Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2023) 2339
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2023/0487/BE
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20232339.DE
1. MSG 001 IND 2023 0487 BE DE 04-08-2023 BE NOTIF
2. Belgium
3A. Algemene Directie Kwaliteit en Veiligheid - Dienst Verbindingsbureau - BELNotif
NG III – 2de verdieping
Koning Albert II-laan, 16
B - 1000 Brussel
be.belnotif@economie.fgov.be
3B. Vlaamse Overheid
Departement Mobiliteit en Openbare Werken
4. 2023/0487/BE - T00T - Transport
5. Entwurf eines Dekrets der flämischen Regierung zur Änderung der Vorschriften über die Umwandlung eines Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor in ein Elektrofahrzeug
6. Umwandlung eines Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor in ein Elektrofahrzeug
7.
8. Die Umwandlung eines Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor in ein Elektrofahrzeug (Nachrüstung) ist eine vielversprechende Maßnahme, um Fahrzeuge grüner zu machen. Der Grund dafür ist, dass die Verbesserung der Luftqualität eines der Ziele der flämischen Regierung ist.
Dies ist jedoch ein wesentlicher Umbau, bei dem unter anderem die Sicherheit der Fahrgäste, der anderen Verkehrsteilnehmer und der Rettungsdienste gewährleistet werden muss. Hierzu sind besondere Sicherheitsanforderungen zu erarbeiten.
Eine interföderale, offizielle Arbeitsgruppe wurde mit der Ausarbeitung von Verordnungen beschäftigt, um dies zu ermöglichen. Die Arbeitsgruppe hat sich bemüht, sowohl föderale als auch regionale Vorschriften anzupassen und die Einbeziehung der Sektoren sicherzustellen.
Am 22. Mai 2023 wurde im belgischen Amtsblatt das königliche Dekret vom 19. April 2023 zur Änderung des königlichen Dekrets vom 15. März 1968 zur Festlegung allgemeiner Vorschriften über die technischen Anforderungen von Kraftfahrzeugen, Anhängern, Teilen und Sicherheitseinrichtungen sowie des königlichen Dekrets vom 10. Oktober 1974 über allgemeine Vorschriften über die technischen Anforderungen an Mopeds, Motorrädern und Anhängern veröffentlicht.
Dieses königliche Dekret trat am 1. Juni 2023 in Kraft und führt die technischen Vorschriften des Bundes für die Umwandlung eines Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor in ein Fahrzeug mit Elektromotor oder Wasserstoff-Brennstoffzellenmotor (auch als „Nachrüstung“ bezeichnet) ein.
Die Regionen wiederum legen regionale Vorschriften über die Genehmigung und technische Kontrolle solcher Fahrzeuge und die technischen Anforderungen an Massen vor, die bereits zur Vorbereitung des Entwurfs eines Dekrets auf offizieller Ebene konsultiert worden sind.
Mit diesem Verordnungsentwurf wird ein System für die Umstellung von Fahrzeugen der Klassen M, N und L1e auf L7e mit Verbrennungsmotor in ein Fahrzeug mit Elektro- oder Wasserstoff-Brennstoffzellen-Motor festgelegt.
Aus diesem Grund ändert dieses Dekret nicht nur das königliche Dekret vom 15. März 1968 zur Festlegung allgemeiner Vorschriften über die technischen Anforderungen, die für Pkw, ihre Anhänger, ihre Teile und ihre Sicherheitseinrichtungen zu erfüllen sind (im Folgenden: Köngliches Dekret über die technischen Vorschriften für Kraftfahrzeuge), aber auch das königliche Dekret vom 10. Oktober 1974 zur Festlegung allgemeiner Vorschriften über die technischen Anforderungen, die für Kleinkrafträder, Krafträder und ihre Anhänger zu erfüllen sind (im Folgenden: Köngliches Dekret über die technischen Anforderungen für Motorräder).
Darüber hinaus unterliegen auch Oldtimer der neuen Regelung.
Um die Straßenverkehrssicherheit zu gewährleisten, sollte die maximale Masse des Basisfahrzeugs bei der Umwandlung eines Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor in ein Elektrofahrzeug nicht überschritten werden.
9. Diese technischen Spezifikationen sind darauf ausgelegt, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Darüber hinaus soll dazu beigetragen werden, Fahrzeuge umweltfreundlicher zu machen und Treibhausgasemissionen zu reduzieren.
10. Nummern oder Titel der Grundlagentexte:
11. Nr.
12.
13. Nr.
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
email: grow-dir2015-1535-central@ec.europa.eu