Mitteilung 002
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2021) 02580
Richtlinie (EU) 2015/1535
Übersetzung der Mitteilung 001
Notifizierung: 2021/0434/LT
No abre el plazo - Nezahajuje odklady - Fristerne indledes ikke - Kein Fristbeginn - Viivituste perioodi ei avata - Καμμία έναρξη προθεσμίας - Does not open the delays - N'ouvre pas de délais - Non fa decorrere la mora - Neietekmē atlikšanu - Atidėjimai nepradedami - Nem nyitja meg a késéseket - Ma’ jiftaħx il-perijodi ta’ dawmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Neotvorí oneskorenia - Ne uvaja zamud - Määräaika ei ala tästä - Inleder ingen frist - Не се предвижда период на прекъсване - Nu deschide perioadele de stagnare - Nu deschide perioadele de stagnare.
(MSG: 202102580.DE)
1. MSG 002 IND 2021 0434 LT DE 08-07-2021 LT NOTIF
2. LT
3A. Lietuvos standartizacijos departamentas
Algirdo g. 31, LT-03219 Vilnius
Tel. +370 (5) 270 9358
Elektroninis paštas: dir9834@lsd.lt
3B. Lietuvos Respublikos sveikatos apsaugos ministerija
Vilniaus g. 33, LT-01506 Vilnius
Tel. +370 (5) 266 1400
Elektroninis paštas: ministerija@sam.lt
4. 2021/0434/LT - X00M
5. Gesetzentwurf Nr. XIIIP-3849(3) zur Änderung von Artikel 9 Absatz 2 des Gesetzes Nr. I-1143 über die Kontrolle von Tabak, Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen der Republik Litauen
6. elektronische Zigaretten und Füllstoffe mit Flüssigkeit, die zum Befüllen elektronischer Zigaretten geeignet sind
7. -
8. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, das Inverkehrbringen elektronischer Zigaretten und Füllstoffe mit Flüssigkeiten, die zum Abfüllen elektronischer Zigaretten geeignet sind (nachstehend „elektronische Zigarettenfüller“ genannt), zu verbieten, sofern diese Flüssigkeit andere Aromen als Tabakgeruch und/oder Geschmack enthält.
9. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, das Inverkehrbringen von elektronischen Zigaretten und elektronischen Zigarettenfüllern, die flüssige Stoffe enthalten, in der Republik Litauen zu verbieten, wenn diese Flüssigkeit (sowohl Nikotin als auch nikotinfrei) andere Aromen als Tabakgeruch und/oder Geschmack enthält, wodurch die Attraktivität und Nachfrage von elektronischen Zigaretten und elektronischen Zigarettenfüllern (insbesondere für junge Menschen, die besonders für aromatisierte Raucherprodukte angezogen sind) verringert wird, was aufgrund der besorgniserregenden Tendenz zur Zunahme der Verwendung elektronischer Zigaretten (insbesondere bei jungen Menschen) in Litauen besonders relevant wird [1, 2, 3, 4].
Gemäß den Bestimmungen des 47. Erwägungsgrundes der Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/37/EG (im Folgenden „Richtlinie über Tabakerzeugnisse“):
„(47) Diese Richtlinie harmonisiert nicht alle Aspekte elektronischer Zigaretten oder Nachfüllbehälter. So bleibt beispielsweise die Zuständigkeit für die Annahme von Vorschriften über Aromen bei den Mitgliedstaaten. Es könnte für die Mitgliedstaaten nützlich sein, in Erwägung zu ziehen, das Inverkehrbringen von aromatisierten Erzeugnissen zuzulassen. Dabei sollten sie sich der potenziellen Attraktivität solcher Produkte für junge Menschen und Nichtraucher bewusst sein. <...>“
Auf Ersuchen der Europäischen Kommission hat der Wissenschaftliche Ausschuss „Gesundheit, Umwelt und neue Risiken“ (SCHEER) 2021 eine wissenschaftliche Stellungnahme zu elektronischen Zigaretten [5] abgegeben:
„<...> SCHEER kommt zu dem Schluss, dass es moderate Beweise dafür gibt, dass elektronische Zigaretten ein Tor zum Rauchen für junge Menschen sind. Es gibt starke Beweise dafür, dass Nikotin in E-Liquids an der Suchtentwicklung beteiligt ist und dass Aromen einen relevanten Beitrag zur Attraktivität der Verwendung elektronischer Zigaretten und zur Initiierung leisten.“
In den Vereinigten Staaten wurde eine Studie über die Einführung von Aromen in Dampfprodukten und die Zufriedenheit der Erwachsenen („Die Rolle der Aromen bei der Rauchinitiierung und Zufriedenheit der Erwachsenen in den USA“) durchgeführt. Diese Studie ergab, dass die Mehrheit der derzeitigen Verbraucher von E-Zigaretten (62,9 %) in der Regel andere Aromen als Tabak (einschließlich Obst, Minze/Menthol, Süßigkeiten, Kaffee usw.), 24,2 % verwendete Tabakaromen und 12,9 % geruchlose E-Zigaretten verwendet. Der Geschmack war ein üblicher Grund für den Wechsel zu E-Zigaretten, die von 29,5 % der Probanden gewählt wurde. Der Geschmack, insbesondere Obst, hat dazu geführt, dass junge Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahren mit elektronischen Zigaretten beginnen, im Vergleich zu Erwachsenen im Alter von 35-44 Jahren. Diejenigen, die Geschmäcker verwendet haben, insbesondere Minze/Menthol und andere, außer Tabak, bestätigten eher eine hohe Zufriedenheit mit der Verwendung elektronischer Zigaretten und der Wahrscheinlichkeit der Abhängigkeit elektronischer Zigaretten als die Befragten, die keine aromatisierten E-Zigaretten benutzten.
