Mitteilung 002
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2017) 00211
Richtlinie (EU) 2015/1535
Übersetzung der Mitteilung 001
Notifizierung: 2017/0029/EE
No abre el plazo - Nezahajuje odklady - Fristerne indledes ikke - Kein Fristbeginn - Viivituste perioodi ei avata - Καμμία έναρξη προθεσμίας - Does not open the delays - N'ouvre pas de délais - Non fa decorrere la mora - Neietekmē atlikšanu - Atidėjimai nepradedami - Nem nyitja meg a késéseket - Ma’ jiftaħx il-perijodi ta’ dawmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Neotvorí oneskorenia - Ne uvaja zamud - Määräaika ei ala tästä - Inleder ingen frist - Не се предвижда период на прекъсване - Nu deschide perioadele de stagnare - Nu deschide perioadele de stagnare.
(MSG: 201700211.DE)
1. MSG 002 IND 2017 0029 EE DE 30-01-2017 EE NOTIF
2. EE
3A. Majandus- ja Kommunikatsiooniministeerium, siseturuosakond, siseturu toimimise talitus.
Harju 11, 15072 Tallinn.
el.teavitamine@mkm.ee
tel: 00 372 6256 405 – faks: 00 372 6313 029
3B. Sotsiaalministeerium, rahvatervise osakond.
Gonsiori 29, 15027 Tallinn
triinu.taht@sm.ee
tel: 00 372 6269142; faks: 00 372 6992209
4. 2017/0029/EE - X00M
5. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Alkohol und des Werbegesetzes
6. Alkoholische Getränke, Werbung und Verkaufsförderung für alkoholische Getränke
7. -
8. Mit dem Gesetzentwurf werden die Bestimmungen des Gesetzes über Alkohol geändert, in denen der Verkauf von Alkohol, die Präsentation alkoholischer Erzeugnisse und der Altersnachweis des Käufers beim Erwerb von Alkohol geregelt sind. Das Gesetz über Alkohol wird geändert, indem diesem Bestimmungen zur Verbesserung der staatlichen Aufsicht hinzugefügt werden und die Einhaltung der gesetzlichen Auflagen durch eine Test-Transaktion hinzugefügt werden. Dies sollte die bessere Einhaltung des Verkaufsverbots für Alkohol an Minderjährige gewährleisten und den Kampf gegen den illegalen Verkauf von Alkohol stärken. Mit dem Gesetzentwurf werden die Bestimmungen des Werbegesetzes geändert, mit denen der Inhalt der Werbeanzeigen für Alkohol beschränkt werden; die Liste der Orte, an denen Werbung für Alkohol verboten ist, wird ergänzt und die Bestimmungen zur Beschränkung der Verkaufsförderung für Alkohol durch günstige Preise spezifiziert und geändert; Anforderungen an die Gesundheitswarnungen festgelegt und die Werbung für Alkohol in den sozialen Medien beschränkt.
Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf eine ausführliche Liste der in der Werbung für Alkohol zulässigen Elemente und es wird darin festgelegt, dass die in der Werbung für Alkohol enthaltenen Informationen keinerlei Beschreibung eines positiven Umfeldes enthalten dürfen. Er enthält auch eine Liste der Elemente, die nicht in der Werbung für Alkohol enthalten sein dürfen. Im Gegensatz zum derzeitigen Gesetz über Alkohol werden Bestimmungen zu den Gesundheitswarnungen festgelegt.
Der Gesetzentwurf enthält eine Liste der Orte, an denen Werbung für Alkohol verboten ist. Über die vorhandenen Beschränkungen hinaus wird die derzeitige Version folgendermaßen geändert: Werbung für Alkohol in Freizeitanlagen hauptsächlich für Kinder und junge Menschen ist verboten; die zeitliche Beschränkung für das Senden von Werbung für Alkohol im Fernsehen und im Radio ist auszuweiten; die Veröffentlichung von Werbung für Alkohol auf der Vorder- und Rückseite von Zeitungen und Zeitschriften sowie deren Beilagen ist verboten; Werbung für Alkohol im Freien ist vollständig verboten und Werbung für Alkohol auf Internetseiten und Online-Communities ist, ausgenommen Internetseiten von Destillerien, verboten.
Das Werbegesetz verbietet darüber hinaus die Möglichkeit, Alkohol während einer Verkaufsförderung kostenlos oder zu ermäßigten Preisen zu erhalten. Dies umfasst auch ein Verbot, das gleiche alkoholische Getränk zum Verkauf anzubieten und an derselben Verkaufsstelle, an der das Produkt als Einzelprodukt sowie als Teil einer vom Hersteller verpackten Sammelpackung angeboten wird, zu unterschiedlichen Stückpreisen zu verkaufen.
