Mitteilung 002
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2017) 02068
Richtlinie (EU) 2015/1535
Übersetzung der Mitteilung 001
Notifizierung: 2017/0370/IRL
No abre el plazo - Nezahajuje odklady - Fristerne indledes ikke - Kein Fristbeginn - Viivituste perioodi ei avata - Καμμία έναρξη προθεσμίας - Does not open the delays - N'ouvre pas de délais - Non fa decorrere la mora - Neietekmē atlikšanu - Atidėjimai nepradedami - Nem nyitja meg a késéseket - Ma’ jiftaħx il-perijodi ta’ dawmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Neotvorí oneskorenia - Ne uvaja zamud - Määräaika ei ala tästä - Inleder ingen frist - Не се предвижда период на прекъсване - Nu deschide perioadele de stagnare - Nu deschide perioadele de stagnare.
(MSG: 201702068.DE)
1. MSG 002 IND 2017 0370 IRL DE 04-08-2017 IRL NOTIF
2. IRL
3A. National Standards Authority of Ireland
1 Swift Square
Northwood
Santry
Dublin 9
D09 A0E4
Ireland
Tel: 00 353 (0)1 807 3854
Email: EUDirective2015.1535@nsai.ie
3B. Paul McDonald
Department of Communications, Climate Action and Environment
Environmental Radiation Policy and Air Quality section
Newtown Road
Wexford
Ireland
Ph: 00353 53911 2080
Email: paul.mcdonald@dccae.gov.ie
4. 2017/0370/IRL - S00E
5. VERORDNUNG ÜBER DAS GESETZ ÜBER LUFTVERUNREINIGUNG (INVERKEHRBRINGEN, VERKAUF, VERTRIEB UND VERBRENNUNG VON BESTIMMTEN BRENNSTOFFEN) VON 2017 zur Änderung der Rechtsverordnung mit der Bezeichnung Verordnung über das Gesetz über Luftverunreinigung (Inverkehrbringen, Verkauf, Vertrieb und Verbrennung von bestimmten Brennstoffen) von 2012.
6. Kohle für den Hausgebrauch.
7. -
8. Für Irland ergeben sich im Rahmen des EU-Rechts, namentlich der Richtlinie über nationale Emissionshöchstwerte (2016/2284/EU) und der Richtlinie über saubere Luft für Europa (2008/50/EG), gesetzliche Verpflichtungen, die mit der Luftverunreinigung verbundenen gesundheitlichen Auswirkungen zu reduzieren. Während sich die Reduzierung der Luftverunreinigung aus der Umsetzung der EU-weiten Rechtsvorschriften ergeben sollten, besteht für jeden Mitgliedstaat die Pflicht, seine eigenen geeigneten nationalen Strategien auszuarbeiten, durch die das eigene Luftverunreinigungsprofil bestimmt und effektiv angegangen werden soll. Dabei sollten Strategien enthalten sein, die darauf abzielen, die maßgeblichen Hauptverursacher der Luftverunreinigung zu reduzieren.
Die Verwendung fester Brennstoffe im Hausgebrauch ist in Irland schätzungsweise für mehr als 50 % der Luftverunreinigung durch Feinstaub (PM2,5) verantwortlich, obwohl durch sie weniger als 5 % des nationalen Energiebedarfs gedeckt wird. PM2,5 hat direkte Auswirkungen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt und ist Schätzungen zufolge für 95 % der 1600 frühzeitigen Todesfälle, die in Irland auf die Luftverunreinigung zurückzuführen sind (EWR, 2016), verantwortlich. Emissionen fester Brennstoffe für den Hausgebrauch werden durch EU-Rechtsvorschriften derzeit nicht behandelt. Diese Tatsache und der unverhältnismäßige Beitrag zur Luftverunreinigung und zu frühzeitigen Todesfällen machen es erforderlich, dass Irland Schritte einleitet, ergänzende einzelstaatliche Maßnahmen zu erarbeiten und umzusetzen, um diesen Hauptemissionsverursacher zu reduzieren.
Seit 1990 besteht in Irland ein Rechtsrahmen, in dem Emissionen von Wohngebäuden über die Ausweisung von Bereichen mit sauberer Luft im Rahmen des Gesetzes über die Luftverunreinigung von 1987 behandelt werden können. In dem Entwurf der Verordnung werden die bestehenden Netze von Bereichen mit sauberer Luft in größeren Stadtgebieten in Irland zusammengefasst sowie auf kleiner Stadtgebiete und landesweit ausgeweitet, damit alle Menschen von sauberer Luft profitieren können. In dem Entwurf der Verordnung ist außerdem die effektivere Umsetzung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften vorgesehen, indem ein konsistenter landesweiter Rechtsrahmen zur Verfügung gestellt wird.
9. In Irland werden noch ungewöhnlich viele feste Brennstoffe für den Hausgebrauch eingesetzt (siehe Diagramm, Abbildung 1 des angehängten Berichts), die hauptsächlich aus Brennstoffen auf Kohle- und Torfbasis bestehen; diese Energiequellen umfassen Kohle (7,7 %), Torf (7,5 %) und einen geringen Anteil Biomasse (1,2 %). Kohle ist die bedeutendste Quelle für PM2,5 und für 47 % aller Emissionen von Wohnhäusern verantwortlich. Torf und Biomasse sind jeweils für 43 % und 10 % verantwortlich. Die Umweltschutzbehörde hat herausgefunden, dass der Luftverunreinigungsgrad außerhalb der Bereiche für saubere Luft höher ist, und unterstützt somit einen landesweiten Bereich für saubere Luft.
Durch den Entwurf der Verordnung werden die bestehenden Bereiche für saubere Luft auf das gesamte Land ausgedehnt, um für bestimmte Kohlearten einen nationalen Mindeststandard zur Emissionsreduzierung festzulegen, durch den der Umstieg von Rohkohle auf sauberere Brennstoffe, zum Beispiel hergestellte Kohleerzeugnisse, entsprechend den WHO-Empfehlungen (2014) gefördert werden soll. Ein Wechsel zu hergestellten Brennstoffen kann außerdem Vorteile für das Klima bieten, da somit Erzeugnisse mit geringerem Kohlenstoffgehalt, die mit Biomasse vermischt werden, gefördert werden, was wiederum mit der nationalen Steuerpolitik im Einklang steht, durch die der Biomasseanteil in hergestellter Kohle mit geringer Rauchentwicklung nicht von der Kohlenstoffsteuer erfasst wird (Einschätzung der GD TAXUD von 2015, Ref. TAXUD.C.2(2015)4708811 VZ/sk).
10. Bezug zu den Grundlagentexten: Verordnung über das Gesetz über die Luftverunreinigung (Inverkehrbringen, Verkauf, Vertrieb und Verbrennung von bestimmten Brennstoffen) von 2012. http://www.irishstatutebook.ie/eli/2012/si/326/made/en/print
11. Nein
12. -
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16. TBT-Aspekt
Ja
SPS-Aspekt
Nein – der Entwurf ist keine gesundheitspolizeiliche oder pflanzenschutzrechtliche Maßnahme
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