Mitteilung 901
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2025) 0742
Informationsverfahren EG - EFTA
Notifizierung: 2025/9004/NO
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20250742.DE
1. MSG 901 IND 2025 9004 NO DE 17-03-2025 NO NOTIF
2. Norway
3A. Royal Ministry of Trade, Industry and Fisheries
Department of Trade Policy
P.O. Box 8090, Dep
NO-0032 Oslo
Norway
3B. Norwegian Maritime Authority
P.O. Box 2222
NO-5509 Haugesund
Norway
4. 2025/9004/NO - T20T - See- und Flussverkehr und Schifffahrt auf Binnenwasserstraßen
5. Vorgeschlagene Verordnungen über den Bau, die Ausrüstung und die Überwachung von kleinen Frachtschiffen
6. Norwegische Frachtschiffe mit einer Länge (L) von weniger als 24 Metern und einer Bruttoraumzahl von weniger als 500.
7.
8. Die Notifizierung betrifft den Entwurf technischer Vorschriften (DTR) in den vorgeschlagenen Verordnungen über den Bau, die Ausrüstung und die Überwachung kleiner Frachtschiffe. Diese Verordnungen gelten für norwegische Frachtschiffe mit einer Länge (L) von weniger als 24 Metern und einer Bruttoraumzahl von weniger als 500. Die Kapitel 6 bis 14 der vorgeschlagenen Verordnungen gelten nur für Schiffe, die über einen Schiffsinspektionsnachweis („fartøyinstruks“ bzw. „vessel instruction“) oder ein Betriebszeugnis („fartssertifikat“ bzw. „trading certificate“ verfügen.
Die vorgeschlagenen Verordnungen erfordern auch Änderungen der folgenden Verordnungen:
- Verordnung Nr. 1157 vom 5. September 2014 über Navigation und Navigationshilfen für Schiffe
und mobile Offshore-Einheiten
- Verordnung Nr. 1019 vom 1. Juli 2014 über Rettungsmittel auf Schiffen
- Verordnung Nr. 944 vom 1. Juli 2014 über Funkausrüstung für norwegische Schiffe
und mobile Offshore-Einheiten.
- Verordnung Nr. 63 vom 14. Januar 2020 über Schiffe mit einer Länge von weniger als 24 Metern, die 12 Fahrgäste oder weniger befördern (12-Fahrgäste-Verordnung)
Der DTR wird bei Inkrafttreten die geltende Verordnung Nr. 1853 vom 19. Dezember 2014 über den Bau und die Überwachung kleiner Frachtschiffe ersetzen. Die geltenden Verordnungen gelten für norwegische Frachtschiffe mit einer Gesamtlänge von 8 Metern und mehr, jedoch mit einer Länge (L) von weniger als 24 Metern, mit einigen Ausnahmen, vgl. Abschnitt 1 Absatz 2. Die Verordnungen gelten nicht für Schiffe mit einer Bruttoraumzahl von 500 und darüber. Im Vergleich zu den geltenden Verordnungen wird mit dem DTR der Anwendungsbereich erweitert, indem einschlägige Bestimmungen aus der Verordnung Nr. 1157 vom 5. September 2014 über Navigation und Navigationshilfen für Schiffe und mobile Offshore-Einheiten, der Verordnung Nr. 1019 vom 1. Juli 2014 über Rettungsmittel auf Schiffen und der Verordnung Nr. 955 vom 1. Juli 2014 über Funkausrüstung für norwegische Schiffe und mobile Offshore-Einheiten aufgenommen werden.
Während die meisten Bestimmungen im DTR gegenüber den geltenden Verordnungen unverändert bleiben, werden mit dem DTR neue Vorschriften eingeführt und einige bestehende geändert. Einige der vorgeschlagenen Änderungen beruhen auf Beiträgen aus der Industrie, während andere auf veraltete Aspekte der geltenden Verordnungen eingehen und moderne Arbeitsmethoden und neue auf dem Markt verfügbare Ausrüstung einbeziehen. Darüber hinaus wurden aus Gründen der Klarheit bestimmte unklare Anforderungen aus den geltenden Verordnungen genauer festgelegt. Der DTR enthält auch Klarstellungen und Änderungen auf der Grundlage der Verwaltungspraxis der norwegischen Schifffahrtsbehörde (Sjøfartsdirektoratet, Norwegian Maritime Authority, NMA).
Die Verordnungen treten in Kraft, sobald sie von der NMA festgelegt wurden.
9. Eines der Ziele der vorgeschlagenen Verordnungen besteht darin, die Bestimmungen einiger bestehender Vorschriften in einem einzigen Satz von Vorschriften zusammenzufassen. Die NMA ist der Ansicht, dass die vorgeschlagenen Verordnungen die Vorschriften für norwegische Frachtschiffe mit einer Länge (L) von weniger als 24 Metern benutzerfreundlicher und zugänglicher machen werden.
Die vorgeschlagenen Verordnungen enthalten neue Anforderungen für den Bau von Schiffen mit einer Länge von weniger als 15 Metern, für die kein Schiffsinspektionsnachweis erforderlich ist. Derzeit gibt es keine speziell auf diese Gruppe von Schiffen zugeschnittenen Vorschriften.
Darüber hinaus schlägt die NMA vor, dass Schiffe mit einer Gesamtlänge von 8 Metern und darüber, die für die Beförderung von Personal zwischen dem Schiff und Offshore-Einheiten zur Erzeugung erneuerbarer Energie bestimmt sind, aus Sicherheitsgründen über einen Schiffsinspektionsnachweis oder einen Befähigungsnachweis verfügen müssen.
Um die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern, wird vorgeschlagen, alle Anforderungen in Bezug auf die Decksausrüstung im DTR in einem einzigen Kapitel zusammenzufassen. Bestimmte Überarbeitungen beruhen auf Sicherheitserwägungen. So schlägt die NMA beispielsweise vor, dass Schleppwinden- und Ankerwindentrommeln mit einer Ausrückkupplung ausgestattet sein müssen. Zudem wird vorgeschlagen, dass Winden eine Funktion zur Einstellung der maximalen Zugkraft in Bezug auf die minimale Bruchlast der Leine haben sollten, wenn andere Leinen als die gemäß der Konstruktion vorgesehenen verwendet werden, um eine ordnungsgemäße Spannungskontrolle zu gewährleisten.
Für Schiffe, die für Auslandsfahrten in einer Entfernung von mehr als 30 Seemeilen von einem zugelassenen Ankerplatz oder Hafen bestimmt sind, schlägt die NMA zusätzliche sicherheitsbezogene Anforderungen vor.
Kapitel 15 des DTR enthält die Anforderungen an Schiffe mit Bauverträgen, die vor dem Inkrafttreten der Verordnungen unterzeichnet und innerhalb eines Jahres nach ihrem Inkrafttreten abgeschlossen werden. Die Belastung für bestehende Schiffe durch neue Anforderungen wurde sorgfältig geprüft und wird aufgrund der damit verbundenen Sicherheitsverbesserungen als gerechtfertigt erachtet.
Die NMA hat geprüft, ob die Verordnungen im Widerspruch zu einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften stehen, und wir haben keine Widersprüche festgestellt. In Übereinstimmung mit Artikel 11 und Artikel 13 des EWR-Abkommens ist die NMA der Auffassung, dass die Vorschrift verhältnismäßig ist, da das angestrebte Schutzniveau mit den am wenigsten restriktiven Maßnahmen sichergestellt wird.
10. Verweise auf die Grundlagentexte: Keine Grundlagentexte verfügbar
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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