Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2025) 1803
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2025/0363/NL
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20251803.DE
1. MSG 001 IND 2025 0363 NL DE 09-07-2025 NL NOTIF
2. Netherlands
3A. Ministerie van Financiën, Douane Groningen, CDIU.
3B. Ministerie van Infrastructuur en Waterstaat, Hoofddirectie Bestuurlijke en Juridische Zaken, afdeling Spoor en Weg
4. 2025/0363/NL - T00T - Transport
5. Änderung der Fahrzeugverordnung mit Anforderungen an die Beleuchtung und die maximale Anzahl von Sitzen für Fahrgäste von speziellen Kleinkrafträdern
6. Produkte: Spezielle Kleinkrafträder: Elektrofahrzeuge mit einer maximalen Nenndauerleistung von 4 kW und einer maximalen Baugeschwindigkeit von 25 km/h, für die keine europäische Typgenehmigung erforderlich ist.
7.
8. Mit dieser Verordnung wird die Fahrzeugverordnung geändert. Die Fahrzeugverordnung enthält unter anderem die Anforderungen, die ein spezielles Kleinkraftrad erfüllen muss, um für eine nationale Typgenehmigung in Betracht zu kommen, und die Anforderungen, die ein spezielles Kleinkraftrad erfüllen muss, wenn es auf der Straße verwendet wird. Diese Änderung kann zwei technische Anforderungen für spezielle Kleinkrafträder enthalten:
Artikel I Teil A Absätze 1 und 2 in Verbindung mit Teil C enthält eine Änderung der Zulassungsanforderung für eine alternative Position der Beleuchtung auf der Rückseite eines speziellen Kleinkraftrads.
Spezielle Kleinkrafträder sind Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h, die mit einem Elektromotor mit einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW ausgestattet sind, mit Ausnahme von Behindertenfahrzeugen, für die keine Typgenehmigung nach den im Rahmen der Europäischen Union festgelegten Vorschriften erforderlich ist. In den Niederlanden ist es verboten, spezielle Kleinkrafträder ohne nationale Genehmigung auf dem Markt bereitzustellen oder in Verkehr zu bringen. Die in europäischen und internationalen Verordnungen festgelegten Anforderungen an zwei- oder dreirädrige und vierrädrige Fahrzeuge wurden für die Zwecke der nationalen Typgenehmigung für spezielle Kleinkrafträder als sinngemäß anwendbar erklärt. Europäische und internationale Verordnungen über die Platzierung der Beleuchtung auf der Rückseite des Fahrzeugs gelten nicht für bestimmte spezielle Kleinkrafträder, wie Elektroroller. Elektroroller haben eine niedrige Rückseite, so dass die Beleuchtung nicht in der festgelegten Höhe im Verhältnis zur Fahrbahnoberfläche angebracht werden kann. Daher wird in diese Verordnung eine Ausnahme aufgenommen, damit diese speziellen Kleinkrafträder von diesen Bestimmungen abweichen können. In Ausnahmefällen können die Hersteller die Beleuchtung in einer anderen Höhe oder Breite an der Rückseite des Fahrzeugs anbringen, wenn die Struktur des Fahrzeugs es nicht zulässt, dass das Fahrzeug die Standardanforderungen erfüllt. Das spezielle Kleinkraftrad muss weiterhin die alternative Anforderung an die geometrische Sichtbarkeit der Beleuchtung erfüllen, damit das Fahrzeug für andere Verkehrsteilnehmer deutlich sichtbar bleibt.
Artikel I, Teil B: Dauerhafte Anforderung von bis zu acht Sitzplätzen für Fahrgäste in einem speziellen Kleinkraftrad für die Beförderung von Fahrgästen.
Zusätzlich zu den Zulassungsanforderungen für die nationale Typgenehmigung für die Bereitstellung oder das Inverkehrbringen eines Fahrzeugs auf dem Markt gibt es auch sogenannte „ständige Anforderungen“. Dabei handelt es sich um Anforderungen, die Fahrzeuge, die auf öffentlichen Straßen verkehren oder stehen, kontinuierlich erfüllen müssen.
Diese Verordnung enthält die ständige Anforderung, dass alle Kleinkrafträder zur Personenbeförderung höchstens acht Sitzplätze für Fahrgäste haben dürfen. Dieselbe Anforderung gilt auch für die Erlangung einer nationalen Typgenehmigung für das Inverkehrbringen oder die Bereitstellung auf dem Markt. Die Einführung der ständigen Anforderung bedeutet, dass alle speziellen Kleinkrafträder für die Personenbeförderung, die bereits im Einsatz sind und auf öffentlichen Straßen gefahren werden oder stehen, auch maximal acht Sitzplätze haben dürfen.
Für alle speziellen Kleinkrafträder gelten die gleichen Anforderungen, unabhängig davon, wo das Fahrzeug hergestellt wird. Eine gegenseitige Anerkennung ist daher nicht erforderlich. Diese Anforderungen enthalten auch keine Elemente, die in den Niederlanden hergestellte Fahrzeuge begünstigen.
