscheidungen beim Erwerb von Lebensmitteln im Hinblick auf tierschutzfachliche Aspekte. Die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher im Sinne eines tierwohlorientierten Verbraucherschutzes wird gestärkt.
10. Bezug zu den Grundlagentexten: Anlage 4 des Gesetzes verweist auf Vorschriften der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in Bezug auf die Haltung von Tieren. (Link: https://www.gesetze-im-internet.de/tierschnutztv/)
Frühere Notifizierungen:
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vom 25.10.2001 (Notifizierung 2001/312/D) und weitere.
Grundlagentexte wurden im Rahmen einer früheren Notifizierung übermittelt: 2020/0566/D: 2020/0571/D
11. Nein
12. -
13. Nein
14. Nein
15. Die Folgenabschätzung ist im Gesetzesentwurf in Teil A der Begründung (Allgemeiner Teil) unter VI. Gesetzesfolgen zu finden.
16. TBT-Übereinkommen
Ja
SPS-Übereinkommen
Nein - Der Entwurf ist keine gesundheitspolizeiliche oder pflanzenschutzrechtliche Maßnahme
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