Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2024) 1924
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2024/0405/IT
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20241924.DE
1. MSG 001 IND 2024 0405 IT DE 17-07-2024 IT NOTIF
2. Italy
3A. Ministero delle imprese e del Made in Italy
Dipartimento Mercato e Tutela
Direzione Generale Consumatori e Mercato
Divisione II. Normativa tecnica - Sicurezza e conformità dei prodotti, qualità prodotti e servizi
00187 Roma - Via Molise, 2
3B. Agenzia delle Dogane e dei Monopoli
Direzione Giochi
Ufficio gioco a distanza e
scommesse
4. 2024/0405/IT - H10 - Glücksspiele
5. Technische Vorschriften für den Bericht über die Konzession für den Betrieb und die Sammlung von Spielen gemäß Art. 6 Abs. 3 des Gesetzesdekrets Nr. 41 vom 25. März 2024
6. Online-Betrieb und Sammlung öffentlicher Spiele mit Geldpreisen gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 41 vom 25. März 2024
7.
8. Die Entwürfe technischer Vorschriften enthalten die technischen Spezifikationen, in denen die Aufgaben und Funktionen sowie die technischen Anforderungen festgelegt sind, die der Konzessionär für den Online-Betrieb und die Sammlung öffentlicher Spiele zu erfüllen hat.
Im ersten Teil werden die Verpflichtungen des Konzessionärs beschrieben, das Spiel anbieten zu können; insbesondere werden diese Aspekte in den Kapiteln 1 und 1.1 behandelt, während in Abschnitt 1.2 der Inhalt des technischen Berichts über die Telematikinfrastruktur dargelegt wird.
Kapitel 2 befasst sich mit dem Informationsaustausch zwischen dem System des Konzessionärs und dem zentralisierten System, Kapitel 3 enthält die Regeln für die technische Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften.
Der zweite Teil enthält die technischen Mindestanforderungen: in Kapitel 4 werden insbesondere die IT-Struktur des Konzessionärs und die Merkmale, die das betreffende EDV-System aufweisen muss, festgelegt, das aus einer Reihe von Untergruppen besteht, wie z. B.: das (die) für die Erbringung von Glücksspieldiensten zuständige(n) Glücksspielsystem(e), das Glücksspielangebotssystem (Website und/oder App), das System der Spielkonten, das Buchführungssystem zur Bestimmung der nach den geltenden Rechtsvorschriften geschuldeten Beträge, das Überwachungs- und Kontrollsystem, auch im automatischen Modus, der Hardware- und Softwareinfrastruktur, die das ordnungsgemäße Funktionieren aller Komponenten ermöglicht, das computergestützte Netz für die Informationsübertragung.
Es wurde festgestellt, dass die für den Aufbau der Systeminfrastruktur des Konzessionärs erforderlichen Ressourcen im Gebiet des Europäischen Wirtschaftsraums liegen müssen, auch wenn sie mit Cloud-Computing-Lösungen eingesetzt werden. Anschließend werden besondere Bestimmungen festgelegt, um größtmögliche Garantien in Bezug auf Kapazität, Verfügbarkeit, Skalierbarkeit, Leistung, Sicherheit und Kontrollierbarkeit, einschließlich der Vertraulichkeit der Daten der Spieler, zu gewährleisten.
Darüber hinaus werden besondere Bestimmungen und Maßnahmen vorgesehen, um sicherzustellen, dass
Aufsichts- und Kontrollmaßnahmen von der Agentur durchgeführt werden.
Besonderes Augenmerk wurde auf spezifische Mittel (Selbstbeschränkung, Selbstausschluss, Sperrung) gelegt, um
pathologischem Spielen vorbeugen.
Alle operativen Infrastrukturen werden dann in unterschiedlicher Form identifiziert: Kapitel 5 stellt das Glücksspielsystem dar, Kapitel 6 die Spielplattform, Kapitel 7 die Spielanwendungen, Kapitel 8 das Spielabnahmesystem.
Kapitel 9 ist den Konzessionären gewidmet, die Dienstleistungserbringer für andere Konzessionäre sind.
In solchen Fällen, in denen ein Konzessionär, der Dienstleistungen erbringt, seine eigenen Spielsystemen anderen Konzessionären zur Verfügung stellt, müssen diese physisch oder logisch getrennt sein, soweit möglich je nach Spielart. Es muss stets möglich sein, die für jeden Konzessionär relevanten Daten zu isolieren.
Kapitel 10 betrifft das System für die Präsentation des Glücksspielangebots, je nachdem, ob es auf einer Website oder in Anwendungen entwickelt wird und welche technischen Merkmale es aufweist.
Kapitel 11 betrifft das EDV-Netz für die Informationsübermittlung und Kapitel 12 das System der Spielkonten.
In diesem Zusammenhang werden die spezifischen Vorschriften hervorgehoben, mit denen zwanghaftes Spielen, insbesondere für Spieler im Alter von 18 bis 24 Jahren, in Bezug auf Ausgaben und Fristen sowie die rechtzeitige Erfassung aller durchgeführten Vorgänge verhindert werden sollen.
9. Nach Art. 6 Abs. 5 des Gesetzesdekrets Nr. 41 vom 25. März 2024 erteilt die Zoll- und Monopolbehörde im Einklang mit den in Art. 3 dieses Dekrets festgelegten Regelungsgrundsätzen und den sich aus dem europäischen Recht ergebenden Grundsätzen im Anschluss an ein öffentliches Ausschreibungsverfahren eine Konzession für den Fernbetrieb und die Fernabholung eines oder mehrerer der in Art. 6 Abs. 3 dieses Gesetzesdekrets genannten öffentlichen Spiele, wonach der Online-Betrieb und die Sammlung öffentlicher Spiele für Personen, die die in Abs. 5 genannten Anforderungen erfüllen und denen die Agentur die Konzession für eine Höchstdauer von neun Jahren (ohne Verlängerung) im Anschluss an geeignete öffentliche Ausschreibungen gemäß den nationalen und unionsrechtlichen Bestimmungen erteilt.
Derzeit sind 89 Gesellschaften mit dem Betrieb und der Sammlung von Online-Spielen betraut, von denen 63 Inhaber von Konzessionen sind, die im Rahmen des vorherigen Ausschreibungsverfahrens gemäß Art. 1 Nr. 935 des Gesetzes Nr. 208 vom 28. Dezember 2015 erteilt wurden, und die anderen 26 Konzessionäre Inhaber von Konzessionen sind, die im Anschluss an das Ausschreibungsverfahren gemäß Art. 24 Abs. 13 ff. des Gesetzes Nr. 88 vom 7. Juli 2009 erteilt wurden.
Die Konzessionen werden gemäß Artikel 1 Absatz 123 des Gesetzes Nr. 197 vom 29. Dezember 2022 bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.
Das Gesetzesdekret sieht bestimmte Anforderungen und Bedingungen für die Betreiber von Online-Spielen vor und sieht eine Reihe technischer Angaben zu den IT-Systemen vor, die die Annahme der Entwürfe technischer Vorschriften, die dem Informationsverfahren unterliegen, erforderlich machten.
10. Verweise auf Grundlagentexte:
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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