Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2026) 0696
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2026/0112/RO
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20260696.DE
1. MSG 001 IND 2026 0112 RO DE 06-03-2026 RO NOTIF
2. Romania
3A. Ministerul Economiei, Digitalizarii, Antreprenoriatului si Turismului - Direcția Afaceri Europene și Relații Internaționale
Calea Victoriei nr. 152, Sector 1, București, cod 010096
Telefon 0040372492634
E-mail: reglementari_tehnice@economie.gov.ro
3B. Ministerul Transporturilor și Infrastructurii
Str. Dinicu Golescu nr.38
secretariat.daeri@mt.ro
4. 2026/0112/RO - B00 - Bauart
5. Technische Anweisungen zur Bestimmung des technischen Zustands von Straßen von nationalem Interesse. Aktenzeichen CD 155-2025
6. Technische Anweisungen zur Bestimmung des technischen Zustands von Straßen von nationalem Interesse. Aktenzeichen CD 155-2025
7.
8. Bei TECHNISCHE ANWEISUNGEN ZUR BESTIMMUNG DES TECHNISCHEN ZUSTANDS VON STRASSEN VON NATIONALEM INTERESSE (Referenznummer CD 155-2025) handelt es sich um den Entwurf einer technischen Vorschrift zur Überarbeitung der „Technischen Anweisungen zur Bestimmung des technischen Zustands moderner Straßen – Referenznummer CD 155-2001“, mit dem der technische Zustand von Straßen einheitlich beschrieben werden soll. Dieser berücksichtigt die in europäischen Normen (EN) festgelegten Prüfverfahren sowie national geregelte und notifizierte Methoden zur Charakterisierung der Straßeninfrastruktur. Er umfasst die Bewertung sowohl von Straßen mit flexiblen Oberflächen als auch von solchen, die unter Verwendung starrer Konstruktionen ausgeführt werden.
Der Entwurf der technischen Vorschrift ist in sechs Kapitel und acht Anhänge gegliedert. Die Kapitel lauten: Kapitel 1 – Allgemeine Bestimmungen Anwendungsbereich; Kapitel 2 – Normative Verweise; Kapitel 3. – Modernes Fahrbahnmanagementsystem (Pavement Management System, PMS); Kapitel 4 – Merkmale zur Bestimmung des technischen Zustands; Kapitel 5 – Bestimmung der Merkmale zur Bewertung des technischen Zustands moderner Straßen; Kapitel 6 – Bestimmung des technischen Zustands moderner Straßen. Die Anhänge 1 bis 8 der technischen Anweisung enthalten: Zusammenfassende Formulare und Blätter zur Festlegung homogener Straßenabschnitte und deren Charakterisierung, Beispielberechnungen zur Verarbeitung von Verformungen und zur Effizienz der Lastübertragung an Fugen, Blätter zur Bestimmung des technischen Zustands und der obligatorischen laufenden und periodischen Instandhaltungsarbeiten.
Schlüsselwörter: Methodik zur Bestimmung des technischen Zustands von Straßen von nationalem Interesse; System zur optimierten Optimierung moderner Straßen; erforderliche Leistung für den technischen Zustand des Straßenaufbaus und der Fahrbahn; Aktualisierung des technischen Pakets im Bereich der Straßenverkehrsinfrastruktur usw.
9. Die Methodik zur Bestimmung des technischen Zustands ist ein integraler Bestandteil des modernen PMS, das in Rumänien implementiert wurde. Der technische Zustand der Straßen ist zu ermitteln, um die Angemessenheit regelmäßiger Instandhaltungsarbeiten und laufender Reparaturarbeiten sowie von Arbeiten, mit denen der technische Zustand an das durch das steigende Verkehrsaufkommen geforderte Niveau angepasst werden soll, festzustellen. Die geforderten Leistungen sind auch bei der Beurteilung der Qualität der Arbeiten im Gewährleistungszeitraum von Nutzen. Die Überarbeitung ist auch aufgrund der technologischen Entwicklungen bei den Geräten zur Untersuchung von Hochleistungsstraßenbauwerken erforderlich.
Die Überarbeitung beruhte auf Fallstudien von Felduntersuchungen zur Anpassung/Kalibrierung der Methodik zur Bestimmung des technischen Zustands von Straßen und zur Bewertung der technischen und administrativen Auswirkungen. Die analysierten technischen Daten sind in dem von CESTRAN verwalteten Straßenmanagementsystem vom Typ PMS für moderne Straßen für die Straßeninfrastruktur der CNAIR S.A. enthalten.
Die wichtigsten Änderungen, die durch die Überarbeitung der technischen Vorschrift CD 155-2001 (der derzeit geltenden technischen Vorschrift) eingeführt wurden, sind folgende:
- Beschränkung der Anwendung der technischen Vorschrift ausschließlich auf „Straßen von nationalem Interesse“;
- Aktualisierungen der Verweise auf die technische Anweisung, die mit dem technischen Paket im Bereich der Straßenverkehrsinfrastruktur korreliert und bestätigt wurden;
- Übereinstimmung mit den Bestimmungen der geltenden technischen Vorschrift „Norm AND 605 für heißverarbeitete Asphaltmischungen“. Technische Bedingungen für die Entwicklung, Herstellung und Inbetriebnahme von Asphaltmischungen – Referenz AND 605-2016;
- Der „Zeitraum zwischen den Messungen“ innerhalb des PMS wurde geändert, d. h. der Zeitraum zwischen den Messungen wurde von 3–5 Jahren auf 1–4 Jahre verkürzt.
- Es wurde klargestellt, dass „für Straßen mit MITTLERER und SCHLECHTER Tragfähigkeit die Feststellung des Zustandes der Verschlechterung, der Rauheit und der Ebenheit nicht mehr erforderlich ist, wenn regelmäßige Instandhaltungen/laufende Instandsetzungen/größere Instandsetzungen innerhalb von maximal einem Jahr nach Durchführung der Messungen geplant sind“;
- Es wurde festgelegt, dass die Rauheit von Straßenoberflächen für Autobahnen, Schnellstraßen, internationale (europäische) Straßen und nationale Hauptstraßen mit Hilfe von Hochleistungsgeräten bestimmt wird.
Der Entwurf der technischen Vorschrift CD 155-2025 wurde im Einklang mit den geltenden spezifischen Rechtsvorschriften und technischen Vorschriften ausgearbeitet. Die Vorschrift gilt für alle Akteure, die an der Verwaltung, Planung und Durchführung von Straßenbauarbeiten, deren Genehmigung und der fachlichen Begutachtung der Straßenverkehrsinfrastruktur beteiligt sind, sowie für Kontroll-/Überwachungsstellen.
10. Verweis(e) auf Grundlagentext(e): Keine Grundlagentexte vorhanden
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
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