Mitteilung 901
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2024) 2265
Informationsverfahren EG - EFTA
Notifizierung: 2024/9011/NO
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20242265.DE
1. MSG 901 IND 2024 9011 NO DE 28-08-2024 NO NOTIF
2. Norway
3A. Royal Ministry of Trade, Industry and Fisheries
Departement of Trade Policy
P.O. Box 8090, Dep
NO-0032 Oslo
Norway
3B. Norwegian Public Roads Administration, Directorate of Public Roads
Postboks 1010 Nordre Ål
2605 Lillehammer
NORWAY
4. 2024/9011/NO - T40T - Stadt- und Straßenverkehr
5. Vorschrift zur Änderung der Vorschrift Nr. 1233 vom 28. Juni 2022 über die Genehmigung von Fahrzeugen und Fahrzeuganhängern, zur öffentlichen Konsultation
6. Die Vorschrift betrifft die Verpflichtungen des Herstellers in Bezug auf die nationale Einzelgenehmigung in Kapitel Vier der Vorschrift.
7.
8. Die norwegische Straßenverwaltung schlägt neue Bestimmungen in Kapitel 4 der Vorschrift über die Einzelgenehmigung vor, um die Verpflichtungen des Herstellers zu regeln. Ziel ist es, die Verantwortlichkeiten des Herstellers im Zusammenhang mit der Einzelgenehmigung des vollständigen Fahrzeugs zu klären. Die Bestimmungen klären auch die Verantwortung für Bauteile, Systeme und selbständige technische Einheiten beim Bau des Fahrzeugs. Der Entwurf enthält auch Bestimmungen über die Unterrichtung anderer Hersteller über Änderungen am Fahrzeug und über die Bedingungen für Änderungen in künftigen Bauphasen.
Der Entwurf ändert theoretisch nicht den rechtlichen Status quo, sondern präzisiert zentrale Aspekte der Verordnung (EU) 2018/858 und der Verordnung (EU) 2019/2144. Die vorgeschlagenen Bestimmungen gelten bereits qua § 1-4 der Fahrzeugvorschrift, aber es besteht eine besondere Notwendigkeit, diese in Bezug auf die nationale Einzelgenehmigung von Neufahrzeugen zu präzisieren.
Der Entwurf zielt auch darauf ab, den Schwerpunkt auf die Zusammenarbeit zwischen den Herstellern zu legen, um ein effizienteres Genehmigungsverfahren zu gewährleisten. Beim mehrstufigen Bau von Fahrzeugen ist es von entscheidender Bedeutung, dass sich die jeweiligen Hersteller ihrer Verantwortung bewusst sind und mit anderen Herstellern über Faktoren kommunizieren, die sich auf verschiedene Anforderungen und auf die von diesen abgedeckten Ebenen auswirken können.
In dem Entwurf werden die Verantwortlichkeiten der verschiedenen Hersteller im Zusammenhang mit dem Bau eines Fahrzeugs in mehreren Stufen und durch mehrere Hersteller konkretisiert. Die Straßenverkehrsverwaltung hält es für besonders wichtig, die Interaktion zwischen den verschiedenen Herstellern zu stärken, da die Fahrzeugtechnologie und die verschiedenen Sicherheitssysteme komplexer werden und erhebliche Bedingungen aufweisen, die sichergestellt werden müssen, damit die Funktionen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit aufrechterhalten werden.
9. Die norwegische Straßenverwaltung arbeitet kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit der Vorschriften für die Nutzer zu verbessern und strebt eine Gleichbehandlung im Genehmigungsverfahren an. Die Abteilung Straßenverkehrsteilnehmer und Fahrzeuge zielt darauf ab, ein zukunftsorientiertes Regelwerk zu entwickeln und zu verwalten, das Verkehrssicherheit und Nachhaltigkeit gewährleistet und eine effiziente Umsetzung durch die Behörden ermöglicht. Eine effiziente Umsetzung durch die Behörden wird den Nutzern nicht nur mehr Wert für ihr Geld bieten, sondern auch ein Mittel sein, um gleiche Wettbewerbsbedingungen herzustellen und aufrechtzuerhalten.
Wenn es um die Einzelgenehmigung von Fahrzeugen geht, zeigt unsere Studie, dass die internationalen Vorschriften, die sie regeln, für Hersteller, Antragsteller und Sachbearbeiter bei der Straßenverwaltung nicht leicht zugänglich sind. Die Studie hat auch gezeigt, dass die Hersteller nicht zur Rechenschaft gezogen werden oder sich ihrer Verantwortung im Sinne der Vorschriften nicht vollständig bewusst sind. Daher ist die Straßenverkehrsverwaltung der Ansicht, dass klarere norwegische Vorschriften unerlässlich sind, um die Anforderungen an die Einzelgenehmigung leichter zugänglich zu machen, während gleichzeitig die Verantwortlichkeiten des Herstellers im norwegischen Akt betont werden. Ein klarerer Rechtsrahmen wird auch dazu beitragen, eine konsistente und vorhersehbare Bearbeitung von Fällen durch das Personal der Straßenverwaltung sicherzustellen.
Die Existenz der genannten Herausforderungen wird auch durch den Bericht von PwC mit dem Titel „Quality Audit of the Process for Approval of Heavy Vehicles“ aus dem Jahr 2021 gestützt. In ihren Empfehlungen stellen die Autoren fest: „Maßnahmen, die zu mehr Kompetenz, Verantwortung und Bewusstsein in der Branche beitragen, werden sich weiterhin positiv auswirken und die Frustration sowohl für die Branche als auch für die Sachbearbeiter aufgrund des Umfangs der eingereichten Unterlagen verringern.“
PwC hebt in seinem Prüfbericht auch hervor, dass „die Einzelgenehmigung schwerer Fahrzeuge durch einen komplexen EU-Rechtsrahmen geregelt ist, mit zahlreichen Rechtsakten, die die Anforderungen an Fahrzeuge ausführlich beschreiben. Die Anwendung und das Verständnis dieser Rechtsakte erfordern auch fundiertes technisches Fachwissen, sowohl innerhalb der Straßenverwaltung als auch unter den Interessengruppen der Industrie.“
Einer der Gründe für diese Herausforderungen ist, dass sich die internationalen Vorschriften häufig auf die Typgenehmigung konzentrieren, was es für die Nutzer schwierig macht, sie mit den Genehmigungsverfahren in Verbindung zu bringen, bei denen es um die nationale Einzelgenehmigung von Neufahrzeugen geht. Die Verordnung (EU) 2018/858 wurde durch das EWR-Abkommen in norwegisches Recht umgesetzt und bietet durch Artikel 45 Flexibilität bei der Gestaltung von Alternativen zu den Anforderungen der Verordnung, sofern die alternativen Anforderungen im Hinblick auf Umweltschutz und Verkehrssicherheit relevant sind.
Dieser Handlungsspielraum wird daher genutzt, um nationale Anpassungen in Bezug auf die allgemeinen Verpflichtungen des Herstellers in der nationalen Einzelgenehmigung, die Verpflichtungen des Herstellers in Bezug auf die Verwendung von Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten mit Einschränkungen und Bedingungen sowie die Verantwortlichkeiten des Herstellers in Bezug auf von mehreren Herstellern gebaute Fahrzeuge vorzunehmen. Diese Vorschriften gelten und werden heute praktiziert, sollen jedoch als nationale Vorschriften aufgenommen werden, um klarer zu klären, was für die nationale Einzelgenehmigung von Neufahrzeugen gilt.
10. Verweise auf die Grundlagentexte: Keine Grundlagentexte verfügbar
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
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