Mitteilung 002
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2020) 03875
Richtlinie (EU) 2015/1535
Übersetzung der Mitteilung 001
Notifizierung: 2020/0673/EE
No abre el plazo - Nezahajuje odklady - Fristerne indledes ikke - Kein Fristbeginn - Viivituste perioodi ei avata - Καμμία έναρξη προθεσμίας - Does not open the delays - N'ouvre pas de délais - Non fa decorrere la mora - Neietekmē atlikšanu - Atidėjimai nepradedami - Nem nyitja meg a késéseket - Ma’ jiftaħx il-perijodi ta’ dawmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Neotvorí oneskorenia - Ne uvaja zamud - Määräaika ei ala tästä - Inleder ingen frist - Не се предвижда период на прекъсване - Nu deschide perioadele de stagnare - Nu deschide perioadele de stagnare.
(MSG: 202003875.DE)
1. MSG 002 IND 2020 0673 EE DE 27-10-2020 EE NOTIF
2. EE
3A. Majandus- ja Kommunikatsiooniministeerium, siseturuosakond, toote ohutuse ja tarbijakaitse talitus
e-post: el.teavitamine@mkm.ee
tel: 00 372 6256 405
3B. Tallinna linn Tallinna Ettevõtlusameti kaudu
e-post: ettevotlus@tallinnlv.ee
tel: 00 372 6404 218
4. 2020/0673/EE - C50A
5. Entwurf einer Verordnung des Stadtrats von Tallinn „Beschränkungen des Einzelhandels mit alkoholischen Getränken“.
6. Lebensmittelgeschäfte und nicht alkoholische Getränke (mit Ausnahme von Tonic Water, Wasser, Säften, alkoholfreiem Apfelwein und alkoholfreiem Bier).
7. - Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt
- mengenmäßige oder territoriale Beschränkungen
- der Einzelhandel mit Spirituosen ist bei Tankstellen-Shops oder einem Geschäft in der Nähe einer Tankstelle nicht erlaubt, wenn sich der Eingang des Geschäfts in einem Abstand von weniger als 15 m von der nächstgelegenen Zapfsäule befindet.
8. 1. In einer Verkaufsstelle, die auf den Einzelhandel mit alkoholischen Getränken spezialisiert ist, ist der Verkauf von Lebensmitteln und nicht alkoholischen Getränken verboten, mit Ausnahme von Tonic Water, Wasser, Säften, alkoholfreiem Apfelwein und alkoholfreiem Bier.
In der neuen Fassung der Verordnung wird in Geschäften, die sich auf den Einzelhandel mit alkoholischen Getränken spezialisiert haben, der Verkauf von Waren aus dem Warensortiment, das sich an Minderjährige richtet, verboten.
2. Der Einzelhandel mit Spirituosen ist bei Tankstellen-Shops oder einem Geschäft in der Nähe einer Tankstelle nicht erlaubt, wenn sich der Eingang des Geschäfts in einem Abstand von weniger als 15 m von der nächstgelegenen Zapfsäule befindet.
Die geltende Bestimmung der Verordnung verbietet den Verkauf von Spirituosen in Tankstellen-Shops. Diese Beschränkung soll in der Neufassung der Verordnung erhalten bleiben.
9. 1. Bei den auf den Einzelhandel mit alkoholischen Getränken spezialisierten Geschäften in Tallinn wurde Ende 2019 ermittelt, dass bis zu 5 % ihres Warenangebots (in Einzelfällen bis zu 10 %) aus Waren bestehen, die sich an Minderjährige richten. Solche Lebensmittel sind in erster Linie Eis, Limonade, Kekse, Kartoffelchips, Lutscher usw. Infolgedessen werden die auf den Einzelhandel mit alkoholischen Getränken spezialisierten Geschäfte auch von Minderjährigen besucht – größtenteils von Schülern und Jugendlichen, die dabei nicht immer von Erwachsenen begleitet werden. Das sonstige Warensortiment im Geschäft besteht überwiegend aus alkoholischen Getränken und in einem geringfügigen Maß auch aus Tabakerzeugnissen und den mit ihnen zusammenhängenden Waren. Traditionelle Lebensmittel (z. B. Brot, Milch oder Butter) werden in diesen Geschäften nicht verkauft. Der Verkauf von Lebensmitteln, der sich an Minderjährige richtet, und von nicht alkoholischen Getränken in diesen Geschäften stimmt nicht mit den in der Gesellschaft herrschenden Werten und Normen überein. Ziel der Beschränkung ist die Reduktion der Kontakte der Jugend mit alkoholischen Getränken und mit Personen, die alkoholische Getränke konsumiert haben oder Folgeerscheinungen des Alkoholkonsums aufweisen.
2. Eine 2015 in der Stadt Tallinn durchgeführte Studie ergab, dass die von Männern am meisten bevorzugten alkoholischen Getränke außer Bier hauptsächlich Spirituosen waren. Die Beschränkung ermöglicht es, die Verfügbarkeit von Alkohol zu beschränken und die Erkenntnis zu verbreiten, dass der Alkoholkonsum und das Steuern von Fahrzeugen nicht miteinander zu vereinbarende Aktivitäten sind. Das Verbot des Verkaufs von weniger stark alkoholhaltigen Getränken als auch Spirituosen in den in Tallinn befindlichen Tankstellen-Shops hätte eine stärkere Beschränkung der Grundrechte dargestellt. Der Stadtrat von Tallinn schließt dies für die Zukunft nicht aus; aufgrund des Anteils des Konsums von Spirituosen am Alkoholkonsum und der Tatsache, dass die Wirkung von Spirituosen sich schneller im Organismus zeigt als die weniger starker Getränke, wurde jedoch in Tankstellen-Shops der Verkauf von Spirituosen verboten. Dass die Beschränkung keine sehr nachteiligen Auswirkungen hat und nicht zur Schließung von Tankstellen-Shops geführt hat, zeigt auch die Tatsache, dass nach Erlassen der Beschränkung weitere Tankstellen-Shops in Tallinn gegründet wurden (z. B. Tankstellenkette Olerex 2014 - 8, 2020 - 16, Tankstellenkette Alexela 2014 - 2, 2020 - 5).
10. Verweise auf einschlägige Rechtsvorschriften: Verordnung Nr. 30 des Stadtrats von Tallinn vom 18.9.2008 „Beschränkungen des Einzelhandels mit alkoholischen Getränken“
Alkoholgesetz
11. Nein
12. -
13. Nein
14. Nein
15. -
16. TBT-Aspekte
NEIN – der Entwurf hat keine erheblichen Auswirkungen auf den internationalen Handel.
SPS-Aspekte
Nein - Der Entwurf ist keine gesundheitspolizeiliche oder pflanzenschutzrechtliche Maßnahme
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