Mitteilung 002
Mitteilung der Kommission - SG(2011) D/51616
Richtlinie 98/34/EG
Übersetzung der Mitteilung 001
Notifizierung: 2011/0340/HU
No abre el plazo - Nezahajuje odklady - Fristerne indledes ikke - Kein Fristbeginn - Viivituste perioodi ei avata - Καμμία έναρξη προθεσμίας - Does not open the delays - N'ouvre pas de délais - Non fa decorrere la mora - Neietekmē atlikšanu - Atidėjimai nepradedami - Nem nyitja meg a késéseket - Ma’ jiftaħx il-perijodi ta’ dawmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Nao inicia o prazo - Neotvorí oneskorenia - Ne uvaja zamud - Määräaika ei ala tästä - Inleder ingen frist - Не се предвижда период на прекъсване - Nu deschide perioadele de stagnare - Nu deschide perioadele de stagnare.
(MSG: 201101616.DE)
1. MSG 002 IND 2011 0340 HU DE 08-07-2011 HU NOTIF
2. HU
3A. Nemzetgazdasági Minisztérium
Notifikációs Központ
Budapest
Honvéd u. 13-15.
H-1880
Tel: (361) 374-2873
Fax: (361) 473-1622
E-mail: notification@nfgm.gov.hu
3B. Nemzetgazdasági Minisztérium
Jövedelem és Forgalmi Adók Főosztály
Budapest
József nádor tér 2-4.
H-1051
Tel: (36 1) 79-51-673
Fax: (36-1) 79-50-297
E-mail cím: lorant.kanyo@ngm.gov.hu
4. 2011/0340/HU - C50A
5. Gesetz Nr. ... von 2011 über die Volksgesundheits-Verbrauchssteuer
6. Beim ersten Verkauf von Erzeugnissen der Nahrungsmittelindustrie mit einem hohen Zucker-, Salz- bzw. Koffeingehalt in Ungarn schreibt das Gesetz die Steuerpflicht des Verkäufers vor. Zu den steuerpflichtigen Produktgruppen gehören die Erfrischungsgetränke mit einem zugesetzten Zuckergehalt von über 8 g/100 ml, die Energiegetränke mit einem zugesetzten Zuckergehalt von über 8 g/100 ml und einem Koffeingehalt von über 10 mg/100 ml, die vorverpackten, gesüßten Erzeugnisse mit einem zugesetzten Zuckergehalt von über 25 %, die gesalzenen Snacks sowie die Speisewürzen, Suppenpulver, Soßenpulver und -basen mit einem hohen Salzgehalt.
7. -
8. Der Gesetzesentwurf schreibt eine direkte Bruttobesteuerung mit dem Ziel vor, den einheimischen Verbrauch von Erzeugnissen mit einem Gesundheitsrisiko, das heißt mit einem zu hohen Zucker-, Salz- und Koffeingehalt, zu senken und Mittel für Gesundheitsdienstleistungen, insbesondere die Programme zur Förderung der Volksgesundheit zu gewinnen. Steuerschuldner sind die Personen oder Organisationen, die das Erzeugnis im Inland zum ersten Mal verkaufen. Da es sich bei der Steuer um eine direkte Steuer handelt, führt der erneute Verkauf des Erzeugnisses nicht zu einer Steuerpflicht bei den späteren Verkäufern. Bemessungsgrundlage der Steuer ist die verkaufte Menge des steuerpflichtigen Erzeugnisses, je nach Art des Produkts in Kilogramm oder Liter. Von der Steuerpflicht befreit ist derjenige, der im Kalenderjahr weniger als 50 Liter oder 50 Kilogramm des steuerpflichtigen Erzeugnisses verkauft, ferner ist auch der Verkauf im Ausland des steuerpflichtigen Erzeugnisses von der Steuer befreit, da das Erzeugnis in diesem Fall im Ausland verzehrt wird, was für Ungarn kein Risiko für die Volksgesundheit mit sich bringt.
Die Klausel über die erfolgte Notifizierung im Sinne von Richtlinie 98/34/EG Artikel 12 ist im Entwurf nicht enthalten, wird jedoch in die Schlussbestimmungen der Version aufgenommen, die aufgrund der Änderungsempfehlung des Parlaments veröffentlicht wird.
9. Der Gesetzesentwurf hat zwei Ziele.
Das primäre Ziel ist die mittelbare Förderung der Verbesserung des Gesundheitszustands der ungarischen Bevölkerung. Daher erstreckt sich die Geltung der Volksgesundheits-Verbrauchssteuer auf die Nahrungsmittelerzeugnisse, deren Verzehr nachweislich unvereinbar mit einer gesunden Lebensweise ist. Es ist allgemein bekannt, dass in dieser Hinsicht ein überhöhter Zucker- bzw. Salzgehalt sowie die Verwendung von Zusatzstoffen, die die Leistung der Verbraucher innerhalb kurzer Zeit künstlich steigern (z. B. Koffein), ein Risiko darstellt.
Ein weiteres Ziel ist die Schaffung einer neuen Finanzquelle zur Finanzierung von Dienstleistungen für die Volksgesundheit, insbesondere der Volksgesundheitsprogramme.
10. Referenzdokumente sind nicht verfügbar.
11. Nein
12. -
13. Nein
14. Ja
15. -
16. TBT-Aspekte
NEIN - Der Entwurf hat keine erheblichen Auswirkungen auf den internationalen Handel.
SPS-Aspekte
Nein - Der Entwurf ist keine gesundheitspolizeiliche oder pflanzenschutzrechtliche Maßnahme.
Catherine Day
Főtitkár
Európai Bizottság
Kapcsolat: 98/34 irányelv
Fax: (32-2) 296 76 60
E-mail: dir83-189-central@ec.europa.eu