Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2023) 3128
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2023/0632/FR
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20233128.DE
1. MSG 001 IND 2023 0632 FR DE 08-11-2023 FR NOTIF
2. France
3A. Ministère de l'économie, des finances et de la souveraineté industrielle et numérique
Direction générale des entreprises
SCIDE/SQUALPI/PNRP
Bât. Sieyès -Teledoc 143
61, Bd Vincent Auriol
75703 PARIS Cedex 13
d9834.france@finances.gouv.fr
3B. Ministère de l'économie, des finances et de la souveraineté industrielle et numérique
Direction générale des entreprises
SEN - Pôle Régulation des Plateformes Numériques
Bât. Necker -Teledoc 767
120 Rue de Bercy
75012 PARIS
4. 2023/0632/FR - SERV - Dienste der Informationsgesellschaft
5. Gesetzesentwurf zur Sicherung und Regelung des digitalen Raums, der in erster Lesung von der Nationalversammlung angenommen wurde
6. Dienste der Informationsgesellschaft
7.
8. Die französischen Behörden nehmen das endgültige Schreiben C(2023) 7417 vom 25. Oktober 2023 zur Kenntnis, in dem eine ausführliche Stellungnahme gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2015/1535 abgegeben wurde, und bekräftigt ihr uneingeschränktes Engagement für die Harmonisierung des digitalen Binnenmarkts, insbesondere im Zusammenhang mit der Umsetzung des Gesetzes über digitale Dienste. Daher teilen die französischen Behörden der Kommission mit, dass sie die oben genannte Stellungnahme sorgfältig beantworten wollen. Diese Stellungnahme lässt zwar Spielraum für die Mitgliedstaaten, Rechtsvorschriften in Bereichen zu erlassen, die nicht unter das Gesetz über digitale Dienste fallen, aber dient dennoch als nützliche Erinnerung an den derzeitigen europäischen Rahmen, den Frankreich uneingeschränkt einhalten möchte.
Die französischen Behörden notifizieren Kommissionsdienststellen gemäß der oben genannten Richtlinie den von der Nationalversammlung am 17. Oktober 2023 angenommenen neuen Gesetzesentwurf zur Sicherung und Regelung des digitalen Raums (im Folgenden „PJL SREN“). Diese Notifizierung folgt auf die beiden früheren Notifizierungen an die Kommission über die vom Ministerrat am 7. Juni 2023 angenommenen Fassungen des PJL SREN und die zweite Fassung, die am 24. Juli 2023 nach den im Zuge der Prüfung durch den Senat vorgenommenen Änderungen notifiziert wurde.
Einige Artikel der PJL-SREN-Version wurden während ihres Durchgangs durch die Nationalversammlung geändert, mit Annahme im Sonderausschuss am 21. September und dann in der öffentlichen Sitzung am 17. Oktober.
Die französischen Behörden möchten der Europäischen Kommission die wichtigsten Änderungen mitteilen, die während dieser Lesungen vorgenommen wurden:
Ein Artikel 2b wurde durch eine parlamentarische Änderung hinzugefügt. Er sieht ein Verbot kommerzieller Influencer vor, die pornografische Inhalte auf Online-Plattformen veröffentlichen, die nicht die technische Möglichkeit bieten, alle Nutzer unter 18 Jahren vom Betrachten der genannten Inhalte auszuschließen.
Ein Artikel 3a Buchstabe A wurde durch eine parlamentarische Änderung hinzugefügt. Dieser Artikel schafft eine Verpflichtung für Webhosts, Bilder oder Darstellungen pornografischer Art einschließlich Erwachsener, die ohne ihre Zustimmung gesendet werden, auf Anordnung der Verwaltungsbehörde innerhalb von 24 Stunden zu entfernen. Die Nichteinhaltung dieser Entfernungspflicht ist strafbar.
