Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2025) 3071
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2025/0649/SK
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20253071.DE
1. MSG 001 IND 2025 0649 SK DE 27-10-2025 SK NOTIF
2. Slovakia
3A. Ministerstvo pôdohospodárstva a rozvoja vidieka Slovenskej republiky
Dobrovičova 12
812 66 Bratislava
e-mail: podatelna@land.gov.sk
3B. Úrad pre normalizáciu, metrológiu a skúšobníctvo SR
Odbor skúšobníctva a európskych záležitostí
Kontaktné miesto pre smernicu (EÚ) 2015/1535
P. O. Box 76
Štefanovičova 3
810 05 Bratislava 15
telefón: +421 2 57 485 321
+421 2 57 485 125
e-mail: 2015.1535@normoff.gov.sk
4. 2025/0649/SK - C50A - Lebensmittel
5. Entwurf einer Verordnung des Ministeriums für Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums der Slowakischen Republik über bestimmte Milcherzeugnisse
6. Milcherzeugnisse
7.
Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel: Artikel 40, 43, 44 und 45
Für die Zwecke des Artikels 45 der Verordnung – Der Entwurf einer Verordnung wurde im Hinblick auf die Vereinfachung und Bereitstellung verbesserter und eindeutigerer Rechtsvorschriften im Vergleich zur Verordnung Nr. 343/2016 des Ministeriums für Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums der Slowakischen Republik über bestimmte Milcherzeugnisse, die mit diesem Entwurf einer Verordnung aufgehoben wird, verfasst. Angesichts des erheblichen Umfangs der Änderungen gegenüber der derzeitigen Verordnung hat sich der Antragsteller dafür entschieden, eine neue Verordnung auszuarbeiten. Begriffe, die nicht mehr relevant sind (wie modifizierte Milch und modifizierte flüssige Milcherzeugnisse), werden gestrichen, und Begriffe, die in den Rechtsvorschriften fehlen, in der Praxis jedoch erforderlich sind (wie Molkenkäse und Schimmelkäse), werden definiert. Der Entwurf einer Verordnung legt auch Anforderungen für Erzeugnisse mit reduziertem Laktosegehalt fest. Solche Erzeugnisse sind bereits seit einiger Zeit auf dem Markt und wurden in der Gesetzgebung nicht berücksichtigt, was in der Praxis zu gewissen Komplikationen bei der Kennzeichnung dieser Erzeugnisse geführt hat. Die Bestimmungen für diesen Bereich sind auch für Verbraucher, die an Laktoseintoleranz leiden, von wesentlicher Bedeutung.
8. Die bestehenden Rechtsvorschriften, in denen Anforderungen an die Eigenschaften von Milcherzeugnissen festgelegt sind, werden präzisiert. Die Definitionen bestimmter Begriffe, die in der aktuellen Gesetzgebung zu kompliziert und schwer zu interpretieren sind und für die praktische Anwendung vereinfacht werden müssen, werden geändert. Insbesondere werden die Definition von Käse sowie die Definition eines Käseerzeugnisses geändert. Es werden neue Begriffe definiert, die seit langem in der Praxis verwendet werden, aber in den Rechtsvorschriften nicht enthalten waren, wie z. B. probiotische Kultur, Molkenkäse, Schimmelkäse und faserige Käsesorten, einschließlich der Anforderungen an diese Erzeugnisse und ihre Kennzeichnung. Im Entwurf einer Verordnung werden die derzeit definierten Begriffe „modifizierte Milch“, „modifiziertes flüssiges Milcherzeugnis“ und „alternativer Kulturjoghurt“ gestrichen, da diese Begriffe in der Praxis nicht mehr verwendet werden und nicht mehr definiert werden müssen.
Der Entwurf eines Rechtsakts enthält Anforderungen an Milcherzeugnisse im Allgemeinen, an Ziegenmilch, Trinkmilch und Sahne, fermentierte Milcherzeugnisse, Rohstoffe und andere Zutaten, die zur Herstellung von fermentierten Milcherzeugnissen verwendet werden, natürliche Käse, Molkenkäse, Käseerzeugnisse, Schmelzkäse und Schmelzkäseerzeugnisse sowie Anforderungen an die Kennzeichnung dieser Erzeugnisse.
Der Anhang enthält Tabellen zur Klassifizierung von Käse, Sahne, fermentierter Milch und Joghurt sowie Grenzwerte für die Anzahl der koloniebildenden Einheiten (KBE) in fermentierten Milcherzeugnissen, die mit der Angabe „Enthält lebende Mikroflora“ gekennzeichnet sind. Zudem werden Anforderungen an die Kennzeichnung von Naturkäse und Quarkkäse auf Grundlage des Wassergehalts der fettfreien Trockenmasse bzw. des Fettgehalts der Trockenmasse festgelegt.
Die Übergangsbestimmungen gewähren den betroffenen Marktteilnehmern ausreichend Zeit, um die Verwendung von Verpackungen, die gemäß den derzeit geltenden Rechtsvorschriften gekennzeichnet sind, zu beenden, und legen den spätesten Zeitpunkt fest, zu dem Erzeugnisse, die vor dem Inkrafttreten dieses Dekrets hergestellt und gekennzeichnet wurden, in Verkehr gebracht werden dürfen.
9. Der Entwurf einer Verordnung wurde im Hinblick auf die Vereinfachung und Bereitstellung verbesserter und eindeutigerer Rechtsvorschriften im Vergleich zur Verordnung Nr. 343/2016 des Ministeriums für Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums der Slowakischen Republik über bestimmte Milcherzeugnisse, die mit diesem Entwurf einer Verordnung aufgehoben wird, verfasst. Angesichts des erheblichen Umfangs der Änderungen gegenüber der derzeitigen Verordnung hat sich der Antragsteller dafür entschieden, eine neue Verordnung auszuarbeiten. Der Entwurf einer Verordnung regelt die Anforderungen an Milcherzeugnisse und deren Kennzeichnung und legt außerdem Anforderungen für Erzeugnisse mit reduziertem Laktosegehalt fest. Erzeugnisse mit reduziertem Laktosegehalt sind bereits seit einiger Zeit auf dem Markt und wurden in der Gesetzgebung nicht berücksichtigt, was in der Praxis zu gewissen Komplikationen in Verbindung der Kennzeichnung dieser Erzeugnisse geführt hat. Die Bestimmungen für diesen Bereich sind auch für Verbraucher, die an Laktoseintoleranz leiden, von wesentlicher Bedeutung.
Der Entwurf eines Rechtsakts (Abschnitt 12 Schlussbestimmungen) enthält eine Klausel über die gegenseitige Anerkennung.
Mit dem Entwurf eines Rechtsakts (Abschnitt 15) wird die Verordnung Nr. 343/2016 des Ministeriums für Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums der Slowakischen Republik über bestimmte Milcherzeugnisse aufgehoben, die unter der Nummer 2013/0480/SK notifiziert wurde.
10. Verweis auf Grundlagentexte:
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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