Wie in dem am 20. Mai 2021 veröffentlichten Bericht der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Anwendung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse [6] dargelegt:
„Es gibt starke Beweise dafür, dass Aromen in E-Liquids für Jugendliche und Erwachsene attraktiv sind. Besonders junge Menschen verwenden nichttraditionelle Aromen wie Süßigkeiten und Früchte. Diese Geschmacksrichtungen beeinflussen Jugendliche stark, indem sie die Schadenswahrnehmung verringern und den Willen zum Ausprobieren erhöhen. Die Mitgliedstaaten verbieten zunehmend Aromen für E-Zigaretten.“
Der Bericht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) über die weltweite Tabakkonsum-Epidemie 2019 (Kapitel „Elektronische Zigaretten, Schlüsselinformationen und Länderempfehlungen“) empfahl: „Die Vertragsparteien sollten Verbote von Produktwerbung und Düften anwenden, um junge Menschen zu schützen.“
Es ist darauf hinzuweisen, dass Litauen, das die vorgeschlagene rechtliche Verordnung auf die im 47. Erwägungsgrund der Richtlinie über Tabakerzeugnisse genannten Gründe, die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und die Empfehlungen der WHO stützt, dem erfolgreichen Beispiel anderer Länder (sowohl in der EU als auch weltweit) folgen würde, indem es ein Verbot elektronischer Duft-Zigaretten und deren Füllstoffe einführen würde, um so zum Ziel beizutragen, die Verbreitung der Verwendung von E-Zigaretten zu verringern, was im Zusammenhang mit der rasch zunehmenden Verwendung von E-Zigaretten in Litauen (insbesondere bei jungen Menschen) besonders relevant ist.
1 https://ntakd.lrv.lt/uploads/ntakd/documents/files/Eurobarometras%202020%20Lietuva.pdf
2 https://ntakd.lrv.lt/uploads/ntakd/documents/files/HBCS2018_LT.pdf (S. 42)
3 http://www.espad.org/sites/espad.org/files/2020.3878_EN_04.pdf
4 https://ntakd.lrv.lt/lt/naujienos/lietuvoje-kinta-rukymo-iprociai-jauni-zmones-vis-dazniau-renkasi-elektronines-cigaretes-bei-naujoviskus-bedumius-tabako-produktus-vietoje-iprastu-tabako-gaminiu
5 https://ec.europa.eu/health/sites/default/files/scientific_committees/scheer/docs/scheer_o_017.pdf
6 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1621500846386&uri=COM%3A2021%3A249%3AFIN
7 https://www.who.int/teams/health-promotion/tobacco-control/who-report-on-the-global-tobacco-epidemic-2019 (S. 59)
10. Verweis/e auf zugrundeliegende/n Text/e: Entwurf:
https://e-seimas.lrs.lt/portal/legalAct/lt/TAP/fc4af810ce7111eb91e294a1358e77e9?jfwid=19qe94pe8n
Vergleichende Fassung des Entwurfs:
https://e-seimas.lrs.lt/portal/legalAct/lt/TAK/1cf7d650ce7211eb91e294a1358e77e9?jfwid=19qe94pe8n
11. Keine
12. -
13. Keine
14. Keine
15. Angesichts des Zwecks dieses Gesetzesentwurfs und seines regulatorischen Charakters sind keine negativen Auswirkungen zu erwarten.
16. Technische Handelshemmnisse
Ja
SPS-Aspekt
Nein - Der Entwurf ist weder eine gesundheitspolizeiliche noch eine pflanzenschutzrechtliche Maßnahme.
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