Ein Artikel 5a Buchstabe B wurde durch eine parlamentarische Änderung hinzugefügt. Er führt auf experimenteller Basis bis Dezember 2026 ein kostenloses Mediationssystem für Online-Kommunikationsstreitigkeiten zwischen freiwilligen Nutzern ein. Diese Mediation wird von zugelassenen Verbänden mit rechtlicher Expertise und einer nachgewiesenen Erfolgsbilanz bei der Bekämpfung von Cyber-Gewalt nach Abschluss einer Vereinbarung mit den größten Online-Social-Networking-Diensten geleistet, die erforderlich sind, um dieses Experiment in gutem Glauben durchzuführen.
Ein Artikel 5d wurde durch eine parlamentarische Änderung hinzugefügt. Er sieht vor, dass Anbieter sozialer Netzwerke eine Warnmeldung an den Inhaber der elterlichen Erziehungsgewalt senden müssen, sobald sie einen Bericht eines vertrauenswürdigen Informanten über Handlungen erhalten, die in den Anwendungsbereich von Cybermobbing fallen und einen Minderjährigen betreffen.
Artikel 15 wurde geändert, um festzulegen, dass Spiele mit bewertbaren digitalen Objekten (JONUM) nur für Erwachsene zugelassen sind, so dass Unternehmen, die Spiele mit bewertbaren digitalen Gegenständen anbieten, alle Spiele für Minderjährige verbieten müssen. Er verbietet auch die Übertragung von bewertbaren digitalen Objekten (ONUM) an jeden, der in Abstimmung mit dem Glücksspielunternehmen handelt, das sie veröffentlicht hat.
Artikel 15a wurde hinzugefügt, um einen Rechtsrahmen für das JONUM-Experiment zu schaffen, wodurch dem ANJ zusätzliche Befugnisse eingeräumt werden, um sicherzustellen, dass die den JONUM auferlegten rechtlichen Verpflichtungen, einschließlich eines Melde- und Sanktionssystems, angewandt werden. Der Rahmen sieht ausdrücklich das Verbot von JONUMs für Minderjährige vor.
Artikel 16 wurde vom Parlament dahingehend geändert, dass Entwickler generativer KI-Systeme in die Liste der Akteure aufgenommen werden, bei denen PEReN im Rahmen seiner experimentellen Befugnisse Daten anfordern kann. Die Änderungen präzisieren auch den Rahmen für die Datenerhebung innerhalb von Anwendungen, insbesondere für mobile Anwendungen, durch PEReN.
Artikel 36 wurde geändert, um das Inkrafttreten der verschiedenen Bestimmungen des nationalen Rechts an das Inkrafttreten gleichwertiger europäischer Bestimmungen anzupassen.
Die französischen Behörden fordern daher die Europäische Kommission (GD CNECT) auf, diese Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und stehen ihr für weitere Informationen zur Verfügung.
9. Die Annahme des Gesetzes über digitale Dienste in Europa und des Gesetzes über digitale Märkte (DSA und DMA) und des Gesetzes über Daten-Governance (DGA) ist ein grundlegender erster Schritt hin zu einem auf unseren Werten basierenden europäischen digitalen Binnenmarkt. Die französischen Behörden haben die hohen Ambitionen dieser Verordnungen während des französischen EU-Ratsvorsitzes aktiv verfolgt; Sie setzen sich nun voll und ganz dafür ein, die notwendigen Voraussetzungen für eine wirksame und erfolgreiche Umsetzung dieser Verordnungen in Europa und Frankreich zu gewährleisten. Der Gesetzesentwurf spiegelt die Entschlossenheit der französischen Regierung wider, den Vorschriften in Frankreich unverzüglich volle Wirkung zu verleihen. Der Gesetzesentwurf enthält wichtige politische Prioritäten der französischen Regierung und Strukturierungsmaßnahmen zur Bewältigung mehrerer sensibler digitaler Fragen.
10. Verweise auf Grundlagentexte: Es liegen keine Grundlagentexte vor
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
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