9. Artikel I Teil A Nummern 1 und 2 in Verbindung mit Teil C: Zulassungsanforderung für eine alternative Beleuchtungsposition auf der Rückseite eines speziellen Kleinkraftrads
Öffentliches Interesse: Diese Zulassungsanforderung für einen alternativen Standort der Rückbeleuchtung bei einem speziellen Kleinkraftrad fördert die Verkehrssicherheit.
Eignung Diese Zulassungsanforderung bedeutet, dass die Beleuchtung von einer bestimmten Stelle aus in Höhe, Länge und Breite für andere Verkehrsteilnehmer hinter dem speziellen Kleinkraftrad sichtbar sein muss. Die Anforderung ist daher geeignet, die Straßenverkehrssicherheit zu gewährleisten.
Notwendigkeit Die Anforderung ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die Beleuchtung aller speziellen Kleinkrafträder auf der Rückseite für andere Verkehrsteilnehmer deutlich sichtbar ist. Es gibt keine weniger strenge Methode zur Gewährleistung der Straßenverkehrssicherheit als die Anforderung, dass spezielle Kleinkrafträder diese Typgenehmigungsanforderungen für die nationale Typgenehmigung erfüllen müssen, bevor sie auf dem Markt bereitgestellt oder in Verkehr gebracht werden.
Angemessenheit. Die Zulassungsanforderung steht in einem angemessenen Verhältnis zu dem Ziel, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Die Zulassungsanforderung gibt an, von welcher Stelle aus die Beleuchtung in Höhe, Breite und Länge mindestens so sichtbar sein muss, dass andere Verkehrsteilnehmer das spezielle Kleinkraftrad deutlich sehen können. Diese Anforderung ist minimal erforderlich, um die Sichtbarkeit des Fahrzeugs im Verkehr und damit die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Diskriminierungsfreiheit: Die Registrierungspflicht gilt für alle speziellen Kleinkrafträder, die in den Niederlanden verwendet werden, unabhängig davon, wo das Fahrzeug hergestellt wird. Die Anforderung enthält keine Elemente, die in den Niederlanden hergestellte spezielle Kleinkrafträder begünstigen. Die Anforderung ist daher nicht diskriminierend.
Artikel I, Teil B: Ständige Anforderung an bis zu acht Sitzplätzen für Fahrgäste in einem speziellen Kleinkraftrad für die Personenbeförderung
Öffentliches Interesse: Diese ständige Anforderung fördert die Verkehrssicherheit.
Eignung Die Anforderung von maximal acht Sitzplätzen für Fahrgäste in einem speziellen Kleinkraftrad für die Personenbeförderung verhindert, dass das Fahrzeug durch zu viele Fahrgäste überladen wird. Überladen bedeutet, dass das Fahrzeug schwerer beladen ist als das maximale Gewicht, für das das Fahrzeug konstruiert und gebaut ist. Durch die Überlastung wird das Fahrzeug weniger wendig und stabil, springt weniger schnell an und unterliegt einem höheren Verschleiß. All dies ist im Hinblick auf die Straßenverkehrssicherheit unerwünscht. Die Anforderung ist daher geeignet, die Straßenverkehrssicherheit zu gewährleisten.
Notwendigkeit Die Anforderung ist notwendig, da es keine weniger strenge Methode gibt, um die Gefahr der Überladung zu beseitigen und damit die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, als die Festlegung einer verbindlichen Höchstzahl von Fahrgästen für alle speziellen Kleinkrafträder, die auf öffentlichen Straßen fahren oder stehen.
Angemessenheit. Die Anforderung steht in einem angemessenen Verhältnis zu dem Ziel, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Besitzer bestehender Fahrzeuge mit zehn Sitzplätzen können die ständige Anforderung problemlos erfüllen, indem sie zwei Gurte aus dem Fahrzeug entfernen. Die Einführung der ständigen Anforderung wurde ebenfalls im Jahr 2019 angekündigt und steht im Einklang mit den zuvor eingeführten Zulassungsanforderungen von bis zu acht Fahrgästen in einem speziellen Kleinkraftrad zur Personenbeförderung für eine nationale Typgenehmigung im Jahr 2024. Die Branche konnte sich bereits seit mehreren Jahren auf diese ständige Anforderung vorbereiten.
Diskriminierungsfreiheit Die Registrierungspflicht gilt für alle speziellen Kleinkrafträder, die in den Niederlanden verwendet werden, unabhängig davon, wo das Fahrzeug hergestellt wird. Die Anforderung enthält keine Elemente, die in den Niederlanden hergestellte spezielle Kleinkrafträder begünstigen. Die Anforderung ist daher nicht diskriminierend.
10. Nummern oder Titel der Grundlagentexte: Es liegen keine Grundlagentexte vor.
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
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