Laut Gesetzentwurf umfasst das Werbeverbot Verbraucherspiele, Lotterien oder Wettbewerbe, die - durch deren Anleitungen, Beschreibungen oder Werbeanzeigen – mit der Marke eines alkoholischen Getränks zusammenhängen oder anderweitig verbunden sind.
Gleichermaßen ist es Handelsunternehmen untersagt, derartige Informationen in Text- oder visueller Form in den Netzwerken sozialer Medien oder bei Online-Communities zu veröffentlichen, sofern diese von Verbrauchern geschaffen wurden oder von diesen geteilt werden sollen.
9. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über Alkohol und des Werbegesetzes dient dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und zielt darauf ab, die negativen sozialen, wirtschaftlichen und gesundheitlichen Auswirkungen des Alkoholkonsums zu verringern und sicherzustellen, dass Kinder und junge Menschen in einem sicheren Umfeld aufwachsen können.
Der Alkoholkonsum in Estland entspricht dem europäischen Durchschnitt, doch liegen die alkoholbedingten Schäden erheblich über dem Durchschnitt. Der Konsum von Alkohol durch Minderjährige und junge Menschen spielt beim Auftreten von alkoholbedingten Schäden eine erhebliche Rolle, da der Konsum von Alkohol als Minderjähriger das Risiko der Abhängigkeit deutlich steigert. Darüber hinaus steht Alkohol auch direkt mit den drei häufigsten Ursachen für die Jugendsterblichkeit in Verbindung: Verkehrsunfälle, nicht unbeabsichtigte Schädigung und Mord. Beinah 85 % der 15-jährigen in Estland haben bereits Alkohol konsumiert und fast die Hälfte von ihnen war bereits einmal betrunken.
Mit diesem Gesetzentwurf wird die Auswirkung der Faktoren, die den Konsum von Alkohol herbeiführen, insbesondere bei den gefährdeten Gruppen (Minderjährige, junge Menschen, Familien mit Kindern, von Alkohol abhängige Personen und Personen mit alkoholbedingter Erkrankung) verringert. Der Konsum von Alkohol ist bei diesen Gruppen mit überdurchschnittlichen negativen Folgen verbunden. Er zielt darauf ab, Minderjährige in ihrem Umfeld weniger dem Alkohol und der Werbung dafür auszusetzen und die Verfügbarkeit von Alkohol für Minderjährige zu unterbinden, um den Konsum von Alkohol durch Minderjährige und die daraus folgenden negativen Auswirkungen für die Gesellschaft kurz- und langfristig zu verringern.
Internationale Studien haben gezeigt, dass Werbung die Werte junger Menschen und deren Einstellung zu Alkohol beeinflusst. Es wurde auch dargelegt, dass Werbung einen Einfluss auf den ersten Alkoholkonsum und das Alter, in dem eine Person erstmalig betrunken ist, haben kann. Dies wiederum steht im Zusammenhang mit der Wahrscheinlichkeit, später alkoholabhängig zu werden. Verschiedene (in der Entwurfsbegründung bezeichnete) Studien sowohl in Estland als auch auf internationaler Ebene haben gezeigt, dass junge Leute sich der Werbung sehr bewusst sind; diese beeinflusst sowohl deren Erwartungen an den Alkoholkonsum als auch deren Alkoholkonsum im späteren Leben. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass junge Menschen besonders durch emotionale Strategien in der Werbung wie Musik, Humor, positives Umfeld und Geschichtenerzählen beeinflusst werden.
Daher ist es zum Schutz Minderjähriger vor den nachteiligen Folgen der Werbung für Alkohol erforderlich, die an junge Menschen gerichtete Werbung für Alkohol einzuschränken und den Reiz derartiger Werbung und somit die möglichen Folgen auf die Werte junger Menschen, zu reduzieren.
10. Verweis(e) auf (den) Grundlagentext(e): Gesetz über Alkohol
Werbegesetz
Grünbuch zur Alkoholpolitik
11. Nein
12. -
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16. TBT-Aspekt
Nein - der Entwurf hat keine erheblichen Auswirkungen auf den internationalen Handel.
SPS-Aspekt
Nein - der Entwurf ist keine gesundheitspolizeiliche oder pflanzenschutzrechtliche Maßnahme.
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